+Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs (EBA/GL/2018/02)
---+1. Einhaltung und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
---------+2. Die Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
------+Meldepflichten
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden der …
---------+4. Die Mitteilungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 der EBA-Verordnung auf der Website der EBA …
---+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+Gegenstand und Anwendungsbereich
---------+5. Die vorliegenden Leitlinien konkretisieren: (a) die von Instituten zu implementierenden Systeme …
------+Adressaten
---------+6. Die vorliegenden Leitlinien gelten für die in Artikel 4 Absatz 2 Ziffer i der Verordnung (EU) …
------+Begriffsbestimmungen
---------+7. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2013/36/EU sowie der Verordnung (EU) …
---+3. Umsetzung
------+Geltungsbeginn
---------+8. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Institute diese Leitlinien ab dem 30. …
------+Übergangsbestimmungen
---------+9. Für die nachstehend aufgeführten Bestimmungen dieser Leitlinien gelten folgende …
------+Aufhebung
---------+10. Folgende Leitlinien werden mit Wirkung zum 30. Juni 2019 aufgehoben: Leitlinien zur Steuerung …
---+4. Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs
------+4.1 Allgemeine Bestimmungen
---------+11. Institute sollten das IRRBB als bedeutendes Risiko betrachten und es im Rahmen ihrer …
---------+12. Institute sollten ihre IRRBB-Risikopositionen ermitteln und sicherstellen, dass das IRRBB …
---------+13. Institute sollten die Risiken aus ihren IRRBB-Risikopositionen steuern und mindern, die sowohl …
---------+14. Institute sollten bei der Berechnung der Folgen von Zinsbewegungen aus der Ertragsperspektive …
---------+15. Die Ertragsänderung sollte der Differenz zwischen den erwarteten Erträgen im Rahmen eines …
---------+16. Institute sollten notleidende Forderungen (abzüglich Rückstellungen) als zinssensitive …
---------+17. Institute sollten Zinsderivate sowie außerbilanzielle Posten wie z. B. zinssensitive …
---------+18. Institute sollten ihre CSRBB-Risikopositionen anhand der Aktivseite des Anlagebuchs überwachen …
---------+19. Institute sollten bei der Umsetzung der Leitlinien ihr bestehendes und voraussichtliches IRRBB …
---------+20. Institute sollten die in diesem Abschnitt und in den Abschnitten über die Ermittlung …
---------+21. Institute sollten bei der Umsetzung der Leitlinien neben der bestehenden und voraussichtlichen …
------+4.2 Ermittlung, Berechnung und Zuteilung von Kapital
---------+22. Institute sollten bei der Bewertung der Höhe, der Arten und der Verteilung des internen …
---------+23. Institute sollten nachweisen, dass ihr internes Kapital in einem angemessenen Verhältnis zur …
---------+24. Institute sollten in ihrer ICAAP-Analyse zur Höhe des für das IRRBB erforderlichen internen …
---------+25. Institute sollten sich nicht nur auf die aufsichtlichen Bewertungen der Kapitaladäquanz für das …
---------+26. Bei der Beurteilung der Kapitaladäquanz für das IRRBB sollten folgende Aspekte berücksichtigt …
---------+27. Institute sollten die Ergebnisse der Beurteilung der Kapitaladäquanz für das IRRBB in ihren …
---------+28. Institute sollten zur Kalibrierung der Höhe des für das IRRBB benötigten internen Kapitals …
---------+29. Institute mit ökonomischen Kapitalmodellen sollten sicherstellen, dass die interne …
---------+30. Bei der Erwägung der Frage, ob eine Zuteilung von internem Kapital in Bezug auf das …
---------+31. Institute sollten Anpassungen des internen Kapitalpuffers in Erwägung ziehen, wo die Ergebnisse …
------+4.3 Governance
---------+32. Die IRRBB-Strategie eines Instituts – einschließlich der IRRBB-Risikobereitschaft und der …
---------+33. Die IRRBB-Risikobereitschaft des Instituts sollte sich nach den akzeptablen Auswirkungen …
---------+34. Die allgemeine IRRBB-Strategie sollte zudem die Entscheidung darüber umfassen, inwieweit das …
---------+35. Institute sollten Vorschläge zu neuen Produkten, Tätigkeiten, Risiken oder Sicherungsstrategien …
---------+36. Institute, die zur Minderung von IRRBB-Risikopositionen Derivate einsetzen, sollten über das …
---------+37. Institute, die sich bei der Messung ihres IRRBB auf Modelle zum Kundenverhalten stützen …
---------+38. Institute sollten bei Entscheidungen über Sicherungsgeschäfte zwar die Auswirkungen der …
---------+39. Konsolidierende Institute sollten sicherstellen, dass die internen Governance-Regelungen und …
