+Leitlinien über Rücktauschpläne gemäß den Arti-keln 47 und 55 der Verordnung (EU) 2023/1114 (EBA/GL/2024/13)
---+1. Verpflichtung zur Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
---------+2. Die Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
------+Meldepflichten
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden der …
---------+4. Die Meldungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 der EBA-Verordnung auf der Website der EBA …
---+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+Gegenstand
---------+5. Diese Leitlinien spezifizieren a) den Inhalt des Rücktauschplans, b) die Regelmäßigkeit der …
------+Anwendungsbereich
---------+6. Diese Leitlinien richten sich an die Emittenten von vermögenswertreferenzierten Token und die …
---------+7. Für Emittenten von E-Geld-Token, die nicht der Pflicht zur Haltung einer Vermögenswertreserve …
------+Adressaten
---------+8. Diese Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer …
---------+9. Diese Leitlinien richten sich zudem an folgende Emittenten im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 …
------+Begriffsbestimmungen
---------+10. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Verordnung (EU) 2023/1114 verwendeten und …
---+3. Umsetzung
------+Umsetzungsfrist
---------+11. Diese Leitlinien gelten ab dem 10.02.2025.
---+4. Rücktauschpläne
------+4.1 Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit
---------+12. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sollten die Emittenten und die zuständige Behörde bei der …
---------+13. Rücktauschpläne, die von Emittenten eines signifikanten ART oder EMT oder im Falle einer …
---------+14. Emittenten, die die in Absatz 13 genannten Kriterien nicht erfüllen, sollten den Rücktauschplan …
------+4.2 Allgemeine Grundsätze und Ziele des Rücktauschplans
---------+15. Im Fall von mehr als einer ausstehenden Emission von ART oder EMT durch den Emittenten sollte …
---------+16. Der Rücktauschplan, der gemäß diesen Leitlinien erstellt wird, könnte personenbezogene Daten …
---------+17. Die Emittenten sollten bei der Erstellung des Rücktauschplans Maßnahmen und Verfahren …
---------+18. Zu diesem Zweck sollten im Rücktauschplan die Maßnahmen und damit verbundenen Verfahren …
---------+19. Sofern im Kryptowerte-Whitepaper nicht anders angegeben oder im anwendbaren nationalen Recht …
---------+20. Um eine gleiche Behandlung aller Inhaber von Token gemäß dem Kryptowerte-Whitepaper zu …
---------+21. Emittenten von ART und EMT, die der Pflicht zur Haltung einer Vermögensreserve unterliegen …
---------+22. In Anbetracht der Tatsache, dass Inhaber von Token jederzeit ein Recht auf Rücktausch haben und …
---------+23. Um die Wirksamkeit des Rücktauschrechts zu gewährleisten und sicherzustellen, dass den Inhabern …
---------+24. Die Emittenten sollten im Rücktauschplan auch klarstellen, inwiefern diese Kosten, auch …
---------+25. Die im Rücktauschplan angegebenen Kosten sollten durch transparente Verfahren ermittelt werden …
---------+26. Die Ziffern 22-25 sollten sinngemäß für Emittenten gelten, die nicht der Verpflichtung …
---------+27. Um die Forderungen der Inhaber von Token in angemessener Weise zu erfüllen und unangemessenen …
---------+28. Zu diesem Zweck sollte der Emittent Rücktauschszenarien unter normalen und unter angespannten …
---------+29. In Anbetracht der Anforderung, dass die Durchführung des Rücktauschplans die Stabilität der …
---------+30. Bei der Entwicklung solcher Szenarien sollten Emittenten, die der Verpflichtung zum Halten …
---------+31. Die Rücktauschszenarien sollten den Rücktausch bei fortgeführter Unternehmenstätigkeit im Falle …
---------+32. Für die Zwecke der Entwicklung von Verwertungsstrategien können die Emittenten in Betracht …
---------+33. Die Ziffern 31 und 32 sollten sinngemäß für Emittenten gelten, die nicht der Verpflichtung …
---------+34. Die Emittenten sollten sicherstellen, dass der Rücktauschplan in pragmatischer und …
---------+35. Der Rücktauschplan sollte auch eine umfassende und organisierte Planung der Phasen und der …
---------+36. Die Phasen für die ordnungsgemäße Umsetzung des Plans sollten Folgendes umfassen: i. sofortige …
---------+37. Im Rücktauschplan sollten alle Phasen und Schritte angegeben werden, in denen die …
---------+38. Um die Anforderung der rechtzeitigen Umsetzung des Rücktauschplans zu erfüllen, sollte der …
---------+39. Der Emittent sollte im Rücktauschplan angeben, welche Vorkehrungen getroffen werden sollen, um …
------+4.3 Inhalt des Rücktauschplans
---------+40. Der Emittent sollte sicherstellen, dass der Rücktauschplan eine klare und detaillierte …
---------+41. Der Rücktauschplan sollte den Auswirkungen der Benennung eines vorläufigen Verwalters gebührend …
---------+42. Der Rücktauschplan sollte eine Aufstellung der kritischen Tätigkeiten enthalten, die für die …
---------+43. Eine solche Zuweisung der kritischen Tätigkeiten sollte gegebenenfalls die …
---------+44. ART-Emittenten, die keine Verpflichteten im Sinne der Richtlinie 2015/849/EU sind, sollten im …
---------+45. In Bezug auf die kritischen Tätigkeiten innerhalb der Organisation des Emittenten sollte der …
---------+46. In Bezug auf kritische Tätigkeiten, die von Dritten erbracht werden, sollte der Rücktauschplan …
---------+47. Der Rücktauschplan sollte auch einen Überblick über den Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen …
