+VERORDNUNG (EG) Nr. 1035/2001 DES RATES vom 22. Mai 2001 zur Einführung einer Fangdokumentationsregelung für Dissostichus spp.
---+Preamble: 1
---+KAPITEL I Allgemeine Bestimmungen
------+Artikel 1 Ziel
------+Artikel 2 Geltungsbereich
------+Artikel 3 Begriffsbestimmungen
---+KAPITEL II Pflichten des Flaggenstaats
------+Artikel 4
------+Artikel 5
------+Artikel 6
------+Artikel 7
---+KAPITEL III Pflichten des Kapitäns
------+Artikel 8
------+Artikel 9
------+Artikel 10
------+Artikel 11
------+Artikel 12
---+KAPITEL IV Pflichten des Mitgliedstaats bei der Anlandung, Einfuhr, Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Dissostichus spp.
------+Artikel 13
------+Artikel 14
------+Artikel 15
------+Artikel 16
---+KAPITEL V Pflichten des Einführers und des Ausführers
------+Artikel 17
------+Artikel 18
------+Artikel 19
---+KAPITEL VI Datenübertragung
------+Artikel 20
------+Artikel 21
------+Artikel 22
---+CHAPTER VIa Sale of seized or confiscated fish
------+Artikel 22a
---+KAPITEL VII Schlussbestimmungen
------+Artikel 23
------+Artikel 24
------+Artikel 25
------+Artikel 26
---+ANHANG I
---+ANHANG II
---+ANHANG III
English - European Union - Environment -

VERORDNUNG (EG) Nr. 1035/2001 DES RATES vom 22. Mai 2001 zur Einführung einer Fangdokumentationsregelung für Dissostichus spp.

VERORDNUNG (EG) Nr. 1035/2001 DES RATES

vom 22. Mai 2001

zur Einführung einer Fangdokumentationsregelung für Dissostichus spp.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Preamble: 1

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 37,

auf Vorschlag der Kommission ( 1 ),

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments ( 2 ),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis, nachstehend „Übereinkommen“ genannt, wurde mit dem Beschluss 81/691/EWG ( 3 ) genehmigt und ist für die Gemeinschaft am 21. Mai 1982 in Kraft getreten.

(2)

Dieses Übereinkommen setzt einen Rahmen für die regionale Zusammenarbeit bei der Erhaltung und Bewirtschaftung der Fauna und Flora der Antarktis durch Schaffung einer Kommission für die Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden Meeresschätze der Antarktis, nachstehend „CCAMLR“ genannt, und den Erlass von Bestandserhaltungsmaßnahmen, die für die Vertragsparteien verbindlich werden.

(3)

Auf ihrer XVIII. Jahrestagung im November 1999 hat die CCAMLR die Bestandserhaltungsmaßnahme 170/XVIII zur Einführung einer Fangdokumentationsregelung für Dissostichus spp. angenommen.

(4)

Die Einführung einer Fangdokumentationsregelung für Dissostichus spp. dient dem Zweck, den internationalen Handel mit diesen Arten besser zu kontrollieren und den Ursprung aller in die Hoheitsgebiete der CCAMLR-Vertragsparteien eingeführten oder aus diesen Hoheitsgebieten ausgeführten Dissostichus spp. festzustellen.

(5)

Mit Hilfe des Fangdokuments soll ferner überprüft werden, ob bei der Fischerei auf Dissostichus spp. im Übereinkommensbereich die geltenden Bestandserhaltungsmaßnahmen der CCAMLR eingehalten wurden; die Fangdaten sollen gesammelt werden, um wissenschaftliche Bestandsabschätzungen zu erleichtern.

(6)

Die Bestandserhaltungsmaßnahme 170/XVIII ist für alle Vertragsparteien seit dem 9. Mai 2000 verbindlich. Sie ist mithin von der Gemeinschaft durchzuführen.

(7)

Für sämtliche Einfuhren von Dissostichus spp. muss die Vorlage eines Fangdokuments verlangt werden, damit die CCAMLR die Bestandserhaltungsziele für diese Arten erreichen kann.

(8)

Die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Maßnahmen sollten gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse ( 4 ) erlassen werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

KAPITEL I Allgemeine Bestimmungen KAPITEL I Allgemeine Bestimmungen
KAPITEL II Pflichten des Flaggenstaats KAPITEL II Pflichten des Flaggenstaats
KAPITEL III Pflichten des Kapitäns KAPITEL III Pflichten des Kapitäns
KAPITEL IV Pflichten des Mitgliedstaats bei der Anlandung, Einfuhr, Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Dissostichus spp. KAPITEL IV Pflichten des Mitgliedstaats bei der Anlandung, Einfuhr, Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Dissostichus spp.
KAPITEL V Pflichten des Einführers und des Ausführers KAPITEL V Pflichten des Einführers und des Ausführers
KAPITEL VI Datenübertragung KAPITEL VI Datenübertragung
CHAPTER VIa Sale of seized or confiscated fish CHAPTER VIa Sale of seized or confiscated fish
KAPITEL VII Schlussbestimmungen KAPITEL VII Schlussbestimmungen
ANHANG I

