DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 710/2014 DER KOMMISSION vom 23. Juni 2014 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf das Vorgehen bei der Beschlussfassung in Bezug auf gemeinsame Entscheidungen über institutsspezifische Aufsichtsanforderungen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 710/2014 DER KOMMISSION
vom 23. Juni 2014
zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf das Vorgehen bei der Beschlussfassung in Bezug auf gemeinsame Entscheidungen über institutsspezifische Aufsichtsanforderungen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (1), insbesondere Artikel 113 Absatz 5 Unterabsatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)
Um eine gemeinsame Entscheidung über die Angemessenheit der Eigenmittel, die aufsichtlichen Liquiditätsüberwachungsmaßnahmen, das Liquiditätsniveau und die auf jedes Institut einer Gruppe und die Gruppe insgesamt angewandten Kapitalanforderungen herbeiführen zu können, ist ein effizienter Austausch zweckdienlicher Informationen von entscheidender Bedeutung.
(2)
Für die Sicherstellung einer kohärenten Anwendung des Verfahrens zur Herbeiführung gemeinsamer Entscheidungen ist es wichtig, dass jeder einzelne Schritt genau festgelegt wird. Ein eindeutiges Verfahren erleichtert zudem den Informationsaustausch, fördert das gegenseitige Verständnis, baut Beziehungen zwischen Aufsichtsbehörden auf und begünstigt eine wirkungsvolle Aufsicht.
(3)
Für die Risikobewertung und die Bewertung des Liquiditätsrisikoprofils einer Gruppe von Instituten sollte die konsolidierende Aufsichtsbehörde einen Überblick über die Tätigkeiten haben, die von allen, auch außerhalb der Europäischen Union tätigen Instituten der Gruppe ausgeübt werden. Aus diesem Grund sollte die Interaktion zwischen den in der Union zuständigen Behörden und den Aufsichtsbehörden in Drittländern vorangetrieben werden, damit die Unionsbehörden in die Lage versetzt werden, die globalen Risiken, denen die Gruppe ausgesetzt ist, zu beurteilen.
(4)
Eine fristgerechte, realistische Planung des Vorgehens bei der gemeinsamen Beschlussfassung ist von wesentlicher Bedeutung. Jede beteiligte zuständige Behörde sollte der konsolidierenden Aufsichtsbehörde fristgerecht einschlägige Informationen übermitteln. Für eine kohärente und einheitliche Darstellung und Interpretation der einzelnen Bewertungen ist die Einführung eines gemeinsamen Berichtsbogens für die Ergebnisse des institutsspezifischen Prozesses der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung erforderlich.
(5)
Zu Gewährleistung einheitlicher Anwendungsbedingungen sind die bei der Durchführung der gemeinsamen Risikobewertung und der Herbeiführung gemeinsamer Entscheidungen zu befolgenden Schritte in Anerkenntnis dessen festzulegen, dass manche Aufgaben der gemeinsamen Risikobewertung und des gemeinsamen Entscheidungsverfahrens parallel durchgeführt werden können, während andere nacheinander erfolgen müssen.
(6)
Zur Erleichterung gemeinsamer Entscheidungen ist es wichtig, dass die am Entscheidungsprozess beteiligten zuständigen Behörden im Dialog miteinander stehen. Dies gilt insbesondere für die Zeit vor der endgültigen Festlegung der Risikobewertungsberichte und der gemeinsamen Entscheidungen.
(7)
Die konsolidierende Aufsichtsbehörde sollte den beteiligten zuständigen Behörden sämtliche einschlägigen Informationen zur Verfügung stellen, die diese für die Erstellung ihrer individuellen Risikobewertung und das Herbeiführen der gemeinsamen Entscheidungen über Kapital und Liquidität benötigen.
(8)
Der Bericht mit der Risikobewertung der Gruppe stellt für die zuständigen Behörden ein Kerndokument dar, das ihnen das Verständnis, die Beurteilung und die Erfassung der Bewertung des Gesamtrisikoprofils der Bankengruppe ermöglicht, damit sie eine gemeinsame Entscheidung über die Angemessenheit der Eigenmittel sowie der Höhe der Eigenmittel, die die Gruppe vorhalten muss, herbeiführen können. Der Bericht mit der Bewertung des Liquiditätsrisikoprofils der Gruppe stellt für die zuständigen Behörden ein wichtiges Dokument dar, das ihnen das Verständnis, die Beurteilung und die Erfassung der Bewertung des Gesamtliquiditätsprofils und der Gruppe ermöglicht. Damit die Gesamtrisikobewertung und die Liquiditätsrisikobewertung der Gruppe kohärent dargestellt, sinnvolle Erörterungen zwischen den zuständigen Behörden unterstützt und eine belastbare Einschätzung der Risiken grenzübergreifender Bankengruppen ermöglicht werden können, sollten für diese Berichte gemeinsame Berichtsbögen festgelegt werden.
(9)
Obgleich anerkannt wird, dass die Ergebnisse des in Artikel 97 der Richtlinie 2013/36/EU festgelegten Prozesses der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung je nach Umsetzung des genannten Artikels in den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten unterschiedlich dokumentiert werden können, wobei hier auch die von der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankaufsichtsbehörde) (EBA) im Rahmen von Artikel 107 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU herausgegebenen Leitlinien berücksichtigt werden, sollten mittels standardisierten Berichtsbögen kohärente Formate für die Mitteilung der Feststellungen und Ergebnisse aus dem aufsichtlichen Überprüfungsprozess vorgegeben werden, damit gemeinsame Entscheidungen herbeigeführt werden können.
