+5. Verfahren zur Kreditvergabe
---+5.1 Informationen und Dokumentation
------+84. Vor dem Abschluss eines Darlehensvertrags sollten die Institute und Kreditgeber über …
------+85. Für die Zwecke der Kreditwürdigkeitsprüfung von Verbrauchern sollten die Institute und …
------+86. Für die Zwecke der Kreditwürdigkeitsprüfung von Kleinstunternehmen sowie kleinen, mittleren und …
------+87. Unter Berücksichtigung der in der Verordnung (EU) 2016/679 niedergelegten Anforderungen können …
------+88. Wenn die notwendigen Informationen und Daten nicht leicht verfügbar sind, sollten die Institute …
------+89. Wenn die Institute und Kreditgeber die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Informationen und …
------+90. Die Institute und Kreditgeber sollten über einen genauen Überblick über den Kunden verfügen, um …
------+91. Wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Kreditnehmer die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem …
------+92. Wenn der Darlehensvertrag Garantien von Dritten vorsieht, sollten die Institute und Kreditgeber …
------+93. Gehört der Kreditnehmer einer Gruppe verbundener Kunden an, sollten die Institute gemäß den …
------+94. Die Institute und Kreditgeber sollten die einer Kreditgenehmigung zugrunde liegenden …
---+5.2 Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers
------+95. Die Institute sollten den Darlehensantrag des Kreditnehmers prüfen, um sicherzustellen, dass …
------+96. Die Institute und Kreditgeber sollten im Einklang mit den einschlägigen …
------+97. Im Falle besicherter Darlehen sollten die Sicherheiten allein nicht das Hauptkriterium für die …
------+98. Bei der Beurteilung der Fähigkeit des Kreditnehmers, seinen Verpflichtungen aus dem …
------+99. Wenn der Darlehensantrag von mehreren Kreditnehmern gemeinsam gestellt wird, sollten die …
------+100. Wenn der Darlehensvertrag Garantien Dritter jeglicher Art vorsieht, sollten die Institute das …
------+101. Zur Beurteilung der Fähigkeit des Kreditnehmers, den Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag …
------+102. In diesem Abschnitt werden weitere Faktoren genannt, die relevant für die Bewertung sind, ob …
------+103. Erforderlichenfalls, insbesondere bei Kreditnehmern, die selbstständig sind oder saisonale …
------+104. Falls die Kreditlaufzeit über das voraussichtliche Rentenalter des Kreditnehmers hinausgeht …
------+105. Die Institute und Kreditgeber sollten sicherstellen, dass die Fähigkeit des Kreditnehmers …
------+106. Bei der Prüfung der Fähigkeit des Kreditnehmers, seinen Verpflichtungen aus dem …
------+107. Als Bestandteil der Kreditwürdigkeitsprüfung sollten die Institute und Kreditgeber …
------+108. Im Falle von Fremdwährungskrediten im Sinne von Artikel 4 Absatz 28 der Richtlinie 2014/17/EU …
------+109. Bei Darlehensverträgen mit Bezug auf Immobilien, in denen ausdrücklich festgelegt ist, dass …
------+110. Bei mit Immobilien besicherten Darlehensverträgen, sofern diese nicht von Abschnitt 5.2.2 …
------+111. Wenn sich die Immobilie noch im Bau befindet und ihrem Eigentümer nach der Baufertigstellung …
------+112. Bei Darlehensverträgen mit Bezug auf Immobilien, in denen ausdrücklich festgelegt ist, dass …
------+113. Im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung sollten die Institute Sensitivitätsanalysen für …
------+114. In diesem Abschnitt werden die Anforderungen an die Prüfung der Kreditwürdigkeit der …
------+115. Erforderlichenfalls, insbesondere bei Kreditnehmern, die selbstständig sind oder saisonale …
------+116. Die Institute und Kreditgeber sollten sicherstellen, dass die Fähigkeit des Kreditnehmers …
------+117. Im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung sollten die Institute und Kreditgeber ggf. …
------+118. Die Institute sollten bewerten, inwieweit der Kreditnehmer gegenwärtig und künftig in der Lage …
------+119. Die Institute sollten den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit des Kreditnehmers und …
------+120. Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers sollten die Institute den Schwerpunkt …
------+121. Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung sollten die Institute: a. die Finanzlage und das Kreditrisiko …
------+122. Die Institute sollten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung die Besonderheiten des Darlehens, wie …
