+Leitlinien für den Vergleich der Vergütungspraktiken, des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und der gebilligten höheren Höchstwerte für das Verhältnis gemäß der Richtlinie 2013/36/EU (EBA/GL/2022/06)
---+Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
---------+2. Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
------+Meldepflichten
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden der …
---------+4. Die Meldungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 der EBA-Verordnung auf der Website der EBA …
---+Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+Gegenstand
---------+5. In diesen Leitlinien werden die für die Zwecke der Überwachung der Vergütungspolitik gemäß …
---------+6. Zudem wird in diesen Leitlinien gemäß Artikel 94 Absatz 1 Buchstabe g Ziffer ii sechster …
---------+7. In diesen Leitlinien wird festgelegt, wie die zuständigen Behörden die Daten zu, den …
------+Anwendungsbereich
---------+8. Diese Leitlinien gelten wie folgt auf Einzelinstitutsebene, teilkonsolidierter und …
------+Adressaten
---------+9. Diese Leitlinien richten sich an zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 Nummer 1 …
------+Begriffsbestimmungen
---------+10. Die in der Richtlinie 2013/36/EU, der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und in den EBA-Leitlinien …
---+Umsetzung
------+Geltungsbeginn
---------+11. Diese Leitlinien treten am 31. Dezember 2022 in Kraft.
------+Übergangsregelungen
---------+12. Die Vergleichsdaten für das 2022 endende Geschäftsjahr sollten mit Ausnahme der Daten zum …
------+Aufhebung
---------+13. Die EBA-Leitlinien für den Vergütungsvergleich (EBA/GL/2014/08) werden mit Wirkung zum 31. …
---------+14. Bezugnahmen in anderen Leitlinien auf die in Absatz 13 aufgehobenen Leitlinien gelten als …
---+Leitlinien für den Vergleich der Vergütungspraktiken, des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und der gebilligten höheren Höchstwerte für das Verhältnis gemäß der Richtlinie 2013/36/EU
------+1. Kreis der in die Erhebung der Vergleichsdaten aufzunehmenden Institute
------+1.1 Kreis der in die Erhebung der Daten zur Vergütung aufzunehmenden Institute
---------+15. Die zuständigen Behörden sollten die Daten zur Vergütung von den größten Instituten gemessen an …
---------+16. Wenn sich die im vorstehenden Absatz erwähnte Abdeckung von 60 % in einem Mitgliedstaat mit …
------+1.2 Kreis der in die Erhebung der Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle aufzunehmenden Institute
---------+17. Die zuständigen Behörden sollten Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle auf …
---------+18. Bei der Anwendung von Absatz 17 sollten sich die zuständigen Behörden bemühen, Daten zum …
------+1.3 Kreis der Institute für den Vergleich der gebilligten höheren Höchstwerte für das Verhältnis
---------+19. Die zuständigen Behörden sollten Daten zu den gebilligten höheren Höchstwerten für das …
------+2. Übermittlung der Vergleichsdaten an die zuständigen Behörden
---------+20. Um den zuständigen Behörden die Erhebung der Daten zur Vergütung und ihre Übermittlung an die …
---------+21. Um den zuständigen Behörden die Erhebung von Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle und …
---------+22. Um es den zuständigen Behörden zu ermöglichen, die Daten zu gebilligten höheren Höchstwerten …
---------+23. Um es den zuständigen Behörden zu ermöglichen, die Daten zu gebilligten höheren Höchstwerten …
------+3. Übermittlung der Vergleichsdaten an die EBA
------+3.1. Liste der in die Erhebung der Vergleichsdaten einbezogenen Institute
---------+24. Die zuständigen Behörden sollten der EBA bis zum 31. März des Kalenderjahrs, das auf das Jahr …
---------+25. Im Interesse einer gleichbleibenden Auswahl sollte die Zusammensetzung der in den Vergleich …
---------+26. Nach einer Mitteilung der EBA sollten die zuständigen Behörden Institute von der Liste für den …
---------+27. Sofern es in einem Mitgliedstaat mehr als eine zuständige Behörde gibt, beispielsweise eine für …
------+3.2. Übermittlung der Daten an die EBA
---------+28. Nach Überprüfung der Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität der Informationen im …
------+4. Allgemeine Spezifikationen für die Übermittlung der Vergleichsdaten
---------+29. Bei der Übermittlung der Vergleichsdaten im Einklang mit den Abschnitten 2 und 3 und den …
---------+30. Die Vergleichsdaten sollten anhand der Geschäftsjahresendzahlen in Euro übermittelt werden. …
---------+31. Es sind ausnahmslos die vollen Euro-Werte zu übermitteln, Auf- oder Abrundungen sind nicht …
---------+32. Die Vergleichsdaten für das Kalenderjahr, in dem das Geschäftsjahr endet, sollten im folgenden …
---------+33. Die Zuordnung der übermittelten Beträge zur festen und zur variablen Komponente der Vergütung …
------+5. Zusätzliche Spezifikationen für die Daten zur Vergütung
---------+34. Bezüglich der Übermittlung der Tabellen REM1, REM2, REM3, REM4 und REM5 sollten die Institute …
---------+35. Die Zahl der Mitarbeiter sollte zum Ende des Geschäftsjahres übermittelt werden (d. h. …
---------+36. Bei der Übermittlung der Tabellen REM1, REM2, REM3, REM4 und REM5 der Durchführungsverordnung …
---------+37. Die Informationen zu der für das Geschäftsjahr gewährten Vergütung sollten die für das gesamte …
---------+38. Bei der Übermittlung der Tabelle REM1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 der Kommission …
---------+39. Bei der Übermittlung der Tabelle REM1 und REM3 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 der …
---------+40. Abfindungen für identifizierte Mitarbeiter sollten in den Betrag der variablen Vergütung in …
---------+41. Wenn identifizierte Mitarbeiter vor dem Ende des Geschäftsjahres aus dem Institut ausgeschieden …