(10)
Weder der Bericht über die Bewertung des Risikos der Gruppe noch der Bericht mit der Bewertung des Liquiditätsrisikos der Gruppe sollte sich auf eine reine Zusammenstellung von einzelnen Beiträgen zuständiger Behörden beschränken. Beide Berichte sollten als Instrument zur Durchführung der gemeinsamen Bewertung der Risiken der gesamten Gruppe genutzt werden, wobei die Wechselwirkung zwischen gruppeninternen Posten zu analysieren ist.
(11)
Die Festlegung eindeutiger Verfahren hinsichtlich des Inhalts und der Artikulierung der gemeinsamen Entscheidung stellt sicher, dass eine umfassende Begründung der Entscheidung gegeben wird. Zudem erleichtert dies die Überwachung gemeinsamer Entscheidungen und ihrer Durchsetzung.
(12)
Zur Klarstellung der Verfahren, die nach der Herbeiführung der gemeinsamen Entscheidung zu befolgen sind, zur Herstellung von Transparenz bezüglich der Behandlung des Ergebnisses der Entscheidung und zur Erleichterung angemessener Folgemaßnahmen, soweit diese erforderlich sind, sollten bezüglich der Mitteilung der umfassend begründeten, gemeinsamen Entscheidung und der Überwachung ihrer Durchführung Standards festgelegt werden.
(13)
Zur Sicherstellung eines kohärenten, transparenten Ansatzes, einer angemessenen Beteiligung der zuständigen Behörden und der Mitteilung des Ergebnisses sollte das bei Aktualisierungen gemeinsamer Entscheidungen zu befolgende Verfahren festgelegt werden.
(14)
Das in Artikel 113 der Richtlinie 2013/36/EU beschriebene Vorgehen bei gemeinsamen Entscheidungen beinhaltet auch das Verfahren, das zu befolgen ist, wenn keine gemeinsame Entscheidung erzielt wird. Zur Sicherstellung einheitlicher Anwendungsbedingungen bezüglich dieses Verfahrensaspektes, bezüglich der Artikulierung umfassend begründeter Entscheidungen und bezüglich der Behandlung der von den Aufsichtsbehörden des Aufnahmestaates zum Ausdruck gebrachten Ansichten und Vorbehalte sollten Standards festgelegt werden, die sich auch auf den Zeitplan, nach dem Entscheidungen zu treffen sind, wenn keine gemeinsame Entscheidung vorliegt, sowie die Mitteilung der Einzelheiten solcher Entscheidungen erstrecken.
(15)
Diese Durchführungsverordnung stützt sich auf den von der EBA bei der Kommission vorgelegten Entwurf technischer Durchführungsstandards.
(16)
Die EBA führte bezüglich des Entwurfs der technischen Durchführungsstandards, auf denen die vorliegende Durchführungsverordnung beruht, öffentliche Konsultationen durch. Ferner analysierte sie die damit verbundenen möglichen Kosten und Nutzen und holte die Stellungnahme der kraft Artikel 37 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) eingesetzten Interessengruppe Bankensektor ein.
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
KAPITEL IV AKTUALISIERUNG UND AUSSERORDENTLICHE AKTUALISIERUNG GEMEINSAMER ENTSCHEIDUNGEN UND IN ERMANGELUNG EINER GEMEINSAMEN ENTSCHEIDUNG GETROFFENER ENTSCHEIDUNGEN
Der Bericht über den Prozess der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung (SREP-Bericht) wird durch Zusammenfassungen der erreichten Punktzahlen (Tabelle 1) und die Bewertung der angemessenen Eigenkapitalausstattung (Tabelle 2) ergänzt.
[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]
Stichtag:
Vermögenswerte insgesamt (in Mio. EUR) zum Stichtag:
Zuständige Behörde:
SREP-Gesamtbewertung:
Erreichte SREP-Gesamt-punktzahl (nach der Bewertung der angemessenen Eigen-kapital- und Liquiditätsaus-stattung):
In diesen Abschnitt ist eine Zusammenfassung der in den nachfolgenden Abschnitten vorgenommenen Bewertungen aufzunehmen.
Bewertung der angemessenen Eigenkapitalausstattung
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Zusammenfassung der Bewertung der angemessenen Eigenkapitalausstattung; (2) den vorläufigen Vorschlag für die gemeinsame Entscheidung unter Einschluss einer Erklärung über die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung auf der jeweiligen Unternehmensebene und über die Höhe der Eigenmittel, die eventuell über die Anforderungen gemäß Titel VII Kapitel 4 der Richtlinie 2013/36/EU (Eigenkapitalrichtlinie) und gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenkapitalverordnung) hinaus erforderlich ist; (3) den Ausblick für den folgenden Bewertungszeitraum und (4) eine Beschreibung sonstiger kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen (1).
Bitte beschreiben Sie in diesem Abschnitt auch, auf welche Weise die Eigenkapitalschätzungen im Rahmen des Prozesses der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung (SREP) abgeleitet wurden und auf welche Weise die Kapitalschätzungen im Rahmen des Verfahrens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals (ICAAP) berücksichtigt wurden, sofern sie als zuverlässig beurteilt wurden.