---------+40. Hinsichtlich der internen Unternehmensführung und -kontrolle (Governance) gemäß den Artikeln 74 …
---------+41. Das Leitungsorgan sollte insbesondere für Folgendes zuständig sein: (a) Verständnis der Art und …
---------+42. Institute sollten für entsprechende Regelungen und Verfahren sorgen, damit das Leitungsorgan …
---------+43. Institute sollten ihre IRRBB-Risikobereitschaft sowohl hinsichtlich des wirtschaftlichen Werts …
---------+44. Institute sollten Grenzwerte festlegen, um die durchgehende Übereinstimmung der …
---------+45. Es sollte ein entsprechendes Rahmenkonzept geben, um die Entwicklung von Sicherungsstrategien …
---------+46. Das Leitungsorgan sollte auf der Grundlage seiner allgemeinen IRRBB-Strategie robuste …
---------+47. Die Strategien sollten hinreichend begründet, belastbar und dokumentiert sein und alle …
---------+48. Alle IRRBB-Strategien sollten regelmäßig, jedoch mindestens jährlich, überprüft und bei Bedarf …
---------+49. Um die dauerhafte Angemessenheit und Zuverlässigkeit der Strategien und Verfahren des Instituts …
---------+50. Das Leitungsorgan oder seine Beauftragten sollten dafür sorgen, dass die IRRBB-Analysen und das …
---------+51. In Bezug auf die Strategien und Verfahren zur Kontrolle des IRRBB sollten Institute über …
---------+52. Institute sollten ihre internen Kontrollsysteme und Risikomanagementprozesse regelmäßig …
---------+53. Institute sollten ihre Verfahren zur Ermittlung, Messung, Überwachung und Kontrolle des IRRBB …
---------+54. Die IT-Systeme und -Anwendungen, die ein Institut zur Durchführung, Verarbeitung und …
---------+55. Das IT-System und das Transaktionssystem sollten in der Lage sein, das Zinsanpassungsprofil …
---------+56. Die Systeme zur Messung des IRRBB sollten in der Lage sein, die IRRBB-Merkmale aller Produkte …
---------+57. Das Transaktionssystem sollte insbesondere bei komplexen, strukturierten Produkten in der Lage …
---------+58. Die IT-Systeme sollten einer angemessenen organisatorischen Kontrolle unterworfen sein, um die …
---------+59. Die Risikomessgrößen sollten auf verlässlichen Marktdaten und internen Daten beruhen. Institute …
---------+60. Um eine hohe Datenqualität zu gewährleisten, sollten Institute mittels geeigneter Prozesse …
---------+61. Wenn Institute Cashflows (z. B. für Gap-Analysen) verschiedenen Laufzeitbändern oder …
---------+62. Institute sollten die möglichen Gründe für Abweichungen und Unregelmäßigkeiten bei der …
---------+63. Institute sollten geeignete Verfahren einführen, um sicherzustellen, dass die Daten, die – z. …
---------+64. Institute sollten darauf achten, dass ihre Systeme zur internen Risikoberichterstattung …
---------+65. Die internen Berichte sollten dem Leitungsorgan oder seinen Beauftragten Informationen auf der …
---------+66. Die IRRBB-Berichte sollten aggregierte Informationen umfassen und so detailliert sein, dass das …
---------+67. Die IRRBB-Berichte sollten in regelmäßigen Abständen die Ergebnisse der Modellüberprüfungen und …
---------+68. Die für das Leitungsorgan oder seine Beauftragten erstellten Berichte unterscheiden sich zwar …
---------+69. Diese Berichte sollten das Leitungsorgan oder seine Beauftragten in die Lage versetzen, die …
---------+70. Das interne Messsystem sollte die Berichte in einem Format generieren, das es den verschiedenen …
---------+71. Institute sollten gewährleisten, dass die Validierung der IRRBB-Messmethoden – die unabhängig …
---------+72. Der Validierungsrahmen sollte die folgenden vier Kernelemente umfassen: (a) Bewertung der …
---------+73. Die Strategie sollte in Bezug auf die erwartete Erstvalidierung und laufende Validierung eine …
---------+74. Das Modellrisikomanagement für IRRBB-Messgrößen sollte einem ganzheitlichen Ansatz folgen, an …
---------+75. Die Ergebnisse der Überprüfung und Validierung sowie etwaige Empfehlungen zur Modellnutzung …
---------+76. Für die laufende Überprüfung sollte eine Reihe von auslösenden Ereignissen für Ausnahmefälle …
---------+77. Bereits genehmigte Modelle können auf der Grundlage von Beobachtungen und neuen Informationen …
---------+78. Institute können zur Steuerung und Kontrolle des IRRBB auch auf IRRBB-Modelle von Dritten …
---------+79. Modelleingaben oder -annahmen sollten unabhängig davon, ob sie aus internen Modellverfahren …
------+4.4 Messung
---------+80. Institute sollten robuste interne Messsysteme (IMS) verwenden, die alle für ihr Geschäftsmodell …
---------+81. Institute sollten ihre IRRBB-Risikoposition in Bezug auf mögliche Änderungen sowohl des …
---------+82. Werden Handelsspannen und andere Spread-Komponenten bei Messgrößen für den wirtschaftlichen …