---------+42. Eine garantierte variable Vergütung sollte in die variable Vergütung in Tabelle REM1 der …
---------+43. Bei der Übermittlung von Anhang I und Tabelle REM5 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 …
---------+44. Bei der Zuordnung der Mitarbeiter zu Geschäftsbereichen sollten die Institute ihre interne …
------+5.1. Zusätzliche Spezifikationen für die Daten zur Vergütung gemäß
---------+45. Freiwillige Altersversorgungsleistungen sollten in Tabelle REM1, und sofern eine …
---------+46. Eine variable Vergütung, die anhand von mehrjährigen Bemessungszeiträumen gewährt wird, die …
---------+47. Zusätzlich zu der Tabelle in Anhang III zu den Auswirkungen der Ausnahmen gemäß Artikel 94 …
------+Anhang II
------+5.2. Zusätzliche Spezifikationen für die Daten zur Vergütung gemäß
---------+48. Die Institute sollten in Anhang III angeben, ob sie zur Anwendung der Ausnahmen gemäß Artikel …
---------+49. Die Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 94 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU sollten als …
------+Anhang III
---------+50. Institute, die am Vergleich zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle teilnehmen, sollten das …
---------+51. Die Institute sollten eine Liste aller Mitarbeiter erstellen und im Einklang mit den folgenden …
---------+52. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle sollte als Differenz zwischen der durchschnittlichen …
---------+53. Für jeden Mitarbeiter, der in die Berechnung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles gemäß …
---------+54. Die Institute sollten das geschlechtsspezifische Lohngefälle für alle Mitarbeiter …
---------+55. Institute mit mindestens 250 Mitarbeitern sollten das geschlechtsspezifische Lohngefälle für …
---------+56. Die Institute sollten das geschlechtsspezifische Lohngefälle mit Blick auf den Anteil jedes …
---------+57. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle auf der Grundlage der Bruttovergütung sollte als …
---------+58. Die Institute sollten bei der Berechnung die folgenden Erläuterungen beachten: a. Die Vergütung …
---------+59. Alle Zahlen sollten als Prozentsätze mit zwei Dezimalstellen angegeben werden (z. B. „17,23 %“ …
------+6. Zusätzliche Erläuterungen zu den Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle in Anhang IV
---------+60. Vor der Übermittlung der Vergleichsdaten an die zuständigen Behörden bzw. die EBA sollten die …
---------+61. Sofern starke Schwankungen der Vergleichsdaten im Laufe der Zeit festzustellen sind, sollten …
---------+62. Bei der Überprüfung der Plausibilität der Vergleichsdaten sollten die zuständigen Behörden die …
---------+63. Sofern die Vergleichsdaten unstimmig zu sein scheinen, aber tatsächlich korrekt sind, sollten …
---------+64. Die EBA kann die zuständigen Behörden um die Überprüfung von übermittelten Vergleichsdaten …
---------+65. Die zuständigen Behörden sollten, sofern notwendig, so schnell wie möglich berichtigte Daten …
---------+66. Bei der Übermittlung von Vergleichsdaten an die EBA sollten die zuständigen Behörden dafür …
------+7. Qualität der Daten
---------+(headcount)
---------+Total number of staff, FTE
---------+N (in EUR)
---------+Total remuneration (EUR)
------+Anhang I: Allgemeine Informationen und Informationen über die Vergütung aller Mitarbeiter
------+Anhang II: Zusätzliche Informationen zur Vergütung identifizierter Mitarbeiter
------+Anhang III: Ausnahmen von der Anwendung der Anforderungen zur Auszahlung von Teilen der variablen Vergütung im Rahmen von Zurückbehaltungsregelungen oder in Instrumenten gemäß der Richtlinie 2013/36/EU (CRD)
---------+Institution (individual level) Name
---------+Legal entity identifier Number
------+Anhang IV: Informationen zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle
---------+Institut (Einzelinstitutsebene) Name
------+Geschlechterverhältnis der Mitarbeiter nach Quartil der Vergütungshöhe
------+Geschlechtsspezifisches Lohngefälle auf der Grundlage der Bruttogesamtvergütung
---------+Institution name Name
---------+Legal entity identifier LEI
------+Anhang V: Gebilligte höhere Höchstwerte für das Verhältnis zwischen variabler und fester Vergütung – Institute
---------+Name des Instituts Name
------+Anhang VI: Gebilligte höhere Höchstwerte für das Verhältnis zwischen variabler und fester Vergütung – Aggregation durch die zuständigen Behörden
---------+Table REM1:
---------+Table REM2
---------+Row Data quality check
---------+Table REM3
---------+Row Data quality check
---------+Table REM5
---------+Row Data quality check
English - European Union - Financial Industry -

Leitlinien für den Vergleich der Vergütungspraktiken, des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und der gebilligten höheren Höchstwerte für das Verhältnis gemäß der Richtlinie 2013/36/EU (EBA/GL/2022/06)

Leitlinien für den Vergleich der Vergütungspraktiken, des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und der gebilligten höheren Höchstwerte für das Verhältnis gemäß der Richtlinie 2013/36/EU (EBA/GL/2022/06)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/remuneration/guidelines-remuneration-gender-pay – PDF

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Umsetzung

Umsetzung

Leitlinien für den Vergleich der Vergütungspraktiken, des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und der gebilligten höheren Höchstwerte für das Verhältnis gemäß der Richtlinie 2013/36/EU

Leitlinien für den Vergleich der Vergütungspraktiken, des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und der gebilligten höheren Höchstwerte für das Verhältnis gemäß der Richtlinie 2013/36/EU

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/