Bewertung der angemessen Liquiditätsausstattung
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Zusammenfassung der Bewertung der angemessenen Liquiditätsausstattung; (2) den Vorschlag für die gemeinsame Entscheidung unter Einschluss einer Erklärung über die Angemessenheit der Liquiditätsausstattung auf der jeweiligen Unternehmensebene und gegebenenfalls über erforderliche Aufsichtsmaßnahmen; (3) den Ausblick für den folgenden Bewertungszeitraum und (4) gegebenenfalls eine Beschreibung sonstiger Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung ermittelter Mängel.
Je nach Terminierung der gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität sollte diese Bewertung entweder die im Bericht über den Prozess der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung der Liquidität zusammengefassten Feststellungen (siehe die Vorlage in Anhang 5) widerspiegeln oder eine aktualisierte Bewertung übermitteln.
A. Analyse des Geschäftsmodells (Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit)
Punktzahl:
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung des Geschäftsmodells, der Strategie und der Vermögenslage im Beobachtungszeitraum; (2) die aufsichtliche Bewertung der Durchführbarkeit des derzeitigen Geschäftsmodells und der Nachhaltigkeit der Strategie und (3) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen.
B. Interne Unternehmensführungsregelungen
Punktzahl:
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung des internen Unternehmensführungsrahmens innerhalb des Beobachtungszeitraums; (2) festgestellte Mängel; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf die Anforderungen an die interne Unternehmensführung; (4) den Ausblick für den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
C. Solvenzrisiken
C.1 Kredit- und Gegenparteiausfallrisiko
Punktzahl:
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick für den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
C.2 Abwicklungs- und Lieferrisiko
Punktzahl:
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick für den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
C.3 Interkonzentrationsrisiko
Punktzahl:
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick für den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick für den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
C.5 IRRBB
Punktzahl:
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick für den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
C.6 Operationelles Risiko
Punktzahl:
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick für den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
C.7 Risiko einer übermäßigen Verschuldung
Punktzahl:
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick für den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
C.8 Sonstige, für das Institut wesentliche Risiken, wie jeweils zutreffend (bitte im Einzelnen angeben)
Punktzahl:
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung sonstiger, im Beobachtungszeitraum festgestellter Solvenzrisiken; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick für den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung der Liquiditäts- und Finanzausstattungsrisiken im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick für den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
Je nach Terminierung der gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität sollte diese Bewertung entweder die im Bericht über den Prozess der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung der Liquidität zusammengefassten Feststellungen (siehe die Vorlage in Anhang 5) widerspiegeln oder eine aktualisierte Bewertung übermitteln.
Werden in der Bewertung der Liquiditäts- und Finanzausstattungsrisiken erhebliche Probleme im Zusammenhang mit dem Finanzausstattungsrisiko hervorgehoben und erfordern diese die Allokation von Kapital zur Minderung der Auswirkungen erhöhter Kosten für die Mittelbeschaffung, bitte beschreiben, in welcher Weise sich dies in den zusätzlichen Eigenmittelanforderungen wiederspiegelt, sofern dies relevant ist.
E. Systemrisiko
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung des Risikos im Beobachtungszeitraum; (2) den Ausblick für den nächsten Bewertungszeitraum und (3) Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapital- und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen.
F. Überprüfung im Rahmen des Verfahrens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals (ICAAP)
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Zusammenfassung der Feststellungen aus der Zuverlässigkeitsbewertung des Verfahrens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals und der eigenen Risikoquantifizierung des Instituts sowie der sich daraus ergebenden Allokation angemessenen internen Kapitals; (2) eine Beschreibung der Entwicklung des Verfahrensrahmens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals im Beobachtungszeitraum; (3) festgestellte Mängel; (4) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf das Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
In diesen Abschnitt ist auch eine Erklärung darüber aufzunehmen, ob die im Rahmen des Verfahrens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals getroffenen Schätzungen als zuverlässig erachtet werden und in die Bewertung der angemessenen Eigenkapitalausstattung einfließen könnten.
G. Interrisiko-Diversifikationseffekte
Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der im Rahmen des Verfahrens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals durchgeführten Bewertungen und der Schätzungen des internen Kapitals bitte nur dann, wenn Diversifikationseffekte angesetzt werden, in diesem Abschnitt eine Beschreibung der Auswirkungen der Diversifikationseffekte übermitteln und das Ausmaß definieren, in dem bei der Bestimmung der Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung Vorteile aus Diversifikationseffekten berücksichtigt werden können.
In diesem Abschnitt bitte die Ergebnisse institutseigener Stresstests und deren Auswirkungen auf die angemessene Eigenkapitalausstattung der Institute sowie deren Abgleich mit aufsichtsbehördlichen Stresstests zusammenfassen und eine Erläuterung aufnehmen, auf welche Weise der Kapitalpuffer für Stresstests abgeleitet wurde, sofern dies zutrifft.
Sonstige relevante Informationen
In diesem Abschnitt bitte sonstige Informationen übermitteln, die die zuständige Behörde als für die Zwecke der Bewertung des Gruppenrisikos relevant erachtet und die nicht bereits vorstehend angegeben wurden.
Von der konsolidierenden Aufsichtsbehörde und den zuständigen Behörden des EWR-Aufnahmestaates (gemäß technischen Regulierungsstandards/technischen Durchführungsstandards zu Aufsichtskollegien) vereinbarte quantitative Indikatoren
Bitte die quantitativen Indikatoren aufführen, deren gemeinsame Nutzung bei der Erarbeitung des gemeinsamen Risikobewertungsberichts für den Zweck der Herbeiführung einer gemeinsamen Entscheidung vereinbart wurde.
