+Leitlinien (EBA/GL/2024/07)
---+1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
---------+2. Die Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
------+Meldepflichten
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden der …
---------+4. Die Meldungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 auf der Website der EBA veröffentlicht.
---+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+Gegenstand
---------+5. In diesen Leitlinien werden das Format und die Informationen festgelegt, die in den …
------+Anwendungsbereich
---------+6. Diese Leitlinien gelten für Emittenten von vermögenswertreferenzierten Token und E-Geld-Token im …
---------+7. Sämtliche Bestimmungen dieser Leitlinien, die sich auf den Inhalt des Sanierungsplans in Bezug …
------+Adressaten
---------+8. Diese Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer …
---------+9. Diese Leitlinien richten sich zudem an die in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 10 der Verordnung (EU) …
------+Begriffsbestimmungen
---------+10. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Verordnung (EU) 2023/1114 verwendeten und …
---+3. Umsetzung
------+Geltungsbeginn
---------+11. Diese Leitlinien gelten ab dem 13.11.2024.
---+4. Sanierungspläne für Emittenten vermögenswertreferenzierter Token und Emittenten von E-Geld-Token
------+4.1 Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit
---------+12. Um sicherzustellen, dass die in einem Sanierungsplan vorzulegenden Informationen sowie das …
---------+13. Zur Anwendung des vorstehenden Absatzes berücksichtigen die Emittenten und die zuständigen …
---------+14. Für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sollten Emittenten von Token, die als …
------+4.2 Inhalt des Sanierungsplans
---------+15. Der Sanierungsplan umfasst alle folgenden Bestandteile: a) die Zusammenfassung der wichtigsten …
------+4.3 Zusammenfassung der wichtigsten Bestandteile des Sanierungsplans
---------+16. Die Emittenten nehmen in ihren Sanierungsplan eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestandteile …
---------+17. In der Zusammenfassung der wichtigsten Bestandteile des Sanierungsplans heben die Emittenten …
------+4.4 Informationen zur Governance
---------+18. Die Emittenten nehmen in ihren Sanierungsplan eine klare und detaillierte Beschreibung der …
---------+19. Die im vorstehenden Absatz erwähnten Informationen über die Governance umfassen mindestens …
---------+20. Verfügen die Emittenten über eine Vereinbarung mit Drittunternehmen über die Verwaltung der …
---------+21. Darüber hinaus sollten die Emittenten sicherstellen, dass die in ihrem Sanierungsplan …
---------+22. Die Emittenten legen im Sanierungsplan einen angemessenen Rahmen von Sanierungsplanindikatoren …
---------+23. Die Sanierungsplanindiokatoren sollten sowohl das spezifische Risikoprofil sowohl des Tokens …
---------+24. Bei der Bewertung, welche Arten von Indikatoren in die Sanierungspläne aufgenommen werden …
---------+25. Darüber hinaus beschränken die Emittenten ihre Sanierungsplanindikatoren nicht auf die in …
---------+26. Die Emittenten sollten sicherstellen, dass die Liste der Sanierungsplanindikatoren und die …
---------+27. Die Emittenten sollten in den Sanierungsplan aufnehmen, dass sie die Indikatoren für den …
---------+28. Die Emittenten sollten qualitative und quantitative Indikatoren in den Sanierungsplan …
---------+29. Die Emittenten sollten in den Sanierungsplan mindestens die folgenden Kategorien von …
---------+30. Die Emittenten sollten in den Sanierungsplan auch die folgenden Kategorien von …
---------+31. Emittenten nicht signifikanter Token sind von der Aufnahme der im vorstehenden Absatz genannten …
---------+32. Unter den auf einen oder mehrere Referenzvermögenswerte bezogenen Indikatoren sollten die …
---------+33. Die Emittenten sollten im Sanierungsplan der zuständigen Behörde glaubhaft beschreiben, wie bei …
---------+34. Die Emittenten sollten im Sanierungsplan beschreiben, wie sie die Angemessenheit der …
---------+35. Der Inhalt des Sanierungsplans sollte von den Emittenten unter Berücksichtigung der Tatsache …
---------+36. Die Emittenten sollten im Sanierungsplan ihren internen Entscheidungsprozess darlegen. Die …
---------+37. Damit Überschreitungen der Indikatorschwellenwerte des Sanierungsplans ihr Warnpotenzial …
---------+38. Um der Wahrscheinlichkeit Rechnung zu tragen, dass die im vorstehenden Absatz festgelegten …
---------+39. Die Emittenten sollten im Sanierungsplan angeben, dass das Leitungsorgan des Emittenten im …
---------+40. Die Emittenten sollten ferner in dem Sanierungsplan angeben, dass die Entscheidung gemäß dem …
---------+41. Die Emittenten sollten im Sanierungsplan beschreiben, dass der zuständigen Behörde, wenn sie …
------+4.5 Sanierungsoptionen
---------+42. Die Emittenten sollten in ihrem Sanierungsplan eine Reihe von Sanierungsoptionen festlegen, die …
---------+43. In Bezug auf die in Artikel 46 der Verordnung (EU) 2023/1114 festgelegten Sanierungsoptionen …
