+Anwendungsbereich
---+Guidelines on complaints-handling for the securities (ESMA) and banking (EBA) sectors
------+Purpose
---------+1. Um einen angemessenen Schutz der Verbraucher sicherzustellen, sollen diese Leitlinien: a. die …
------+Scope
---------+2. Diese Leitlinien gelten für Behörden, die für die Überwachung der Beschwerdeabwicklung durch …
---------+3. Mit Blick auf Nichtkreditinstitute und Kreditvermittler gelten die Leitlinien in dem Umfang, in …
---------+4. Diese Leitlinien gelten nicht, wenn eine Firma eine Beschwerde erhält, die sich auf folgende …
---------+5. Diese Leitlinien werden gemäß Artikel 16 der Verordnungen der Europäischen …
---------+6. In diesen Leitlinien wird dargelegt, was die ESMA und die EBA unter angemessenen …
---------+7. Die zuständigen Behörden müssen der ESMA und/oder der EBA innerhalb von zwei Monaten nach dem …
---------+8. Diese Leitlinien gelten ab dem in Absatz 7 genannten Termin für die obligatorische Mitteilung. …
---------+9. Ungeachtet dessen, ob eine Behörde gemäß Artikel 4 Absatz 2 der EBA-Verordnung Adressat gemäß …
---------+10. Sofern nicht anders angegeben, werden die Begriffe aus den folgenden sektorspezifischen …
---------+11. Für die Zwecke der vorliegenden Leitlinien gelten die Begriffsbestimmungen in der folgenden …
------+Guidelines on complaints-handling

Anwendungsbereich

Anwendungsbereich

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Guidelines on complaints-handling for the securities (ESMA) and banking (EBA) sectors

Guidelines on complaints-handling for the securities (ESMA) and banking (EBA) sectors

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/