------+123. Zur Beurteilung der Fähigkeit des Kreditnehmers, die Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag …
------+124. Gehört der Kreditnehmer einer Gruppe verbundener Kunden an, sollten die Institute die …
------+125. Bei Kreditvergabetätigkeiten mit grenzüberschreitenden Elementen (z. B. Handelsfinanzierung …
------+126. Institute sollten die mit ESG-Faktoren verbundenen Risiken des Kreditnehmers, insbesondere …
------+127. Zur Identifizierung von Kreditnehmern mit direkt oder indirekt erhöhten Risiken in Verbindung …
------+128. Bei der Analyse der Finanzlage im Rahmen der vorstehend genannten Kreditwürdigkeitsprüfung …
------+129. Die Institute sollten dafür sorgen, dass die für die Analyse verwendeten finanziellen …
------+130. Im Falle von Darlehen an Holdinggesellschaften sollten die Institute bei der Bewertung der …
------+131. Bei der Beurteilung der Finanzlage des Kreditnehmers sollten die Institute die Nachhaltigkeit …
------+132. Die Institute sollten das Geschäftsmodell und die Strategie des Kreditnehmers auch in Bezug …
------+133. Die Institute sollten die Kenntnis, Erfahrung und Fähigkeit des Kreditnehmers zur Steuerung …
------+134. Die Institute sollten die Durchführbarkeit des Geschäftsplans und zugehöriger Finanzprognosen …
------+135. Die Institute sollten prüfen, inwieweit der Kreditnehmer von wichtigen Verträgen, Kunden oder …
------+136. Die Institute sollten prüfen, ob bei dem Kreditnehmer eine potenzielle Abhängigkeit von einer …
------+137. Die Institute sollten alle gestellten Sicherheiten, die zum Zwecke der Risikominderung …
------+138. Die Institute sollten Garantien, Zusatzklauseln, Negativerklärungen und …
------+139. Des Weiteren sollten die Institute, sofern dies für Kreditentscheidungen maßgeblich ist, das …
------+140. Enthält der Darlehensvertrag Garantien von Dritten irgendeiner Art, sollten die Institute das …
------+141. Die Institute sollten bewerten, inwieweit der Kreditnehmer gegenwärtig und künftig in der Lage …
------+142. Die Institute sollten den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit des Kreditnehmers und …
------+143. Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers sollten die Institute den Schwerpunkt …
------+144. Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung sollten die Institute: a. die Finanzlage und das Kreditrisiko …
------+145. Die Institute sollten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung die Besonderheiten des Darlehens, wie …
------+146. Sie sollten die mit ESG-Faktoren verbundenen Risiken des Kreditnehmers, insbesondere …
------+147. Gehört der Kreditnehmer einer Gruppe verbundener Kunden an, sollten die Institute die …
------+148. Bei Kreditvergabetätigkeiten mit grenzüberschreitenden Elementen (z. B. Handelsfinanzierung …
------+149. Zur Identifizierung von Kreditnehmern mit direkt oder indirekt erhöhten Risiken in Verbindung …
------+150. Bei der Analyse der Finanzlage im Rahmen der vorstehend genannten Kreditwürdigkeitsprüfung …
------+151. Die Institute sollten sicherstellen, dass die in den Analysen verwendeten Prognosen …
------+152. Außerdem sollten die Institute die künftige Ertragskraft des Kreditnehmers bewerten, um die …
------+153. Die Institute sollten anhand einer Bewertung der Geldumschlagsdauer des Kreditnehmers …
------+154. Die Institute sollten diese Finanzparameter ggf. den Parametern und Limits gegenüberstellen …
------+155. Im Falle von Darlehen an Holdinggesellschaften sollten die Institute bei der Bewertung der …
------+156. Die Institute sollten die Tragfähigkeit der Finanzlage des Kreditnehmers sowie die Machbarkeit …
------+157. Diese Sensitivitätsanalyse sollte alle allgemeinen, anlageklassen- und …
------+158. Bei der Durchführung einer Sensitivitätsanalyse der Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers …
------+159. Die Institute sollten das Geschäftsmodell und die Strategie des Kreditnehmers auch in Bezug …
------+160. Die Institute sollten die Kenntnis, Erfahrung und Fähigkeit des Kreditnehmers zur Steuerung …
------+161. Die Institute sollten die Durchführbarkeit des Geschäftsplans und zugehöriger Finanzprognosen …
------+162. Die Institute sollten prüfen, inwieweit der Kreditnehmer von wichtigen Verträgen, Kunden oder …