---------+44. Zusätzlich zu den in Artikel 46 der Verordnung (EU) 2023/1114 aufgeführten Sanierungsoptionen …
---------+45. Der Sanierungsplan sollte zudem Einzelheiten zu allen vorbereitenden Maßnahmen enthalten, die …
---------+46. Die Emittenten sollten für jede Sanierungsoption eine Bewertung der Realisierbarkeit in den …
---------+47. Darüber hinaus sollten die Emittenten für jede Sanierungsoption darlegen, wie bei der Umsetzung …
---------+48. Um die Glaubwürdigkeit der Sanierungsoptionen nachzuweisen, sollten die Emittenten quantitative …
---------+49. Emittenten, die auch andere Geschäftstätigkeiten als die Ausgabe von …
---------+50. Die Emittenten sollten in ihrem Sanierungsplan darlegen, wie sie die Umsetzung der …
---------+51. Die Emittenten sollten das für die Umsetzungsphase vorgesehene Verfahren in den Sanierungsplan …
---------+52. Die Emittenten sollten sicherstellen, dass in ihren Sanierungsplänen eine angemessene Anzahl …
---------+53. Bei der Ausarbeitung ihrer Sanierungspläne sollten die Emittenten systemweite Krisenszenarien …
---------+54. Die Emittenten sollten im Sanierungsplan darlegen, wie sie planen, den Geschäftsbetrieb zeitnah …
---------+55. Emittenten, die Zahlungsarrangements in Euro – im Sinne des Rahmenwerks des Eurosystems für die …
---------+56. Darüber hinaus sollten die Emittenten dafür sorgen, dass die in ihrem Sanierungsplan …
------+4.6 Kommunikations- und Informationsplan
---------+57. Die Emittenten sollten in den Sanierungsplan einen Kommunikations- und Informationsplan …
---------+58. Im Kommunikations- und Informationsplan sollte klargestellt werden, wie der Emittent a) intern …
---------+59. In dem Kommunikations- und Informationsplan sollten die Emittenten ferner darlegen, wie sie die …
---------+60. Der Kommunikations- und Informationsplan sollte die (Mischung von) Kommunikationskanälen und …
------+4.7 Format und Aktualisierung des Sanierungsplans
---------+61. Die Emittenten sollten ihren Sanierungsplan in klarer und verständlicher Sprache verfassen. Der …
---------+62. Die Emittenten sollten in ihrem Sanierungsplan vorsehen, dass die darin enthaltenen …
------+4.8 Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Verpflichtungen im Rahmen der Sanierungsplanung
---------+63. Wenn ein vermögenswertreferenzierter Token oder ein E-Geld-Token von mehreren Emittenten …
---------+64. Was das Format anbelangt, so sollten Emittenten, die zwei oder mehr Token öffentlich anbieten …
---------+65. Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob Emittenten, die zwei oder mehr Token öffentlich …
---------+66. Emittenten, die zwei oder mehr Token öffentlich anbieten, sollten zumindest sicherstellen, a) …
---------+67. Handelt es sich bei dem Emittenten um ein Kreditinstitut oder eine Wertpapierfirma, mit einer …
---------+68. Der vorstehende Absatz gilt nicht für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, die Emittenten …
---+Anhang I – Liste der Mindestkategorien von Sanierungsplanindikatoren und beispielhafte Liste der Sanierungsplanindikatoren
------+A. Mindestkategorien für alle Emittenten von ART und EMT
------+Kategorie 1. Indikatoren für das Liquiditätsrisiko
------+Kategorie 2. Indikatoren für das operationelle Risiko
------+Kategorie 3. Indikatoren für das Kreditrisiko/die Qualität der Vermögenswerte
------+Kategorie 4. Auf einen oder mehrere Referenzwerte bezogene Indikatoren
------+Kategorie 5. Indikatoren für die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung
------+vorlegen
------+Kategorie 6. Indikatoren für das Marktrisiko
------+Kategorie 7. Indikatoren für das Konzentrationsrisiko
------+Kategorie 8. Indikatoren für das Marktvertrauen
---+Anhang II – Liste der Elemente, die in die Beschreibung der einzelnen Sanierungsoptionen aufzunehmen sind
------+1. Elemente für die Beschreibung der Sanierungsoptionen: a) eine Zusammenfassung der wesentlichen …
---+Anhang III – Nicht abschließende Liste möglicher Sanierungsoptionen, die die Emittenten in ihren Sanierungsplänen verwenden könnten
------+1. Kapitalerhöhung.
------+2. Zuführung zusätzlicher Mittel.
------+3. Zugang zu Standardfazilitäten der Zentralbanken, soweit die Voraussetzungen erfüllt werden.
------+4. Änderung der Zusammensetzung und/oder Verringerung des Risikogehalts der Vermögenswertreserve.
------+5. Wechsel des Drittanbieters (z. B. des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen).
------+6. Erwerb von Finanzgarantien von einem Kreditinstitut oder einem Versicherungsunternehmen, die den …
------+7. Unternehmensveräußerung.
------+8. Verschmelzung mit einem anderen Emittenten.
------+9. Zusammenlegung einer Ausgabe vermögenswertreferenzierter Token mit einer anderen.
------+10. Geschäftspolitische Maßnahmen.
|
English -
European Union -
Financial Industry -
Leitlinien (EBA/GL/2024/07)
Leitlinien (EBA/GL/2024/07) https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/asset-referenced-and-e-money-tokens-micar/guidelines-recovery-plans-under-micar – PDF
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
Verknüpfte Vorgänge
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|