[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]
Stichtag:
Vermögenswerte insgesamt (Mio. EUR) zum Stichtag:
Zuständige Behörde:
SREP-Elemente
Punktzahl
A.
Geschäftsmodell (Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit)
B.
Regelungen für die interne Unternehmensführung
C.
Solvenzrisiken
C.1
Kredit- und Gegenparteiausfallrisiko
C.2
Abwicklungs-/Lieferrisiko
C.3
Interkonzentrationsrisiko
C.4
Marktrisiko
C.5
IRRBB
C.6
Operationelles Risiko
C.7
Risiko einer übermäßigen Verschuldung
C.8
Sonstige, für das Institut wesentliche Risiken, wie jeweils zutreffend (bitte im Einzelnen angeben)
C.9
Sonstige, für das Institut wesentliche Risiken, wie jeweils zutreffend (bitte im Einzelnen angeben)
D.
Liquiditätsrisiken
"[gemäß Ergebnis des SREP-Berichts zur Liquidität]
Diese Punktzahlen sollten mit den jeweiligen Bewertungen im Rahmen der gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität kohärent sein. Je nach Terminierung der gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität sollte diese Bewertung entweder die im Bericht über den Prozess der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung der Liquidität zusammengefassten Feststellungen widerspiegeln oder eine aktualisierte Bewertung übermitteln."
E.
Systemrisiko (das Risiko, das das Institut für das Finanzsystem darstellt)
Gesamtpunktzahl im SREP-Verfahren
Tabelle 2.
Zusammenfassung der Bewertung der angemessenen Eigenkapitalausstattung
[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]
Stichtag:
Vermögenswerte insgesamt (Mio. EUR) zum Stichtag:
Zuständige Behörde:
SREP-Elemente
Nachrichtliche Positionen
SREP-Eigenkapitalanforderung / Schätzung insgesamt (gegebenenfalls einschließlich aufsichtlicher Ersatzgröße) (in Mio. EUR)
Kapitalanforderungen nach Säule 1 (soweit zutreffend) (in Mio. EUR)
Kapitalschätzungen im Rahmen des Verfahrens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals (ICAAP) (in Mio. EUR)
A.
Geschäftsmodell (Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit)
B.
Regelungen für die interne Unternehmensführung
C.
Solvenzrisiken (Risiken und Kontrollen)
C.1
Kredit- und Gegenparteiausfallrisiko
C.2
Abwicklungs-/Lieferrisiko
C.3
Interkonzentrationsrisiko
C.4
Marktrisiko
C.5
IRRBB
C.6
Operationelles Risiko
C.7
Risiko einer übermäßigen Verschuldung
C.8
Sonstige, für das Institut wesentliche Risiken, wie jeweils zutreffend (bitte im Einzelnen angeben)
C.9
Sonstige, für das Institut wesentliche Risiken, wie jeweils zutreffend (bitte im Einzelnen angeben)
D.
Risiken für die Liquidität — Refinanzierungsrisiko (Perspektive der Refinanzierungskosten)
E.
Systemrisiko (das Risiko, das das Institut für das Finanzsystem darstellt)
F.
Interrisiko-Diversifikationseffekte
G.
Kapitalplanung / Kapitalpuffer für Stresstests (sofern zutreffend)
Kapitalplanung / Kapitalpuffer für Stresstests auf der Grundlage der Ergebnisse der ICAAP-Stresstests, sofern zutreffend
Abstimmung der ICAAP-Stresstests mit den aufsichtlichen Stresstests und die sich daraus ergebende(n) Kapitalplanung / Kapitalpuffer für Stresstests, sofern zutreffend
Ergebnis des SREP für das Kapital(vorläufiger Vorschlag zur Diskussion über die gemeinsame Entscheidung)
Eigenkapitalanforderung/-schätzung insgesamt
Gesamte Eigenkapitalanforderung nach Säule 1
Eigenkapitalschätzung nach ICAAP insgesamt
Eigenkapitalschätzung nach SREP insgesamt
Bewertung der angemessenen Eigenkapitalausstattung (das Eigenkapital wird als angemessen/nicht angemessen bewertet)
Angemessen/Nicht angemessen
Zusätzliche Eigenmittelanforderung
Summe der Komponenten oder ganzheitlicher Ansatz (ausgedrückt als Betrag, Verhältniszahl oder Kombination aus beiden)
Nachrichtliche Positionen (Werte zum Stichtag)
Eigenmittel insgesamt (Mio. EUR) zum Stichtag
Kernkapital (Mio. EUR) zum Stichtag
Hartes Kernkapital (Mio. EUR) zum Stichtag
Risikogewichtete Aktiva insgesamt (Mio. EUR) zum Stichtag
Die gemäß Artikel 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Herkunftsmitgliedstaat anzuwendenden Eigenmittelanforderungen unter Berücksichtigung von Maßnahmen, die gemäß Artikel 458 dieser Verordnung und gemäß den in Teil 10 dieser Verordnung festgelegten Übergangsbestimmungen erlassen oder anerkannt wurden.
Die Höhe des Kapitalerhaltungspuffers, den das Institut nach Artikel 129 der Richtlinie 2013/36/EU vorhalten muss.
Die Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers, der gemäß Artikel 130 der Richtlinie 2013/36/EU vom Institut vorzuhalten ist.