ANHANG I

DISSOSTICHUS-FANGDOKUMENT UND DISSOSTICHUS-WIEDERAUSFUHRDOKUMENT

Das Fangdokument und das Wiederausfuhrdokument enthalten

1. eine spezielle Kennnummer, die sich aus folgenden Zahlen zusammensetzt:

i) einer vierstelligen Zahl, die aus den beiden Ziffern des von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) festgelegten Ländercodes besteht, gefolgt von den beiden letzten Ziffern des Jahres, für das das Dokument ausgestellt wird;

ii) einer durchlaufenden dreistelligen Zahl (beginnend mit 001), die die Reihenfolge angibt, in der die Formulare des Fangdokuments ausgegeben werden;

2. folgende Angaben:

i) Name, Anschrift sowie Telefon- und Faxnummer der Behörde, die den Vordruck des Fangdokuments ausgegeben hat;

ii) Name, Heimathafen, nationale Registriernummer und Rufzeichen des Fischereifahrzeuges sowie gegebenenfalls die IMO/Lloyd-Registernummer;

iii) gegebenenfalls die Nummer der auf das Fischereifahrzeug ausgestellten Lizenz oder Erlaubnis;

iv) das Gewicht jeder Dissostichus-Art, aufgeschlüsselt nach angelandeten oder umgeladenen Erzeugnisarten und

a) statistischen Untergebieten oder Bereichen der CCAMLR, wenn der Fang aus dem Übereinkommensbereich stammt, und/oder

b) statistischen Gebieten, Untergebieten oder Bereichen der Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen (FAO), wenn der Fang nicht aus dem Übereinkommensbereich stammt;

v) die Daten, zwischen denen Fischfang betrieben wurde;

vi) bei Anlandung das Datum und der Anlandehafen und bei Umladung das Datum, der Name des umladenden Fischereifahrzeuges, seine Flagge und nationale Registriernummer (bei Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft die dem Fischereifahrzeug gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2090/98 der Kommission vom 30. September 1998 über die Fischereifahrzeugkartei der Gemeinschaft zugewiesene interne Nummer der Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft);

vii) Name, Anschrift sowie Telefon- und Faxnummern des Empfängers oder der Empfänger des Fangs sowie die erhaltene Menge, aufgeschlüsselt nach Arten und Aufmachungen; und

viii) Angaben zur Beförderung im Ausfuhr-Abschnitt des Dissostichus-Fangdokuments und gegebenenfalls im Wiederausfuhr-Abschnitt des Dissostichus-Wiederausfuhrdokuments:

1. im Falle der Beförderung auf dem Seeweg:

— Behälternummer oder, wenn es sich um mehr als einen Behälter handelt, eine als Anlage beigefügte Liste der Behälternummern, die von der Behörde, die das Dissostichus-Fangdokument oder das Dissostichus-Wiederausfuhrdokument bestätigt, zur Bestätigung unterzeichnet und abgestempelt ist, oder

— Schiffsname und

— Schiffsfrachtbriefnummer, Tag und Ort der Ausstellung

2. im Falle der Beförderung auf dem Luftweg:

— Flugnummer, Luftfrachtbriefnummer, Tag und Ort der Ausstellung

3. im Falle der Beförderung auf anderem Wege (Landverkehr):

— Zulassungsnummer und -land des Lastkraftwagens, oder

— Bahnfrachtbriefnummer, und

— Tag und Ort der Ausstellung.

