+5 PD estimation
---+5.1 General requirements specific to PD estimation
------+53. Für die Zuordnung von Schuldnern zu Schuldner-Ratingstufen im Rahmen des …
------+54. Für die Zuordnung von Risikopositionen aus dem Mengengeschäft zu einer Ratingstufe oder einem …
------+55. Ein PD-Modell kann mehrere unterschiedliche Methoden für die Einstufung der Schuldner oder …
---+5.2 Model development in PD estimation
------+56. Für die Modellentwicklung sollten die Institute sicherstellen, dass der RDS die Werte der …
------+57. Im Rahmen des Prozesses der Auswahl von Risikofaktoren und Ratingkriterien sollten die …
------+58. Die Institute sollten sicherstellen, dass bei der Auswahl der Risikofaktoren und der …
------+59. Die Institute sollten sicherstellen, dass die im Verlauf der Zeit nachlassende Verlässlichkeit …
------+60. Die Institute sollten die Risikofaktoren und die Ratingkriterien bei der Modellentwicklung, der …
------+61. Wenn ein bedeutender Teil der Kunden innerhalb eines betrachteten Ratingsystems für das …
------+62. Die Institute sollten über klare Richtlinien verfügen, welche die Bedingungen festlegen, unter …
------+63. Wenn ein interne oder externe Beurteilung eines Dritten in ein PD-Modell einbezogen werden …
------+64. Eine Ratingübertragung sollte nicht zu einer Änderung der Zuordnung von Risikopositionen zu …
------+65. Die erhebliche vertragliche Unterstützung, die ein Schuldner einem Dritten gewährt, sollte als …
------+66. Die Institute sollten eine angemessene Philosophie wählen, die der Zuordnung von Schuldnern …
------+67. Die Institute sollten die gewählte Ratingphilosophie im Verlauf der Zeit konsistent anwenden. …
------+68. Wenn Institute verschiedene Ratingsysteme verwenden, die durch unterschiedliche …
------+69. Zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Artikel 170 Absatz 1 und Artikel 170 Absatz 3 Buchstabe c …
---+5.3 PD calibration
------+70. Für die Berechnung der einjährigen Ausfallrate gemäß der Definition in Artikel 4 Absatz 1 Nr. …
------+71. Beobachtungen sollten nur in den folgenden beiden Situationen aus der Berechnung der …
------+72. Gemäß Artikel 32 Absatz 3 Buchstabe b der technischen Regulierungsstandards zur …
------+73. Für die Berechnung der einjährigen Ausfallrate gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nr. 78 der Verordnung …
------+74. Wenn Schuldner oder Risikopositionen für die Berechnung der einjährigen Ausfallrate zu …
------+75. Die Institute sollten die einjährige Ausfallrate auch für den Teil der Schuldner berechnen, die …
------+76. Für die Zwecke der Absätze 73 bis 75 muss ein Schuldner auch dann in den Nenner und …
------+77. In jedem Fall sollten die Institute sicherstellen, dass jeder ausgefallene Schuldner nur einmal …
------+78. Für die Auswahl eines geeigneten Berechnungsansatzes, wie in Absatz 80 gefordert, sollten die …
------+79. Der beobachtete Durchschnitt der einjährigen Ausfallraten („beobachteter Durchschnitt der …
------+80. Die Institute sollten einen angemessenen Ansatz wählen, der zwischen einem auf sich …
------+81. Für die Zwecke der Absätze 79 und 80 sollten die Institute den beobachteten Durchschnitt der …
------+82. Zur Bestimmung des historischen Beobachtungszeitraums gemäß Artikel 180 Absatz 1 Buchstabe h …
------+83. Für die Bewertung der Repräsentativität des historischen Beobachtungszeitraums gemäß Absatz 82 …
------+84. Wenn der historische Beobachtungszeitraum gemäß Absatz 82 für die erwartete Schwankungsbreite …
------+85. Wenn der historische Beobachtungszeitraum gemäß Absatz 82 für die erwartete Schwankungsbreite …
------+86. In dem Ausnahmefall, dass der langfristige Durchschnitt der Ausfallrate aufgrund einer …
------+87. Die Institute sollten über fundierte und klar definierte Prozesse verfügen, durch welche die …
------+88. Die Institute sollten die Kalibrierungsstichprobe, die jedem Kalibrierungssegment verbunden …
------+89. Die Institute sollten die Kalibrierung nach der Berücksichtigung von Abänderungen, die bei der …
------+90. Der Prozess der Gruppierung eingestufter Schuldner oder Risikopositionen in Ratingstufen oder …
------+91. Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Daten, der Struktur des Modells und des Portfolios …
------+92. Zur Ermittlung der PD-Schätzwerte gemäß Absatz 91 sollte im Rahmen der Kalibrierung …
------+93. Unabhängig davon, welchen der in Absatz 92 genannten Ansätze die Institute wählen, sollten sie …
------+94. Zur Ermittlung der PD-Schätzwerte auf der Grundlage einer Zuordnung zu einer externen …
------+95. Wenn die Institute PD-Schätzwerte gemäß Artikel 161 Absatz 2 und Artikel 180 Absatz 2 Buchstabe …
------+96. Wenn gemäß Artikel 169 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 direkte PD-Schätzungen für die …
------+97. Die Institute können Risikopositionen, die vom gleichen PD-Modell abgedeckt werden, in so viele …
------+98. Wenn Scoringmethoden verwendet werden, sollten die Institute Folgendes sicherstellen: (a) Für …
------+99. Die Kalibrierung sollte die Rangfolge von Schuldnern und Risikopositionen innerhalb eines …

5 PD estimation

5 PD estimation

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
5.1 General requirements specific to PD estimation

5.1 General requirements specific to PD estimation

5.2 Model development in PD estimation

5.2.1 Data requirements specific for model development

5.3 PD calibration

5.3.1 Data requirements for the calculation of observed default rates

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/