Die Höhe des Systemrisikopuffers, den das Institut nach Artikel 133 der Richtlinie 2013/36/EU vorhalten muss.
Die Höhe von G-SRI-Puffern oder O-SRI-Puffern, die das Institut nach Artikel 128 Absätze 3 und 4 der Richtlinie 2013/36/EU vorhalten muss.
Sonstige, auf das Institut anzuwendende Aufsichtsanforderungen, darunter Maßnahmen auf Ebene der Makroaufsicht nach Artikel 103 der Richtlinie 2013/36/EU sowie Empfehlungen der EBA und des ESRB.
BERICHTSBOGEN FÜR DIE BEWERTUNG DES GRUPPENRISIKOS
Der Bericht über die Bewertung des Gruppenrisikos enthält als Anhänge sämtliche von den jeweils zuständigen Behörden übermittelten SREP-Berichte. Der Bericht über die Bewertung des Gruppenrisikos ist durch Zusammenfassungen der erreichten Punktzahlen (Tabelle 1) und die Bewertung der angemessenen Eigenkapitalausstattung (Tabelle 2) zu ergänzen.
[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]
Stichtag:
Vermögenswerte insgesamt (in Mio. EUR) zum Stichtag:
SREP-Gesamtbewertung der Gruppe:
Erreichte SREP-Gesamt-punktzahl (nach der Bewertung der angemessenen Eigen-kapital- und Liquiditäts-ausstattung):
In diesen Abschnitt ist eine Zusammenfassung der in den nachfolgenden Abschnitten vorgenommenen Bewertungen aufzunehmen.
Bewertung der angemessenen Eigenkapitalausstattung
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Zusammenfassung der Bewertung der angemessenen Eigenkapitalausstattung; (2) den Vorschlag für die gemeinsame Entscheidung unter Einschluss einer Erklärung über die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung auf Gruppenebene und über die Höhe der Eigenmittel, die eventuell über die Anforderungen gemäß Titel VII Kapitel 4 der Richtlinie 2013/36/EU (Eigenkapitalrichtlinie) und gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenkapitalverordnung) hinaus erforderlich ist; (3) den Ausblick auf den folgenden Bewertungszeitraum und (4) eine Beschreibung sonstiger kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen (1).
Bitte beschreiben Sie in diesem Abschnitt auch, auf welche Weise die Eigenkapitalschätzungen im Rahmen des Prozesses der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung (SREP) abgeleitet wurden und auf welche Weise die Kapitalschätzungen im Rahmen des Verfahrens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals (ICAAP) berücksichtigt wurden, sofern sie als zuverlässig beurteilt wurden.
Bewertung der angemessen Liquiditätsausstattung
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Zusammenfassung der Bewertung der angemessenen Liquiditätsausstattung; (2) den Vorschlag für die gemeinsame Entscheidung unter Einschluss einer Erklärung über die Angemessenheit der Liquiditätsausstattung auf Gruppenebene und gegebenenfalls über erforderliche Aufsichtsmaßnahmen; (3) den Ausblick auf den folgenden Bewertungszeitraum und (4) gegebenenfalls eine Beschreibung sonstiger Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung ermittelter Mängel.
Je nach Terminierung der gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität sollte diese Bewertung entweder die im Bericht über die Bewertung des Liquiditätsrisikos der Gruppe zusammengefassten Feststellungen (siehe die Vorlage in Anhang 7) widerspiegeln oder eine aktualisierte Bewertung übermitteln.
A. Analyse des Geschäftsmodells (Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit)
Punktzahl:
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung des Geschäftsmodells, der Strategie und der Vermögenslage im Beobachtungszeitraum; (2) die aufsichtliche Bewertung der Durchführbarkeit des derzeitigen Geschäftsmodells und der Nachhaltigkeit der Strategie und (3) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen.
B. Interne Unternehmensführungsregelungen
Punktzahl:
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung des internen Unternehmensführungsrahmens innerhalb des Beobachtungszeitraums; (2) festgestellte Mängel; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf die Anforderungen an die interne Unternehmensführung; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
C. Solvenzrisiken
C.1 Kredit- und Gegenparteiausfallrisiko
Punktzahl:
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
C.2 Abwicklungs- und Lieferrisiko
Punktzahl:
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
C.3 Interkonzentrationsrisiko
Punktzahl:
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
C.5 IRRBB
Punktzahl:
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
C.6 Operationelles Risiko
Punktzahl:
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
C.7 Risiko einer übermäßigen Verschuldung
Punktzahl:
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
C.8 Sonstige, für das Institut wesentliche Risiken, wie jeweils zutreffend (bitte im Einzelnen angeben)
Punktzahl:
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung sonstiger, im Beobachtungszeitraum festgestellter Solvenzrisiken; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung der Liquiditäts- und Finanzausstattungsrisiken im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
Je nach Terminierung der gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität sollte diese Bewertung entweder die im Bericht über die Bewertung des Liquiditätsrisikos der Gruppe zusammengefassten Feststellungen (siehe die Vorlage in Anhang 7) widerspiegeln oder eine aktualisierte Bewertung übermitteln.
Werden in der Bewertung der Liquiditäts- und Finanzausstattungsrisiken erhebliche Probleme im Zusammenhang mit dem Finanzausstattungsrisiko hervorgehoben und erfordern diese die Allokation von Kapital zur Minderung der Auswirkungen erhöhter Kosten für die Mittelbeschaffung, bitte beschreiben, in welcher Weise sich dies in den zusätzlichen Eigenmittelanforderungen wiederspiegelt, sofern dies relevant ist.
