+Leitlinien (EBA/GL/2024/07)
---+1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
---------+2. Die Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
------+Meldepflichten
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden der …
---------+4. Die Meldungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 auf der Website der EBA veröffentlicht.
---+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+Gegenstand
---------+5. In diesen Leitlinien werden das Format und die Informationen festgelegt, die in den …
------+Anwendungsbereich
---------+6. Diese Leitlinien gelten für Emittenten von vermögenswertreferenzierten Token und E-Geld-Token im …
---------+7. Sämtliche Bestimmungen dieser Leitlinien, die sich auf den Inhalt des Sanierungsplans in Bezug …
------+Adressaten
---------+8. Diese Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer …
---------+9. Diese Leitlinien richten sich zudem an die in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 10 der Verordnung (EU) …
------+Begriffsbestimmungen
---------+10. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Verordnung (EU) 2023/1114 verwendeten und …
---+3. Umsetzung
------+Geltungsbeginn
---------+11. Diese Leitlinien gelten ab dem 13.11.2024.
---+4. Sanierungspläne für Emittenten vermögenswertreferenzierter Token und Emittenten von E-Geld-Token
------+4.1 Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit
---------+12. Um sicherzustellen, dass die in einem Sanierungsplan vorzulegenden Informationen sowie das …
---------+13. Zur Anwendung des vorstehenden Absatzes berücksichtigen die Emittenten und die zuständigen …
---------+14. Für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sollten Emittenten von Token, die als …
------+4.2 Inhalt des Sanierungsplans
---------+15. Der Sanierungsplan umfasst alle folgenden Bestandteile: a) die Zusammenfassung der wichtigsten …
------+4.3 Zusammenfassung der wichtigsten Bestandteile des Sanierungsplans
---------+16. Die Emittenten nehmen in ihren Sanierungsplan eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestandteile …
---------+17. In der Zusammenfassung der wichtigsten Bestandteile des Sanierungsplans heben die Emittenten …
------+4.4 Informationen zur Governance
---------+18. Die Emittenten nehmen in ihren Sanierungsplan eine klare und detaillierte Beschreibung der …
---------+19. Die im vorstehenden Absatz erwähnten Informationen über die Governance umfassen mindestens …
---------+20. Verfügen die Emittenten über eine Vereinbarung mit Drittunternehmen über die Verwaltung der …
---------+21. Darüber hinaus sollten die Emittenten sicherstellen, dass die in ihrem Sanierungsplan …
---------+22. Die Emittenten legen im Sanierungsplan einen angemessenen Rahmen von Sanierungsplanindikatoren …
---------+23. Die Sanierungsplanindiokatoren sollten sowohl das spezifische Risikoprofil sowohl des Tokens …
---------+24. Bei der Bewertung, welche Arten von Indikatoren in die Sanierungspläne aufgenommen werden …
---------+25. Darüber hinaus beschränken die Emittenten ihre Sanierungsplanindikatoren nicht auf die in …
---------+26. Die Emittenten sollten sicherstellen, dass die Liste der Sanierungsplanindikatoren und die …
---------+27. Die Emittenten sollten in den Sanierungsplan aufnehmen, dass sie die Indikatoren für den …
---------+28. Die Emittenten sollten qualitative und quantitative Indikatoren in den Sanierungsplan …
---------+29. Die Emittenten sollten in den Sanierungsplan mindestens die folgenden Kategorien von …
---------+30. Die Emittenten sollten in den Sanierungsplan auch die folgenden Kategorien von …
---------+31. Emittenten nicht signifikanter Token sind von der Aufnahme der im vorstehenden Absatz genannten …