ANHANG II

ANHANG II

DISSOSTICHUS-FANGDOKUMENTFangdokument-NummerBeglaubigungsnummer des FlaggenstaatsFANG1. AusstellungsbehördeNameAdresseTel.:Fax:2. Name des FischereifahrzeugsHeimathafen und RegistriernummerRufzeichenIMO/Lloyd-Nummer (sofern gegeben)3. Nummer der Fangerlaubnis (sofern erteilt)Zeitraum, in dem die in diesem Dokument erfassten Fänge getätigt wurden4. vom:5. bis6. Beschreibung des Fischs (Anlandung/Umladung)7. Beschreibung des verkauften FischsArtAufmachunganzulandendes Nettogewicht (kg)Fanggebiet (*)überprüftes angelandetes Gewicht (kg)verkauftes Nettogewicht (kg)Name, Adresse, Tel.- und Faxnummer und Unterschrift des Empfängers Name:Unterschrift:Adresse:Tel.:Fax:Art: TOP Dissostichus eleginoides, TOA Dissostichus mawsoni Aufmachung: WHO ganz; HAG ausgenommen, ohne Kopf; HAT ohne Kopf und ohne Schwanz; FLT Filets; HGT ausgenommen, ohne Kopf und ohne Schwanz; OTH sonstige (bitte angeben)8. Angaben zur Anlandung/Umladung: Hiermit bestätige ich, dass die obigen Angaben richtig und vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Ferner bestätige ich, dass Fänge von Dissostichus spp. im Übereinkommensbereich in Übereinstimmung mit den Bestandserhaltungsmaßnahmen der CCAMLR getätigt wurden.Kapitän des Fischereifahrzeugs oder bevollmächtigter Vertreter (in Blockbuchstaben)Unterschrift und DatumAnlandung/Umladung Hafen und Land/GebietDatum der Anlandung/Umladung9. Umladebescheinigung: Hiermit erkläre ich, dass die obigen Angaben nach meinem besten Wissen vollständig und richtig sind und der Wahrheit entsprechen.Kapitän des übernehmenden SchiffsUnterschriftName des SchiffsRegistriernummerIMO/Lloyd-Nummer (wenn gegeben)Umladung in einem Hafengebiet: gegebenenfalls Gegenzeichnung durch die HafenbehördeNameBehördeUnterschriftAmtssiegel (Stempel)10. Anlandebescheinigung: Hiermit erkläre ich, dass die obigen Angaben nach meinem besten Wissen vollständig und richtig sind und der Wahrheit entsprechen.NameBehördeUnterschriftAdresseTel.:AnlandehafenDatum der AnlandungAmtssiegel (Stempel)ABSCHNITT AUSFUHR --- ANGABEN ZUR BEFÖRDERUNGBeförderung auf dem See-/Luftweg:Behälternummer(bei mehr als einem Behälter Liste beifügen)Beförderung anders als in Behältern:Schiffsname BEZIEHUNGSWEISEFlugnummer UNDSchiffs-/Luftfrachtbriefnummer UNDTag und Ort der AusstellungBeförderung auf dem Landweg:Zulassungsnummer und -land des Lastkraftwagens BEZIEHUNGSWEISEBahnfrachtbriefnummer UNDTag und Ort der Ausstellung

11. Beschreibung des Fisches12. Erklärung des Ausführers: Hiermit erkläre ich, dass die obigen Angaben nach meinem besten Wissen vollständig und richtig sind und der Wahrheit entsprechen.ArtAufmachungNettogewicht (kg)NameAdresseUnterschriftAusfuhrlizenz (sofern erteilt)13. Ausfuhrbestätigung der zuständigen Behörde: Hiermit erkläre ich, dass die obigen Angaben nach meinem besten Wissen vollständig und richtig sind und der Wahrheit entsprechen.Name/TitelUnterschriftDatumAmtssiegel des Ausfuhrstaats (Stempel)14. ABSCHNITT EINFUHRName des EinführersAdresseEntladeort:AdresseLand/ProvinzStaatStadt(*) Angabe, in welchem statistischen FAO-Gebiet/Untergebiet/Bereich der Fang getätigt wurde und ob er auf der Hohen See oder in einer AWZ getätigt wurde

ANHANG III

ANHANG III

DISSOSTICHUS-WIEDERAUSFUHRDOKUMENTABSCHNITT WIEDERAUSFUHRLand der WiederausfuhrI. Beschreibung des FischsArt: TOP Dissostichus eleginoides, TOA Dissostichus mawsoniAufmachung: WHO ganz; HAG ausgenommen, ohne Kopf; HAT ohne Kopf und ohne Schwanz; FLT Filet; HGT ausgenommen, ohne Kopf und ohne Schwanz; OTH sonstige (bitte angeben)WIEDERAUSFUHR — ANGABEN ZUR BEFÖRDERUNGBeförderung auf dem See-/Luftweg:Behälternummer(bei mehr als einem Behälter Liste beifügen)Beförderung anders als in Behältern:Schiffsname BEZIEHUNGSWEISEFlugnummer UNDSchiffs-/Luftfrachtbriefnummer UNDTag und Ort der AusstellungBeförderung auf dem Landweg:Zulassungsnummer und -land des Lastkraftwagens BEZIEHUNGSWEISEBahnfrachtbriefnummer UNDTag und Ort der Ausstellung2. Bescheinigung des Wiederausführers: Hiermit erkläre ich, dass die obigen Angaben nach meinem besten Wissen vollständig und richtig sind und der Wahrheit entsprechen und dass die angegebenen Erzeugnisse von einem durch das (die) beigefügte(n) Dissostichus-Fangdokument(e) beglaubigten Erzeugnis stammen.NameAdresseUnterschriftDatumAusfuhrgenehmigung (sofern erteilt)3. Bestätigung der Wiederausfuhr durch die zuständige Behörde: Hiermit erkläre ich, dass die obigen Angaben nach meinem besten Wissen vollständig und richtig sind und der Wahrheit entsprechen.Name/TitelUnterschriftDatumAmtssiegel (Stempel)4. ABSCHNITT EINFUHRName des EinführersAdresseEntladeort:StadtLand/ProvinzStaat(*) Angabe, in welchem statistischen FAO-Gebiet/Untergebiet/Bereich der Fang getätigt wurde und ob er auf der Hohen See in einer AWZ getätigt wurde.


( 1 ) ABl. C 337 E vom 28.11.2000, S. 103.

( 2 ) Stellungnahme vom 28. Februar 2001 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

( 3 ) ABl. L 252 vom 5.9.1981, S. 26.

( 4 ) ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23.

( 5 ) ABl. L 389 vom 31.12.1992, S. 1.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung