+Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2021/02 Leitlinien nach Artikel 17 und Artikel 18 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 über Sorgfaltspflichten und die Faktoren, die Kredit- und Finanzinstitute bei der Bewertung des mit einzelnen Geschäftsbeziehungen und gelegentlichen Transaktionen verknüpften Risikos für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung berücksichtigen sollten („Die Leitlinien zu den Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“) (EBA/GL/2024/01)
---+1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
---------+2. Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
------+Meldepflichten
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden der …
---------+4. Die Meldungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 auf der Website der EBA veröffentlicht.
---+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+Adressaten
---------+5. Diese Leitlinien richten sich an Kredit- und Finanzinstitute im Sinne des Artikels 3 Absätze 1 …
---+3. Umsetzung
------+Geltungsbeginn
---------+6. Diese Leitlinien gelten ab dem 30. Dezember 2024.
---+4. Änderungen
------+(i) Änderung des Titels der Leitlinien
---------+7. Der Titel der Leitlinien wird wie folgt geändert: „Leitlinien EBA/2021/02 über …
------+(ii) Änderungen im Abschnitt „Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen“
---------+8. In Absatz 12 wird der einleitende Satz durch folgenden Wortlaut ersetzt: „Sofern nicht anders …
---------+9. In Absatz 12 werden die Punkte f und m gestrichen.
------+(iii) Änderungen der Leitlinie 1: Risikobewertungen: Hauptgrundsätze für alle Unternehmen
---------+10. In Leitlinie 1.7 wird folgender Punkt hinzugefügt: „d) Wenn das Unternehmen neue Produkte …
------+(iv) Änderungen der Leitlinie 2: Bestimmung von GW-/TF-Risikofaktoren
---------+11. Leitlinie 2.4 Punkt b erhält folgende Fassung: „b) hat der Kunde oder der wirtschaftliche …
------+(v) Änderungen der Leitlinie 4: Von allen Unternehmen anzuwendende Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden
---------+12. In Leitlinie 4.29 erhält der einleitende Satz folgenden Wortlaut: „4.29. Um ihren …
---------+13. Leitlinie 4.35 erhält folgende Fassung: „4.35. Wenn der externe Anbieter ein Unternehmen mit …
---------+14. Leitlinie 4.60 Punkt a erhält folgende Fassung: „a) von den Transaktionen abweichen, die das …
---------+15. Leitlinie 4.61 Punkt a erhält folgende Fassung: „a) Ergreifung angemessener und geeigneter …
---------+16. Leitlinie 4.74 Punkt b erhält folgende Fassung: „b) ob sie Transaktionen manuell überwachen …
---------+17. In Leitlinie 4.74 wird folgender Punkt hinzugefügt: „d) ob die Verwendung moderner …
------+(vi) Änderungen der Leitlinie 6: Schulungen
---------+18. Leitlinie 6.2 Punkt c erhält folgende Fassung: „c) wie verdächtige oder ungewöhnliche …
---------+19. In Leitlinie 6.2 wird folgender Punkt hinzugefügt: „d) wie automatisierte Systeme …
------+(vii) Änderungen der Leitlinie 8: Sektorspezifische Leitlinie für Korrespondenzbankbeziehungen
---------+20. Leitlinie 8.6 Punkt d erhält folgende Fassung: „d) Das betreffende Respondenzinstitut macht …
---------+21. In Leitlinie 8.6 wird folgender Punkt hinzugefügt: „h) Das von einem Respondenzinstitut, das …
---------+22. In Leitlinie 8.8 wird folgender Punkt hinzugefügt: „d) Das Respondenzinstitut ist nicht in der …
---------+23. In Leitlinie 8.17 erhalten die Buchstaben a und c folgende Fassung: „a) ausreichende …
------+(viii) Änderungen der Leitlinie 9: Sektorspezifische Leitlinie zum standardisierten Privatkundengeschäft
---------+24. Leitlinie 9.3 erhält folgende Fassung: „9.3. Banken sollten neben den in Titel I dieser …
---------+25. Leitlinie 9.16 erhält folgende Fassung: „9.16. Wenn ein Bankkunde für die Verwaltung der Gelder …
---------+26. Leitlinie 9.17 erhält folgende Fassung: „9.17. Hat eine Bank auf der Grundlage ihrer im …
---------+27. In Leitlinie 9.18 wird der einleitende Satz durch folgenden Wortlaut ersetzt: „9.18. Soweit …
---------+28. Die Überschrift der Leitlinien 9.20 bis 9.24 erhält folgende Fassung: „Kunden, die …
---------+29. Die Leitlinien 9.20 bis 9.23 werden gestrichen.
---------+30. Die folgenden Leitlinien 9.20 und 9.21 werden eingefügt: „9.20. Bei der Aufnahme einer …
------+(ix) Änderungen der Leitlinie 10: Sektorspezifische Leitlinie für E-Geld-Emittenten
---------+31. Leitlinie 10.2 erhält folgende Fassung: „10.2. Unternehmen, die E-Geld ausgeben, sollten neben …
------+(x) Änderungen der Leitlinie 15: Sektorspezifische Leitlinie für Wertpapierfirmen
---------+32. Leitlinie 15.1 erhält folgende Fassung: „15.1. Wertpapierfirmen im Sinne des Artikels 4 Absatz …
------+(xi) Änderungen der Leitlinie 17 – Sektorspezifische Leitlinie für regulierte Schwarmfinanzierungsplattformen
---------+33. Leitlinie 17.4 Punkt i erhält folgende Fassung: „i) Der Schwarmfinanzierungsdienstleister …
---------+34. Leitlinie 17.6 Punkt b erhält folgende Fassung: „b) Der Anleger oder der Projektträger führen …
---------+35. Folgende Leitlinie 21 wird eingefügt:
------+(xii) „Leitlinie 21: Sektorspezifische Leitlinie für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen
------+Risikofaktoren
------+Maßnahmen
English - European Union - Financial Industry -

Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2021/02 Leitlinien nach Artikel 17 und Artikel 18 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 über Sorgfaltspflichten und die Faktoren, die Kredit- und Finanzinstitute bei der Bewertung des mit einzelnen Geschäftsbeziehungen und gelegentlichen Transaktionen verknüpften Risikos für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung berücksichtigen sollten („Die Leitlinien zu den Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“) (EBA/GL/2024/01)

Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2021/02 Leitlinien nach Artikel 17 und Artikel 18 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 über Sorgfaltspflichten und die Faktoren, die Kredit- und Finanzinstitute bei der Bewertung des mit einzelnen Geschäftsbeziehungen und gelegentlichen Transaktionen verknüpften Risikos für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung berücksichtigen sollten („Die Leitlinien zu den Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“) (EBA/GL/2024/01)

https://www.eba.europa.eu/legacy/regulation-and-policy/regulatory-activities/anti-money-laundering-and-countering-financing-1 – PDF

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten

1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

3. Umsetzung

3. Umsetzung

4. Änderungen

4. Änderungen

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/