---------+32. Unter den auf einen oder mehrere Referenzvermögenswerte bezogenen Indikatoren sollten die …
---------+33. Die Emittenten sollten im Sanierungsplan der zuständigen Behörde glaubhaft beschreiben, wie bei …
---------+34. Die Emittenten sollten im Sanierungsplan beschreiben, wie sie die Angemessenheit der …
---------+35. Der Inhalt des Sanierungsplans sollte von den Emittenten unter Berücksichtigung der Tatsache …
---------+36. Die Emittenten sollten im Sanierungsplan ihren internen Entscheidungsprozess darlegen. Die …
---------+37. Damit Überschreitungen der Indikatorschwellenwerte des Sanierungsplans ihr Warnpotenzial …
---------+38. Um der Wahrscheinlichkeit Rechnung zu tragen, dass die im vorstehenden Absatz festgelegten …
---------+39. Die Emittenten sollten im Sanierungsplan angeben, dass das Leitungsorgan des Emittenten im …
---------+40. Die Emittenten sollten ferner in dem Sanierungsplan angeben, dass die Entscheidung gemäß dem …
---------+41. Die Emittenten sollten im Sanierungsplan beschreiben, dass der zuständigen Behörde, wenn sie …
------+4.5 Sanierungsoptionen
---------+42. Die Emittenten sollten in ihrem Sanierungsplan eine Reihe von Sanierungsoptionen festlegen, die …
---------+43. In Bezug auf die in Artikel 46 der Verordnung (EU) 2023/1114 festgelegten Sanierungsoptionen …
---------+44. Zusätzlich zu den in Artikel 46 der Verordnung (EU) 2023/1114 aufgeführten Sanierungsoptionen …
---------+45. Der Sanierungsplan sollte zudem Einzelheiten zu allen vorbereitenden Maßnahmen enthalten, die …
---------+46. Die Emittenten sollten für jede Sanierungsoption eine Bewertung der Realisierbarkeit in den …
---------+47. Darüber hinaus sollten die Emittenten für jede Sanierungsoption darlegen, wie bei der Umsetzung …
---------+48. Um die Glaubwürdigkeit der Sanierungsoptionen nachzuweisen, sollten die Emittenten quantitative …
---------+49. Emittenten, die auch andere Geschäftstätigkeiten als die Ausgabe von …
---------+50. Die Emittenten sollten in ihrem Sanierungsplan darlegen, wie sie die Umsetzung der …
---------+51. Die Emittenten sollten das für die Umsetzungsphase vorgesehene Verfahren in den Sanierungsplan …
---------+52. Die Emittenten sollten sicherstellen, dass in ihren Sanierungsplänen eine angemessene Anzahl …
---------+53. Bei der Ausarbeitung ihrer Sanierungspläne sollten die Emittenten systemweite Krisenszenarien …
---------+54. Die Emittenten sollten im Sanierungsplan darlegen, wie sie planen, den Geschäftsbetrieb zeitnah …
---------+55. Emittenten, die Zahlungsarrangements in Euro – im Sinne des Rahmenwerks des Eurosystems für die …
---------+56. Darüber hinaus sollten die Emittenten dafür sorgen, dass die in ihrem Sanierungsplan …
------+4.6 Kommunikations- und Informationsplan
---------+57. Die Emittenten sollten in den Sanierungsplan einen Kommunikations- und Informationsplan …
---------+58. Im Kommunikations- und Informationsplan sollte klargestellt werden, wie der Emittent a) intern …
---------+59. In dem Kommunikations- und Informationsplan sollten die Emittenten ferner darlegen, wie sie die …
---------+60. Der Kommunikations- und Informationsplan sollte die (Mischung von) Kommunikationskanälen und …
------+4.7 Format und Aktualisierung des Sanierungsplans
---------+61. Die Emittenten sollten ihren Sanierungsplan in klarer und verständlicher Sprache verfassen. Der …
---------+62. Die Emittenten sollten in ihrem Sanierungsplan vorsehen, dass die darin enthaltenen …
------+4.8 Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Verpflichtungen im Rahmen der Sanierungsplanung
---------+63. Wenn ein vermögenswertreferenzierter Token oder ein E-Geld-Token von mehreren Emittenten …
