+Leitlinien für den Vergleich der Vergütungspraktiken und des geschlechtsspezifischen Lohngefälles gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034 (EBA/GL/2022/07)
---+Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
---------+2. Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
------+Meldepflichten
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden der …
---------+4. Die Meldungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 der EBA-Verordnung auf der Website der EBA …
---+Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+Gegenstand
---------+5. In diesen Leitlinien werden die für die Zwecke der Überwachung der Vergütungspolitik gemäß …
---------+6. In diesen Leitlinien wird festgelegt, wie die zuständigen Behörden die Daten zur Vergütung und …
------+Anwendungsbereich
---------+7. Unbeschadet Absatz 8 sollten die Vergleichsdaten auf Einzelebene erhoben und an die EBA …
---------+8. Sofern Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/2034 Anwendung findet, sollten die Daten zur Vergütung …
------+Adressaten
---------+9. Diese Leitlinien richten sich an zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 (Ziffer …
------+Begriffsbestimmungen
---------+10. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie (EU) 2019/2034, der Verordnung (EU) …
---+Umsetzung
------+Geltungsbeginn
---------+11. Diese Leitlinien gelten ab dem 31. Dezember 2022.
------+Übergangsregelungen
---------+12. Die Vergleichsdaten für das 2022 endende Geschäftsjahr, ausgenommen die Daten zum …
---+Leitlinien für den Vergleich der Vergütungspraktiken und des geschlechtsspezifischen Lohngefälles gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034
------+1. Kreis der Wertpapierfirmen, die der Erhebung hinsichtlich der Daten zur Vergütung unterliegen
---------+13. Die zuständigen Behörden sollten mindestens die Daten zur Vergütungen der drei größten …
------+2. Kreis der Wertpapierfirmen, die der Erhebung der Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle unterliegen
---------+14. Die zuständigen Behörden sollten Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle auf Einzelbasis …
---------+15. Die zuständigen Behörden sollten auf Einzelebene Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle …
------+3. Übermittlung der Daten durch die Wertpapierfirmen an die zuständigen Behörden
---------+16. Um den zuständigen Behörden die Erhebung der Daten zur Vergütung gemäß diesen Leitlinien und …
---------+17. Um es den zuständigen Behörden zu ermöglichen, Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle im …
------+4. Übermittlung der Vergleichsdaten durch die zuständigen Behörden an die EBA
------+4.1. Vorbereitung der Datenübermittlung an die EBA durch die zuständigen Behörden
---------+18. Die zuständigen Behörden sollten der EBA bis zum 31. März des Kalenderjahres, das auf das Jahr …
---------+19. Änderungen an der Stichprobe der Wertpapierfirmen sollten möglichst vermieden werden, damit …
---------+20. Nach einer Mitteilung der EBA sollten die zuständigen Behörden die Wertpapierfirmen von der …
------+4.2. Übermittlung der Daten an die EBA
---------+21. Nach Überprüfung der Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität der Daten im Einklang mit …
------+5. Allgemeine Spezifikationen für alle zu meldenden Vergleichsdaten
---------+22. Bei der Übermittlung der Vergleichsdaten gemäß den Abschnitten 3 und 4 sollten die …
---------+23. Die Vergleichsdaten sollten anhand der Geschäftsjahresendzahlen in Euro übermittelt werden. …
---------+24. Es sind die vollen Euro-Werte zu übermitteln, d.h. Auf- oder Abrundungen sind nicht zulässig …
---------+25. Die Vergleichsdaten für das Kalenderjahr, in dem das Geschäftsjahr endet, sollten im folgenden …
------+6. Zusätzliche Spezifikationen für die Daten zur Vergütung
---------+26. Die Zahl der Mitarbeiter sollte wie zum Ende des Geschäftsjahres festgelegt übermittelt werden …
---------+27. Für die Zwecke der Anhänge II und III sind unter identifizierten Mitarbeitern die in Buchstabe …
---------+28. Sofern in den Anhängen zu diesen Leitlinien nicht anders angegeben, sollten die Angaben zu der …
---------+29. Die Zuordnung der gemeldeten Beträge zur festen und zur variablen Komponente der Vergütung …
---------+30. Zu versteuernde nicht-monetäre Vergütungsbestandteile sollten mit ihrem monetären Gegenwert …
---------+31. Nur die für das Geschäftsjahr der Meldung gewährten Beträge der variablen Vergütung, die …
---------+32. Abfindungen, eine garantierte variable Vergütung und freiwillige Altersversorgungsleistungen …
---------+33. Wenn identifizierte Mitarbeiter vor dem Ende des Geschäftsjahres aus der Wertpapierfirma …
---------+34. Für die Zwecke der Tabellen in Anhang I und in Anhang II sollten die Mitarbeiter der Funktion …
---------+35. Bei der Zuordnung der Mitarbeiter zu Geschäftsbereichen und Mitarbeiterkategorien sollten die …
---------+36. Eine variable Vergütung, die anhand von mehrjährigen Bemessungszeiträumen gewährt wurde, die …