------+163. Die Institute sollten bewerten, inwieweit etwaige gestellte Sicherheiten den …
------+164. Die Institute sollten Garantien, Zusatzklauseln, Negativerklärungen und …
------+165. Des Weiteren sollten die Institute das Eigenkapital und die Bonitätsverbesserung des …
------+166. Enthält der Darlehensvertrag Garantien von Dritten irgendeiner Art, sollten die Institute das …
------+167. Werden bei den syndizierten Kreditvergabe- oder Projektfinanzierungsgeschäften die …
------+168. Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers im Zusammenhang mit der Finanzierung …
------+169. Die Institute sollten die Erfahrung des Kreditnehmers in Bezug auf die Art, Größe und …
------+170. Die Institute sollten die Fähigkeit der Immobilie, Einkünfte zu schaffen, und die …
------+171. Bei der Bewertung der Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers sollten die Institute ggf. …
------+172. Bei der Bewertung der Aussichten für eine Neuvermietung einer Immobilie sollten die Institute …
------+173. Werden Darlehen mit anfänglich nur Zinszahlungen für Gewerbeimmobilien gewährt, sollten die …
------+174. Für die Zwecke der Sensitivitätsanalyse bei ungünstigen Marktereignissen oder kreditbezogenen …
------+175. Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers im Zusammenhang mit der Finanzierung …
------+176. Die Kreditwürdigkeitsprüfung sollte entsprechend der Laufzeit des Darlehens sowohl die …
------+177. Bei der Bewertung der Bauphase sollten die Institute feststellen, ob der Kreditnehmer über …
------+178. Die Institute sollten sicherstellen, dass sie bei der Berechnung der Kosten im Zusammenhang …
------+179. Die Institute sollten die Zuverlässigkeit einer Projektion der Nettoverkaufserlöse sowohl in …
------+180. Die Institute sollten durch Vor-Ort-Besichtigungen, an denen ggf. eine entsprechend …
------+181. Zusätzlich zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers sollten die Institute ggf. (z. …
------+182. Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit der Kreditnehmer im Falle gehebelter Transaktionen …
------+183. Die Institute sollten umfassend bewerten, ob der Kreditnehmer in der Lage ist, seine Schulden …
------+184. Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers im Zusammenhang mit der …
------+185. Die Institute sollten auch andere Faktoren in Betracht ziehen, wie z. B. Angebot und Nachfrage …
------+186. Bei Schiffbaudarlehen sollten die Institute feststellen, ob der Kreditnehmer über Folgendes …
------+187. Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers im Zusammenhang mit der …
------+188. Die Institute sollten die primäre Rückzahlungsquelle für das Darlehen bewerten, also die aus …
------+189. Die Institute sollten nach Möglichkeit sicherstellen, dass im Fall einer syndizierten …
------+190. Bei der Bewertung der Bauphase des Projekts sollten die Institute feststellen, ob der …
------+191. Die Institute sollten sicherstellen, dass sie bei der Berechnung der Kosten im Zusammenhang …
------+192. Zusätzlich zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers sollten die Institute die am …
---+5.3 Kreditentscheidung und Darlehensvertrag
------+193. Die Institute und Kreditgeber sollten sachdienliche Unterlagen zu Kreditentscheidungen und …
------+194. Die Kreditwürdigkeitsprüfung gemäß Abschnitt 5.2 sollte ordnungsgemäß dokumentiert werden, und …
------+195. Die Entscheidung über die Genehmigung oder Ablehnung des Darlehensantrags (Kreditentscheidung) …
------+196. Die Kreditentscheidung sollte klar und gut dokumentiert sein und alle Bedingungen und …
------+197. Es sollte eindeutig festgelegt werden, wie lange die Kreditentscheidung maximal gültig ist. …
------+198. Der Kreditvertrag sollte nur abgeschlossen werden, wenn die Institute und Kreditgeber sich …

5. Verfahren zur Kreditvergabe

5. Verfahren zur Kreditvergabe

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
5.1 Informationen und Dokumentation

5.1 Informationen und Dokumentation

5.2 Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers

5.2.1 Allgemeine Bestimmungen für die Kreditvergabe an Verbraucher

5.3 Kreditentscheidung und Darlehensvertrag

5.3 Kreditentscheidung und Darlehensvertrag

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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