---------+64. Was das Format anbelangt, so sollten Emittenten, die zwei oder mehr Token öffentlich anbieten …
---------+65. Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob Emittenten, die zwei oder mehr Token öffentlich …
---------+66. Emittenten, die zwei oder mehr Token öffentlich anbieten, sollten zumindest sicherstellen, a) …
---------+67. Handelt es sich bei dem Emittenten um ein Kreditinstitut oder eine Wertpapierfirma, mit einer …
---------+68. Der vorstehende Absatz gilt nicht für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, die Emittenten …
---+Anhang I – Liste der Mindestkategorien von Sanierungsplanindikatoren und beispielhafte Liste der Sanierungsplanindikatoren
------+A. Mindestkategorien für alle Emittenten von ART und EMT
------+Kategorie 1. Indikatoren für das Liquiditätsrisiko
------+Kategorie 2. Indikatoren für das operationelle Risiko
------+Kategorie 3. Indikatoren für das Kreditrisiko/die Qualität der Vermögenswerte
------+Kategorie 4. Auf einen oder mehrere Referenzwerte bezogene Indikatoren
------+Kategorie 5. Indikatoren für die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung
------+vorlegen
------+Kategorie 6. Indikatoren für das Marktrisiko
------+Kategorie 7. Indikatoren für das Konzentrationsrisiko
------+Kategorie 8. Indikatoren für das Marktvertrauen
---+Anhang II – Liste der Elemente, die in die Beschreibung der einzelnen Sanierungsoptionen aufzunehmen sind
------+1. Elemente für die Beschreibung der Sanierungsoptionen: a) eine Zusammenfassung der wesentlichen …
---+Anhang III – Nicht abschließende Liste möglicher Sanierungsoptionen, die die Emittenten in ihren Sanierungsplänen verwenden könnten
------+1. Kapitalerhöhung.
------+2. Zuführung zusätzlicher Mittel.
------+3. Zugang zu Standardfazilitäten der Zentralbanken, soweit die Voraussetzungen erfüllt werden.
------+4. Änderung der Zusammensetzung und/oder Verringerung des Risikogehalts der Vermögenswertreserve.
------+5. Wechsel des Drittanbieters (z. B. des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen).
------+6. Erwerb von Finanzgarantien von einem Kreditinstitut oder einem Versicherungsunternehmen, die den …
------+7. Unternehmensveräußerung.
------+8. Verschmelzung mit einem anderen Emittenten.
------+9. Zusammenlegung einer Ausgabe vermögenswertreferenzierter Token mit einer anderen.
------+10. Geschäftspolitische Maßnahmen.
English - European Union - Financial Industry -

Leitlinien (EBA/GL/2024/07)

Leitlinien (EBA/GL/2024/07)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/asset-referenced-and-e-money-tokens-micar/guidelines-recovery-plans-under-micar – PDF

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

3. Umsetzung

3. Umsetzung

4. Sanierungspläne für Emittenten vermögenswertreferenzierter Token und Emittenten von E-Geld-Token

4. Sanierungspläne für Emittenten vermögenswertreferenzierter Token und Emittenten von E-Geld-Token

Anhang I – Liste der Mindestkategorien von Sanierungsplanindikatoren und beispielhafte Liste der Sanierungsplanindikatoren

Liste der Mindestkategorien und nicht abschließende Liste der Sanierungsplanindikatoren

Anhang II – Liste der Elemente, die in die Beschreibung der einzelnen Sanierungsoptionen aufzunehmen sind

Anhang II – Liste der Elemente, die in die Beschreibung der einzelnen Sanierungsoptionen aufzunehmen sind

Anhang III – Nicht abschließende Liste möglicher Sanierungsoptionen, die die Emittenten in ihren Sanierungsplänen verwenden könnten

Anhang III – Nicht abschließende Liste möglicher Sanierungsoptionen, die die Emittenten in ihren Sanierungsplänen verwenden könnten

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/