---------+37. Wertpapierfirmen, die nicht unter Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2019/2034 …
------+7. Zusätzliche Spezifikationen für die Übermittlung von Informationen über Ausnahmen in Anhang IV
---------+38. Die Wertpapierfirmen sollten in Anhang IV angeben, ob sie den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel …
---------+39. Die Ausnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2019/2034 sollten als angewandt …
------+8. Zusätzliche Spezifikationen für die Übermittlung von Informationen zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle in
---------+40. Wertpapierfirmen, die am Vergleich zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle teilnehmen, sollten …
---------+41. Die Wertpapierfirmen sollten eine Liste aller Mitarbeiter erstellen und im Einklang mit den …
---------+42. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle sollte als Differenz zwischen der durchschnittlichen …
---------+43. Für jeden Mitarbeiter, der in die Berechnung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles gemäß …
---------+44. Die Wertpapierfirmen sollten das geschlechtsspezifische Lohngefälle für alle Mitarbeiter …
---------+45. Wertpapierfirmen mit mindestens 250 Mitarbeitern sollten das geschlechtsspezifische Lohngefälle …
---------+46. Die Wertpapierfirmen sollten das geschlechtsspezifische Lohngefälle mit Blick auf den Anteil …
---------+47. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle auf der Grundlage der Bruttovergütung sollte als …
---------+48. Die Wertpapierfirmen sollten bei der Berechnung die folgenden Erläuterungen beachten: a. Die …
---------+49. Alle Zahlen sollten als Prozentsätze mit zwei Dezimalstellen angegeben werden (z. B. 17,23 % …
------+Anhang V
---------+50. Vor der Meldung der Daten an die zuständige Behörde bzw. ihrer Übermittlung an die EBA sollten …
---------+51. Sofern starke Schwankungen der Vergleichsdaten im Laufe der Zeit festzustellen sind, sollten …
---------+52. Die Wertpapierfirmen und zuständigen Behörden sollten dafür Sorge tragen, dass die Summe der …
---------+53. Bei der Kontrolle der Plausibilität der Vergleichsdaten sollten die zuständigen Behörden die …
---------+54. Sofern die Vergleichsdaten unstimmig zu sein scheinen, aber tatsächlich korrekt sind, sollten …
---------+55. Die EBA kann die zuständigen Behörden um die Überprüfung von übermittelten Vergleichsdaten …
---------+56. Die zuständigen Behörden sollten, sofern notwendig, so schnell wie möglich berichtigte Daten …
---------+57. Bei der Übermittlung von Vergleichsdaten gemäß den vorliegenden Leitlinien an die EBA sollten …
------+9. Qualität der Daten
---------+(headcount) # #
---------+year N (in EUR)
---------+EUR)
------+Anhang I – Allgemeine Informationen und Informationen über die Vergütung aller Mitarbeiter in Wertpapierfirmen
---------+Kopf) # #
---------+Mitarbeiter in VZÄ # # # # # #
---------+EUR)
---------+(in EUR)
---------+EUR)
------+Anhang II – Informationen zur Vergütung identifizierter Mitarbeiter in Wertpapierfirmen
---------+Zeile Leitungsorgan – Leitungsorgan – Sonstige Mitglieder Sonstige identifizierte
---------+1 Zahl der Mitglieder (pro Kopf)
---------+2 Zahl der identifizierten Mitarbeiter in VZÄ
---------+3 Gesamtbetrag der festen Vergütung (in EUR) im Jahr N
---------+EUR)
------+Anhang III – Informationen zur Vergütung identifizierter Mitarbeiter nach Geschäftsbereich
------+Anhang IV – Ausnahmen von der Anwendung der Anforderung zur Auszahlung von Teilen der variablen Vergütung im Rahmen von Zurückbehaltungsregelungen und in Instrumenten für Wertpapierfirmen gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034
---------+Investment firm (individual level) Name
---------+Legal entity identifier Number
------+Anhang V – Informationen zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle
---------+Wertpapierfirma (Einzelebene) Name
------+Geschlechterverhältnis der Mitarbeiter nach Quartil der Vergütungshöhe
------+Geschlechtsspezifisches Lohngefälle auf der Grundlage der Bruttogesamtvergütung
English - European Union - Financial Industry -

Leitlinien für den Vergleich der Vergütungspraktiken und des geschlechtsspezifischen Lohngefälles gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034 (EBA/GL/2022/07)

Leitlinien für den Vergleich der Vergütungspraktiken und des geschlechtsspezifischen Lohngefälles gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034 (EBA/GL/2022/07)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/remuneration/guidelines-remuneration-and-gender-pay-gap-benchmarking-exercises-under-ifd – PDF

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Umsetzung

Umsetzung

Leitlinien für den Vergleich der Vergütungspraktiken und des geschlechtsspezifischen Lohngefälles gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034

Leitlinien für den Vergleich der Vergütungspraktiken und des geschlechtsspezifischen Lohngefälles gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/