---------+48. Insbesondere mit Blick auf die Verwahrstellen der Vermögenswertreserve und die …
---------+49. Die Liste der Drittanbieter von kritischen Tätigkeiten und die Vertragsbedingungen sollten vom …
---------+50. Der Überblick über die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen mit Drittanbietern kritischer …
---------+51. Zu diesem Zweck sollte der Rücktauschplan das Verfahren zur Auswahl der Intermediäre zumindest …
---------+52. Der Emittent sollte sicherstellen, dass der Rücktauschplan ein geordnetes Verfahren für den …
---------+53. Ein solches Verfahren sollte operationell ausgestaltet sein und sicherstellen, dass die …
---------+54. Zu diesem Zweck sollten im Rücktauschplan die Verfahren, die vom Emittenten angewandten …
---------+55. Die Beschreibung des Prozesses sollte einen Hinweis auf die Einhaltung der geltenden …
---------+56. Im Rücktauschplan sollten die Anforderungen und der Mindestinhalt der von den Inhaber von Token …
---------+57. Die oben aufgeführten und im Rücktauschantrag enthaltenen Informationen sollten es dem …
---------+58. Im Rücktauschplan sollten auch die relevanten Informationsquellen sowie die geplanten Maßnahmen …
---------+59. Der Rücktauschplan sollte alle relevanten Schritte, Maßnahmen und Verfahren zur Erstellung des …
---------+60. Der Rücktauschplan sollte einen Kommunikationsplan enthalten, der unverzüglich nach Erlass der …
---------+61. Der Kommunikationsplan sollte mindestens Folgendes enthalten: a) den Entwurf der öffentlichen …
---------+62. Der Entwurf der öffentlichen Bekanntmachung sollte erstellt werden, um die Inhaber des Tokens …
---------+63. Um die breite Öffentlichkeit und die maximale Zahl der Inhaber von Token zu erreichen, sollten …
---------+64. Der Entwurf der öffentlichen Bekanntmachung sollte in klarer und nicht fachsprachlicher …
---------+65. Zu diesem Zweck sollte der Entwurf der öffentlichen Bekanntmachung mindestens Folgendes …
---------+66. Wenn ein ART von mehreren Emittenten ausgegeben wird oder wenn ein signifikanter EMT von …
---------+67. In Anbetracht dessen sollte der Rücktauschplan in zwei Abschnitte gegliedert werden: Der erste …
---------+68. Die Emittenten sollten sich abstimmen, um den gemeinsamen Abschnitt des Rücktauschplans zu …
---------+69. Um eine ordnungsgemäße Koordinierung zu gewährleisten, sollten die am Rücktauschplan …
---------+70. Der zweite Abschnitt des Rücktauschplans sollte speziell auf die interne Organisation des …
---------+71. Die zuständigen Behörden der einzelnen an der Emission beteiligten Emittenten sollten sich …
---------+72. Die zuständigen Behörden sollten einander konsultieren und zusammenarbeiten, um zu beurteilen …
---------+73. Der Emittent sollte berücksichtigen, dass es sich bei dem gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) …
---------+74. Handelt es sich bei dem Emittenten um ein Kreditinstitut oder ein Unternehmen, das in den …
---------+75. Für den Fall, dass die vom Emittenten im Rücktauschplan vorgesehenen Maßnahmen, vertraglichen …
---------+76. In Anbetracht der Tatsache, dass der Abwicklungsplan von der Abwicklungsbehörde und der …
------+4.4 Regelmäßigkeit der Überprüfung und Aktualisierung
---------+77. Um sicherzustellen, dass die Rücktauschpläne jederzeit operationell und wirksam bleiben …
---------+78. Bei der Häufigkeit der Überprüfung sollten der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gemäß Ziffer …
---------+79. Der Rücktauschplan sollte auch vom Emittenten unverzüglich überprüft und aktualisiert werden …
------+4.5 Auslöser
---------+80. Gemäß Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2023/1114 wird die Umsetzung des …
---------+81. Zusätzlich zu den in Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114 ausdrücklich genannten …
---------+82. Im Falle der Einleitung von Krisenpräventions- oder Krisenmanagementmaßnahmen im Sinne von …
---------+83. Für die Zwecke der Bewertung, ob der Emittent „seine Verpflichtungen“ gemäß der Verordnung (EU) …
---------+84. Die zuständige Behörde sollte unter anderem folgende Aspekte berücksichtigen, wenn sie …
---------+85. Bei der Bewertung der Unfähigkeit oder wahrscheinlichen Unfähigkeit des Emittenten in naher …
---------+86. Die in diesen Leitlinien in den Ziffern 84 bzw. 85 aufgeführten Faktoren und Elemente sollten …
---------+87. Bei der Feststellung, dass der Emittent seine Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) …
---------+88. In den meisten Fällen ist davon auszugehen, dass nicht nur einer, sondern mehrere der in diesem …
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Leitlinien über Rücktauschpläne gemäß den Arti-keln 47 und 55 der Verordnung (EU) 2023/1114 (EBA/GL/2024/13)

Leitlinien über Rücktauschpläne gemäß den Arti-keln 47 und 55 der Verordnung (EU) 2023/1114 (EBA/GL/2024/13)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/asset-referenced-and-e-money-tokens-micar/guidelines-redemption-plans-under-micar – PDF

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
1. Verpflichtung zur Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

1. Verpflichtung zur Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

3. Umsetzung

3. Umsetzung

4. Rücktauschpläne

4. Rücktauschpläne

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

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