E. Systemrisiko
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung des Risikos im Beobachtungszeitraum; (2) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum und (3) Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapital- und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen.
F. Überprüfung im Rahmen des Verfahrens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals (ICAAP)
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Zusammenfassung der Feststellungen aus der Zuverlässigkeitsbewertung des Verfahrens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals und der eigenen Risikoquantifizierung des Instituts sowie der sich daraus ergebenden Allokation angemessenen internen Kapitals; (2) eine Beschreibung der Entwicklung des Verfahrensrahmens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals im Beobachtungszeitraum; (3) festgestellte Mängel; (4) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf das Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
In diesen Abschnitt ist auch eine Erklärung darüber aufzunehmen, ob die im Rahmen des Verfahrens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals getroffenen Schätzungen als zuverlässig erachtet werden und in die Bewertung der angemessenen Eigenkapitalausstattung einfließen könnten.
G. Interrisiko-Diversifikationseffekte
Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der im Rahmen des Verfahrens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals durchgeführten Bewertungen und der Schätzungen des internen Kapitals bitte nur dann, wenn Diversifikationseffekte angesetzt werden, in diesem Abschnitt eine Beschreibung der Auswirkungen der Diversifikationseffekte übermitteln und das Ausmaß definieren, in dem bei der Bestimmung der Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung Vorteile aus Diversifikationseffekten berücksichtigt werden können.
In diesem Abschnitt bitte die Ergebnisse institutseigener Stresstests und deren Auswirkungen auf die angemessene Eigenkapitalausstattung der Institute sowie deren Abgleich mit aufsichtsbehördlichen Stresstests zusammenfassen und eine Erläuterung aufnehmen, auf welche Weise der Kapitalpuffer für Stresstests abgeleitet wurde, sofern dies zutrifft.
Sonstige relevante Informationen
In diesem Abschnitt bitte sonstige Informationen übermitteln, die die zuständige Behörde als für die Zwecke der Bewertung des Gruppenrisikos relevant erachtet und die nicht bereits vorstehend angegeben wurden (beispielsweise Informationen, die zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Artikel 6 Absatz 5 dieser Durchführungsverordnung erforderlich sind).
In diesem Abschnitt bitte sonstige Informationen übermitteln, die die zuständige Behörde als für die Zwecke der Bewertung des Gruppenrisikos relevant erachtet und die nicht bereits vorstehend angegeben wurden (beispielsweise Informationen, die zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Artikel 6 Absatz 5 dieser Durchführungsverordnung erforderlich sind).
Bitte die quantitativen Indikatoren aufführen, deren gemeinsame Nutzung bei der Erarbeitung des gemeinsamen Risikobewertungsberichts für den Zweck der Herbeiführung einer gemeinsamen Entscheidung vereinbart wurde.
Sonstige, für das Institut wesentliche Risiken, wie jeweils zutreffend (bitte im Einzelnen angeben)
C.9
Sonstige, für das Institut wesentliche Risiken, wie jeweils zutreffend (bitte im Einzelnen angeben)
D.
Risiken für die Liquidität — Refinanzierungsrisiko (Perspektive der Refinanzierungskosten)
E.
Systemrisiko (das Risiko, das das Institut für das Finanzsystem darstellt)
F.
Interrisiko-Diversifikationseffekte
G.
Kapitalplanung / Kapitalpuffer für Stresstests (sofern anwendbar)
Kapitalplanung / Kapitalpuffer für Stresstests auf der Grundlage der Ergebnisse der ICAAP-Stresstests, sofern anwendbar
Abstimmung der ICAAP-Stresstests mit den aufsichtlichen Stresstests und die sich daraus ergebende(n) Kapitalplanung / Kapitalpuffer für Stresstests, sofern anwendbar
Kapitalplanung / Kapitalpuffer für Stresstests auf der Grundlage der Ergebnisse der ICAAP-Stresstests, sofern anwendbar
Abstimmung der ICAAP-Stresstests mit den aufsichtlichen Stresstests und die sich daraus ergebende(n) Kapitalplanung / Kapitalpuffer für Stresstests, sofern anwendbar
Kapitalplanung / Kapitalpuffer für Stresstests auf der Grundlage der Ergebnisse der ICAAP-Stresstests, sofern anwendbar
Abstimmung der ICAAP-Stresstests mit den aufsichtlichen Stresstests und die sich daraus ergebende(n) Kapitalplanung / Kapitalpuffer für Stresstests, sofern anwendbar
Ergebnis der gemeinsamen Entscheidung (auf der Grundlage des vorläufigen Vorschlags (H), unter Widerspiegelung der Auswirkung gruppeninterner Positionen, und der Ergebnisse des Dialogs zwischen zuständigen Behörden)
Eigenkapitalan-forderung/-schätzung insgesamt
Eigenkapital-schätzung nach SREP insgesamt
Eigenkapital-schätzung nach SREP insgesamt
Eigenkapital-schätzung nach SREP insgesamt
Bewertung der angemessenen Eigenkapitalausstattung (das Eigenkapital wird als angemessen/nicht angemessen bewertet)
Angemessen/Nicht angemessen
Angemessen/Nicht angemessen
Angemessen/Nicht angemessen
Zusätzliche Eigenmittelanforderung
Summe der Komponenten oder ganzheitlicher Ansatz (ausgedrückt als Betrag, Verhältniszahl oder Kombination aus beiden)
Summe der Komponenten oder ganzheitlicher Ansatz (ausgedrückt als Betrag, Verhältniszahl oder Kombination aus beiden)
Summe der Komponenten oder ganzheitlicher Ansatz (ausgedrückt als Betrag, Verhältniszahl oder Kombination aus beiden)
Risikogewichtete Aktiva insgesamt (Mio. EUR) zum Stichtag
Die gemäß Artikel 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Herkunftsmitgliedstaat anzuwendenden Eigenmittelanforderungen unter Berücksichtigung von Maßnahmen, die gemäß Artikel 458 dieser Verordnung und gemäß den in Teil 10 dieser Verordnung festgelegten Übergangsbestimmungen erlassen oder anerkannt wurden.
