+Titel 2. Der gemeinsame aufsichtliche Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP)
---+2.1 Überblick über den gemeinsamen SREP-Rahmen
------+14. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass der SREP für eine Wertpapierfirma folgende …
------+15. Die zuständigen Behörden sollten jede Wertpapierfirma, für die die in Artikel 36 der Richtlinie …
------+16. Die Kategorisierung sollte den zuständigen Behörden als Grundlage für die Anwendung des …
------+17. Innerhalb der Kategorien 1 bis 3 können die zuständigen Behörden eine Wertpapierfirma im …
------+18. Die zuständigen Behörden sollten die Kategorisierung auf die aufsichtlichen Meldedaten sowie …
------+19. Die zuständigen Behörden sollten die Risiken, denen eine Wertpapierfirma ausgesetzt ist oder …
------+20. Die Bewertungen sollten in Einklang mit den in Abschnitt 2.4 dargelegten Kriterien für die …
------+21. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Ergebnisse der oben aufgeführten …
------+22. Die zuständigen Behörden sollten anhand der folgenden Bewertungen regelmäßig überprüfen, ob die …
------+23. Die zuständigen Behörden sollten regelmäßige Bewertungen unter Berücksichtigung des in …
------+24. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Ergebnisse der Bewertungen 10 a. in …
------+25. Die zuständigen Behörden sollten das Risikoprofil sowie die Überlebensfähigkeit einer …
------+26. Diese Bewertung sollte anhand der Ergebnisse der Risikobewertungen oder der SREP-Kapital- und …
------+27. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Ergebnisse der Bewertung a. in dem …
------+28. Gemäß dem Grundsatz des Mindestmaßes an Überwachung (siehe Abschnitt 2.4) sollten die …
------+29. Auf der Grundlage der SREP-Gesamtbewertung sowie der Bewertungen der einzelnen SREP-Elemente …
------+30. Falls aus den Ergebnissen der Überwachung der Schlüsselindikatoren, der Bewertung der …
------+31. Wie in Abschnitt 2.4 dargelegt, sollten die zuständigen Behörden auch auf der Grundlage der …
---+2.2 Im Rahmen des SREP verwendetes Einstufungsmodell
------+32. Um die Ergebnisse der Bewertungen der verschiedenen Risikokategorien und Elemente im …
------+33. Bei der Bewertung der individuellen Risikokategorien und SREP-Elemente sollten die zuständigen …
------+34. Bei der Umsetzung der Leitlinien können die zuständigen Behörden stärker granulierte Scores für …
------+35. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass alle Scores regelmäßig überprüft werden …
------+36. Die zuständigen Behörden sollten die Risiko-Scores den einzelnen Kapitalrisiken gemäß den in …
------+37. Die zuständigen Behörden sollten den Risiko-Score hauptsächlich durch eine Bewertung des …
------+38. Bei der Umsetzung dieser Leitlinien können die zuständigen Behörden die Höhe des inhärenten …
------+39. Die zuständigen Behörden sollten Scores getrennt zuweisen, um die Risikostufe, die für die …
------+40. In Bezug auf die angemessene Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung spiegeln diese Scores die …
------+41. Die zuständigen Behörden sollten ferner einen SREP-Gesamtscore gemäß den in Titel 10 …
------+42. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Scores des Geschäftsmodells, der …
------+43. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass der SREP-Gesamtscore, der auf der …
------+44. Wenn sich bei der SREP-Gesamtbewertung herausstellt, dass eine Wertpapierfirma als „ausfallend …
---+2.3 Organisatorische Regelungen
------+45. Die zuständigen Behörden sollten gewährleisten, dass die von ihnen festgelegten …
------+46. Bei der Festlegung der Regelungen für den Dialog mit Wertpapierfirmen sollten die zuständigen …
---+2.4 Verhältnismäßigkeit und Aufsichtsintensität
------+47. Die zuständigen Behörden sollten bezüglich des Umfangs, der Häufigkeit und der Intensität der …
------+48. Bei der Planung der SREP-Aktivitäten sollten die zuständigen Behörden in Bezug auf die …
------+49. Falls die zuständigen Behörden zu dem Schluss gelangen, dass Wertpapierfirmen ähnliche …
------+50. Für Wertpapierfirmen mit einem SREP-Gesamtscore 4 und gegebenenfalls für Wertpapierfirmen mit …
------+51. Unabhängig von der Zeit seit dem letzten SREP sollten die zuständigen Behörden eine neue …
------+52. Bei der Planung der SREP-Aktivitäten sollten die zuständigen Behörden besonderes Augenmerk auf …
------+53. Zum Zweck der Verhältnismäßigkeit sollten die zuständigen Behörden bei der Durchführung des …
------+54. Am Ende jeder Bewertung aller SREP-Elemente können die zuständigen Behörden die Wertpapierfirma …
------+55. Um eine angemessene Häufigkeit der Aufsichtstätigkeit in Bezug auf den SREP für …
------+56. Um eine angemessene Häufigkeit der Aufsichtstätigkeit in Bezug auf den SREP für …
------+57. Um eine angemessene Häufigkeit der Aufsichtstätigkeit in Bezug auf den SREP für …
------+58. Für kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen, die die Kriterien von Artikel 12 Absatz 1 …

Titel 2. Der gemeinsame aufsichtliche Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP)

Titel 2. Der gemeinsame aufsichtliche Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP)

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
2.1 Überblick über den gemeinsamen SREP-Rahmen

2.1 Überblick über den gemeinsamen SREP-Rahmen

2.2 Im Rahmen des SREP verwendetes Einstufungsmodell

2.2 Im Rahmen des SREP verwendetes Einstufungsmodell

2.3 Organisatorische Regelungen

2.3 Organisatorische Regelungen

2.4 Verhältnismäßigkeit und Aufsichtsintensität

2.4 Verhältnismäßigkeit und Aufsichtsintensität

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/