+Leitlinien für die Überwachung des Schwellenwertes und sonstiger Verfahrensaspekte bezüglich der Einrichtung eines zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmens gemäß Artikel 21b der Richtlinie 2013/36/EU (EBA/GL/2021/08)
---+1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
---------+2. Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
------+Meldepflichten
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden der …
---------+4. Die Meldungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 der EBA-Verordnung auf der Website der EBA …
---+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+Gegenstand
---------+5. In diesen Leitlinien wird festgelegt, wie der Schwellenwert für die Pflicht zur Einrichtung …
------+Anwendungsbereich
---------+6. Diese Leitlinien gelten für in der Union zugelassene Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, die …
------+Adressaten
---------+7. Die vorliegenden Leitlinien gelten für zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 …
------+Begriffsbestimmungen
---------+8. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2013/36/EU und der Richtlinie (EU) …
---+3. Umsetzung
------+Umsetzungsfrist
---------+9. Die vorliegenden Leitlinien gelten ab 14.11.2021.
---+4. Leitlinien
------+Spezifikationen bezüglich der Berechnung und Überwachung des Schwellenwertes
---------+10. Der Gesamtbetrag der Vermögenswerte in der Union einer Drittlandsgruppe soll in Einklang mit …
---------+11. Für die im vorstehenden Absatz erwähnte Berechnung gilt Folgendes: a. Wenn Finanzinformationen …
---------+12. Der in Artikel 21b Absatz 4 der Richtlinie 2013/36/EU festgelegte Schwellenwert soll als …
---------+13. Abweichend vom vorhergehenden Absatz soll für die in Artikel 21b Absatz 8 genannten …
---------+14. Der in Artikel 21b Absatz 4 der Richtlinie 2013/36/EU festgelegte Schwellenwert soll nicht mehr …
---------+15. EU-Mutterinstitute und Einzelinstitute, die Teil einer Drittlandsgruppe sind, sollten …
---------+16. Bis zur Einrichtung der zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmen in Einklang mit Artikel 21b …
------+Informationsaustausch zwischen Instituten und Zweigstellen einer Drittlandsgruppe und Vorlagen bei zuständigen Behörden
---------+17. Für die durchzuführenden vierteljährlichen Bewertungen und die vorausschauende Überwachung …
---------+18. EU-Mutterinstitute und Einzelinstitute einer Drittlandsgruppe sollen sich abstimmen, um unter …
---------+19. EU-Mutterinstitute und Einzelinstitute einer Drittlandsgruppe sollen sich abstimmen, um ihren …
---------+20. EU-Mutterinstitute einer Drittlandsgruppe, einschließlich der zwischengeschalteten …
---------+21. Wenn aus der vorausschauenden Überwachung ersichtlich ist, dass eine Drittlandsgruppe die …
------+Leitlinien für zuständige Behörden
---------+22. Die zuständigen Behörden sollen alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um …
---------+23. Für die Zwecke der Meldung gemäß Artikel 21b Absatz 6 der Richtlinie 2013/36/EU sollen die …
---------+24. Unbeschadet des Absatzes 23 soll die zuständige Behörde die EBA im Fall einer wesentlichen …
---------+25. Wenn die konsolidierende Aufsichtsbehörde oder die für die Gruppenaufsicht zuständige Behörde …
---------+26. Bei der Festlegung des einschlägigen Zeitplans, auf den in Absatz 25 Buchstabe b Bezug genommen …
---------+27. Unbeschadet des Absatzes 26 und für die Zwecke der Anwendung von Absatz 25 Buchstabe b können …
---------+28. Wenn die Bedingungen gemäß Artikel 21b der Richtlinie 2013/36/EU erfüllt sind und kein …
---------+29. Wenn der gemäß den Absätzen 10 und 11 berechnete Gesamtbetrag der Vermögenswerte in der Union …
English - European Union - Financial Industry -

Leitlinien für die Überwachung des Schwellenwertes und sonstiger Verfahrensaspekte bezüglich der Einrichtung eines zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmens gemäß Artikel 21b der Richtlinie 2013/36/EU (EBA/GL/2021/08)

Leitlinien für die Überwachung des Schwellenwertes und sonstiger Verfahrensaspekte bezüglich der Einrichtung eines zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmens gemäß Artikel 21b der Richtlinie 2013/36/EU (EBA/GL/2021/08)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/market-access/guidelines-monitoring-threshold-establishing-intermediate-eu-parent-undertaking – PDF

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

3. Umsetzung

3. Umsetzung

4. Leitlinien

4. Leitlinien

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/