---------+83. Institute sollten bei der Berechnung von Ertragsmessgrößen auch Handelsspannen berücksichtigen.
---------+84. Institute sollten notleidende Forderungen (abzüglich Rückstellungen) als zinssensitive …
---------+85. Institute sollten sich bei der Messung ihrer IRRBB-Risikoposition nicht nur auf die …
---------+86. Institute sollten sich nicht auf eine einzelne Risikomessgröße verlassen, sondern stattdessen …
---------+87. Institute sollten die mit jedem quantitativen Instrument und Modell verbundenen Einschränkungen …
---------+88. Institute sollten alle Komponenten des IRRBB ermitteln und messen. Sie sollten zur …
---------+Tabelle 1: Bestimmung von Subkomponenten des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch
---------+Komponente Methode Schwerpunkt
------------+89. Institute sollten zur Messung und Überwachung des IRRBB jeweils mindestens eine ertragsbasierte …
------------+90. Institute sollten regelmäßig – jedoch mindestens vierteljährlich bzw. bei erhöhter …
------------+91. Institute sollten auch erwägen, ob bei der Cashflow-Modellierung ein bedingter oder unbedingter …
------------+92. Institute sollten das Risiko für jede Währung bewerten, in der sie Positionen halten. Die …
------------+93. Institute sollten bei der Auswahl der Zinsschockszenarien Folgendes berücksichtigen: (a) Ihre …
------------+94. Im Niedrigzinsumfeld sollten Institute auch Szenarien für Negativzinsen und die Möglichkeit …
------------+95. Die Ergebnisse der Schockszenarien sollten auf geeigneter Führungsebene in die …
------------+96. Die IRRBB-Stresstests sollten Bestandteil des ICAAP sein, in dessen Rahmen Institute strenge …
------------+97. Die IRRBB-Stresstests sollten regelmäßig – jedoch mindestens jährlich bzw. bei erhöhter …
------------+98. Das Rahmenkonzept für IRRBB-Stresstests sollte klar definierte Ziele, auf die Geschäftsfelder …
------------+99. Bei unternehmensweiten Stresstests sollten die Wechselwirkung des IRRBB mit anderen …
------------+100. Institute sollten inverse Stresstests durchführen, um (i) Zinsszenarien zu ermitteln, die ihr …
------------+101. Institute sollten bei der Prüfung auf Schwachstellen unter Stressbedingungen umfangreichere …
------------+102. Die Ergebnisse der Stressszenarien sollten auf geeigneter Führungsebene in die …
------------+103. Institute sollten die zentralen Verhaltens- und Modellierungsannahmen für die Messung des …
------------+104. Institute sollten in Bezug auf die EV- und ertragsbasierten IRRBB-Messgrößen jeweils Annahmen …
------------+105. Da sich Markt- und Wettbewerbsbedingungen sowie Strategien mit der Zeit ändern können, sollten …
---------+a) Verhaltensannahmen für Kundenkonten mit eingebetteten Kundenoptionen
------------+106. Institute sollten bei der Beurteilung der Auswirkungen von Optionalitäten Folgendes …
------------+107. Institute sollten innerhalb ihres Rahmenkonzepts zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos über …
---------+b) Verhaltensannahmen für Kundenkonten ohne spezifischen Zinsanpassungstermin
------------+108. Wenn Institute zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos Verhaltensannahmen über Konten ohne …
---------+c) Annahmen der Unternehmensplanung für das Eigenkapital
------------+109. Beschließen Institute, eine Strategie zum Zwecke der Stabilisierung von Erträgen aus dem …
------------+110. Institute sollten bei der Formulierung von Annahmen über die Investitionsdauer von …
------------+111. Die Annahmen über die Investitionsdauer, die zur Steuerung der eigenkapitalbedingten …
------------+112. Wenn ein Institut keine expliziten Annahmen über die Investitionsdauer von Eigenkapital trifft …
------+4.5 Aufsichtlicher Ausreißertest
---------+113. Institute sollten regelmäßig, jedoch mindestens vierteljährlich, die Auswirkungen einer …
---------+114. Institute sollten regelmäßig, jedoch mindestens vierteljährlich, die Auswirkungen von …
---------+115. Institute sollten bei der Berechnung der EVE-Änderung für die Zwecke der Absätze 113 und 114 …
---------+116. Institute sollten für die Berechnung der Auswirkungen des standardisierten EVE-Ausreißertests …
---+Anhang I – Methoden zur Messung des IRRBB
---+Anhang II – Differenziertheitsmatrix für die IRRBB-Messung
---+Anhang III – Standardisierte Zinsschockszenarien
------+1. Zinsschockszenarien und Schockgrößen
------+2. Kalibrierung für weitere Währungen
------+3. Parametrierung der standardisierten Zinsschockszenarien
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Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs (EBA/GL/2018/02)

Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs (EBA/GL/2018/02)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/supervisory-review-and-evaluation-process-srep-and-pillar-2/guidelines-technical-aspects-management-interest-rate-risk-arising-non-trading-activities-under – PDF

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
1. Einhaltung und Meldepflichten

1. Einhaltung und Meldepflichten

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

3. Umsetzung

3. Umsetzung

4. Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs

4. Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs

Anhang I – Methoden zur Messung des IRRBB

Cashflow- Erfasste Messgröße Beschreibung Einschränkungen der Messgröße Modellierung Risiken

  • • Die Messgröße erlaubt nur eine Ertrags- Bei Instrumente der Gap-Analyse entsprechend werden ihrem alle relevanten vertraglich zinssensitiven vereinbarten oder auf lineare Risikos. Approximation des Gap-

Cashflows (es basiert: • Gap- Analyse: Zinsan- passungs- lücke oder Es Laufzeitband Nettozinsertrags wird Zinsänderung verhaltensabhängigen werden ermittelt, Fälligkeitstermin die berechnet. multipliziert Nettopositionen indem infolge jede vordefinierten Annahmen einer Der wird. Nettoposition Näherungswert Verschiebung („Lücken“ basierenden Laufzeitbändern mit bzw. der für der „Gaps“) Zinsanpassungs- Zinsstrukturkurve die entsprechenden Änderung zugeordnet. für jedes des Gap-Risiko (nur paralleles Risiko) • • Basis- Sie alle bestimmten gleichzeitig ihrer Sie basiert eignet Positionen Zinsen und sich Optionsrisikos. auf fällig angepasst Laufzeitbands der nicht innerhalb oder Annahme, zur hinsichtlich werden. Messung eines dass des

Anhang II – Differenziertheitsmatrix für die IRRBB-Messung

Institute sollten für ihre Risikomessgrößen gemäß der nachfolgenden Tabelle mindestens den Grad an Differenziertheit wählen, der ihrer Einstufung im Rahmen der SREP-Leitlinien entspricht. Institute mit einem besonders komplexen oder umfangreichen Geschäftsmodell sollten ungeachtet ihrer Größe Risikomessgrößen anwenden und implementieren, die ihrem spezifischen Geschäftsmodell entsprechen und alle Sensitivitäten angemessen erfassen. Alle wesentlichen Sensitivitäten in Bezug auf Zinsänderungen, einschließlich der Anfälligkeit gegenüber verhaltensabhängigen Annahmen, sollten in geeigneter Weise erfasst werden.

Institute, die Finanzprodukte mit eingebetteten Optionalitäten anbieten, sollten Messsysteme nutzen, die die Abhängigkeit der Optionen von Zinsänderungen hinreichend erfassen können. Institute mit Produkten, die Kunden verhaltensabhängige Optionalitäten bieten, sollten passende Ansätze für eine bedingte Cashflow-Modellierung nutzen, um das IRRBB in Bezug auf mögliche Änderungen des Kundenverhaltens in unterschiedlichen Zinsstressszenarien zu quantifizieren.

Die vier Kategorien in der nachfolgenden Differenziertheitsmatrix spiegeln die Einstufung von Instituten im Rahmen der SREP-Leitlinien der EBA wider. Die einzelnen Kategorien dienen zur Unterscheidung von Instituten nach ihrer Größe und Struktur sowie nach der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Tätigkeit, wobei Kategorie 1 die Institute mit der größten Differenziertheit umfasst.

IRRBB-Messgröße und ModellierungBeispielhafte Übersicht der aufsichtlichen Anforderungen in Bezug auf die IRRBB-Messgrößen und die Modellierung entsprechend dem Grad der Differenziertheit von Instituten
Cashflow- MessgrößeInstitut der Institut der Institut der Kategorie 2 Institut der Kategorie 1
Anhang III – Standardisierte Zinsschockszenarien

Anhang III – Standardisierte Zinsschockszenarien

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/