Die Höhe des Kapitalerhaltungspuffers, den das Institut nach Artikel 129 der Richtlinie 2013/36/EU vorhalten muss
Die Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers, der gemäß Artikel 130 der Richtlinie 2013/36/EU vom Institut vorzuhalten ist.
Die Höhe des Systemrisikopuffers, den das Institut gegebenenfalls gemäß Artikel 133 der Richtlinie 2013/36/EU vorhalten muss
Die Höhe der G-SRI-Puffer oder O-SRI-Puffer gemäß Definition in Artikel 128 Absätze 3 bzw. 4 der Richtlinie 2013/36/EU, die vom Institut vorzuhalten sind.
Sonstige, auf das Institut anzuwendende Aufsichtsanforderungen, darunter Maßnahmen auf Ebene der Makroaufsicht nach Artikel 103 der Richtlinie 2013/36/EU sowie Empfehlungen der EBA und des ESRB.
BERICHTSBOGEN FÜR DIE BEWERTUNG DES LIQUIDITÄTSRISIKOS
Der Bericht über die Bewertung des Liquiditätsrisikos wird durch Zusammenfassungen der erreichten Punktzahlen (Tabelle 1) und die Bewertung der Gesamtliquidität (Tabelle 2) ergänzt.
[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]
Stichtag:
Vermögenswerte insgesamt (in Mio. EUR) zum Stichtag:
Zuständige Behörde:
Gesamtbewertung des Liquiditätsrisikos im SREP
Gesamtpunktzahl für das Liquiditätsrisiko:
In diesen Abschnitt ist eine Zusammenfassung der in den nachfolgenden Abschnitten vorgenommenen Einzelbewertungen aufzunehmen.
Bewertung der angemessen Liquiditätsausstattung
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Zusammenfassung der Bewertung der angemessenen Liquiditätsausstattung; (2) den Vorschlag für die gemeinsame Entscheidung unter Einschluss einer Erklärung über die Angemessenheit der Liquiditätsausstattung auf der jeweiligen Unternehmensebene und gegebenenfalls über Aufsichtsmaßnahmen zur Bewältigung bedeutender Angelegenheiten und erheblicher Feststellungen und (3) den Ausblick auf den folgenden Bewertungszeitraum.
A. Bewertung des Liquiditätsrisikos
Punktzahl:
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung des Liquiditätsrisikos im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
B. Bewertung des Refinanzierungsrisikos
Punktzahl:
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung des Refinanzierungsrisikos im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
C. Bewertung des Managements des Liquiditäts- und des Refinanzierungsrisikos
Punktzahl:
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung des Managements des Liquiditäts- und des Refinanzierungsrisikos im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
Sonstige relevante Informationen
In diesem Abschnitt bitte sonstige Informationen übermitteln, die die zuständige Behörde als für die Zwecke der Bewertung des Gruppenrisikos relevant erachtet und die nicht bereits vorstehend angegeben wurden.
[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]
Stichtag:
Vermögenswerte insgesamt (Mio. EUR) zum Stichtag:
Zuständige Behörde:
Liquiditätselemente im SREP
Punktzahl
A.
Liquiditätsrisiko
B.
Refinanzierungsrisiko
C.
Management des Liquiditäts- und des Refinanzierungsrisikos
D. Punktzahl Liquiditätsrisiko insgesamt
Tabelle 2.
Zusammenfassung der Bewertung der angemessenen Liquiditätsausstattung
[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]
Stichtag:
Vermögenswerte insgesamt (Mio. EUR) zum Stichtag:
Zuständige Behörde:
Liquiditätselemente im SREP
Ergebnis der Bewertung des Liquiditätsrisikos
(in Mio. EUR, als Verhältniszahl oder Textinformationen zu Maßnahmen)
A.
Bewertung der angemessen Liquiditätsausstattung
Angemessen/Nicht angemessen
B.
Vorschlag für eine gemeinsame Entscheidung - quantitative Maßnahmen (Artikel 104 und 105)
Besondere Anforderungen an den Liquiditätspuffer [als auf die LCR anrechenbare Vermögenswerte nach der Einführung der LCR als Standard festzulegen (früher wahlweise)]
Besondere Anforderungen an die stabile Refinanzierung [nach der Einführung der NSFR als Standard (früher wahlweise) zur Definition der NSFR anzugeben]
Vorschlag für eine gemeinsame Entscheidung - qualitative Maßnahmen (Artikel 104 und 105)
Nachrichtliche Positionen (Werte zum Stichtag)
Tatsächliche Mindestliquiditätsquote (LCR) oder sonstige, gleichwertige innerstaatliche Quote (bis zur Einführung der LCR in der Eigenkapitalverordnung)
Tatsächliche strukturelle Liquiditätsquote (NSFR) oder sonstige, gleichwertige innerstaatliche Quote (bis zur Einführung der NSFR in der Eigenkapitalverordnung)
Anforderung an den LCR-Puffer, sofern anwendbar („Säule 1“)
Anforderungen an die stabile Refinanzierung für NSFR, sofern anwendbar („Säule 1“)
Sonstige, auf das Institut anzuwendende Aufsichtsanforderungen, darunter Maßnahmen auf Ebene der Makroaufsicht nach Artikel 103 der Richtlinie 2013/36/EU sowie Empfehlungen der EBA und des ESRB.
BERICHTSBOGEN FÜR DIE BEWERTUNG DES LIQUIDITÄTSRISIKOS DER GRUPPE
Der Bericht über die Bewertung des Liquiditätsrisikos der Gruppe enthält in Form von Anhängen sämtliche von den maßgeblichen zuständigen Behörden übermittelten Berichte über die Bewertung des Liquiditätsrisikos. Der Bericht über die Bewertung des Gruppenrisikos wird durch Zusammenfassungen der erreichten Punktzahlen (Tabelle 1) und die Bewertung der angemessenen Liquiditätsausstattung (Tabelle 2) ergänzt.
[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]
Stichtag:
Vermögenswerte insgesamt (in Mio. EUR) zum Stichtag:
Gesamtbewertung des Liquiditätsrisikos im SREP
Gesamtpunktzahl für das Liquiditätsrisiko:
In diesen Abschnitt ist eine Zusammenfassung der in den nachfolgenden Abschnitten vorgenommenen Einzelbewertungen aufzunehmen.
Bewertung der angemessen Liquiditätsausstattung
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Zusammenfassung der Bewertung der angemessenen Liquiditätsausstattung; (2) den Vorschlag für die gemeinsame Entscheidung unter Einschluss einer Erklärung über die Angemessenheit der Liquiditätsausstattung auf Gruppenebene und gegebenenfalls über Aufsichtsmaßnahmen zur Bewältigung bedeutender Angelegenheiten und erheblicher Feststellungen und (3) den Ausblick auf den folgenden Bewertungszeitraum.
A. Bewertung des Liquiditätsrisikos
Punktzahl:
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung des Liquiditätsrisikos im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
B. Bewertung des Refinanzierungsrisikos
Punktzahl:
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung des Refinanzierungsrisikos im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
C. Bewertung des Managements des Liquiditäts- und Refinanzierungsrisikos
Punktzahl:
In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung des Managements des Liquiditäts- und des Refinanzierungsrisikos im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.
Sonstige relevante Informationen
In diesem Abschnitt bitte sonstige Informationen übermitteln, die die zuständigen Behörden als für die Zwecke der Bewertung des Gruppenrisikos relevant erachten und die nicht bereits vorstehend angegeben wurden (beispielsweise Informationen, die zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Artikel 6 Absatz 5 dieser Durchführungsverordnung erforderlich sind).
[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]
[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]
[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]
Stichtag:
Vermögenswerte insgesamt (Mio. EUR) zum Stichtag:
Zuständige Behörde:
Liquiditätselemente im SREP
Punktzahl
Punktzahl
Punktzahl
A.
Liquiditätsrisiko
B.
Refinanzierungsrisiko
C.
Management des Liquiditäts- und des Refinanzierungsrisikos
D. Punktzahl Liquiditätsrisiko insgesamt
Tabelle 2.
Zusammenfassung der bewertung der angemessenen Liquiditätsausstattung
[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]
[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]
[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]
Stichtag:
Vermögenswerte insgesamt (Mio. EUR) zum Stichtag:
Zuständige Behörde:
Liquiditätselemente im SREP
Ergebnis der Bewertung des Liquiditätsrisikos
Ergebnis der Bewertung des Liquiditätsrisikos
Ergebnis der Bewertung des Liquiditätsrisikos
(in Mio. EUR, als Verhältniszahl oder Textinformationen zu Maßnahmen)
(in Mio. EUR, als Verhältniszahl oder Textinformationen zu Maßnahmen)
(in Mio. EUR, als Verhältniszahl oder Textinformationen zu Maßnahmen)
A.
Bewertung der angemessen Liquiditätsausstattung
Angemessen/Nicht angemessen
Angemessen/Nicht angemessen
Angemessen/Nicht angemessen
B.
Vorschlag für eine gemeinsame Entscheidung — quantitative Maßnahmen (Artikel 104 und 105)
Besondere Anforderungen an den Liquiditätspuffer [als auf die LCR anrechenbare Vermögenswerte nach der Einführung der LCR als Standard festzulegen (früher wahlweise)]
Besondere Anforderungen an die stabile Refinanzierung [nach der Einführung der NSFR als Standard (früher wahlweise) zur Definition der NSFR anzugeben]
Tatsächliche Mindestliquiditätsquote (LCR) oder sonstige, gleichwertige innerstaatliche Quote (bis zur Einführung der LCR in der Eigenkapitalverordnung)
Tatsächliche strukturelle Liquiditätsquote (NSFR) oder sonstige, gleichwertige innerstaatliche Quote (bis zur Einführung der NSFR in der Eigenkapitalverordnung)
Anforderung an den LCR-Puffer, sofern anwendbar („Säule 1“)
Anforderungen an die stabile Refinanzierung für NSFR, sofern anwendbar („Säule 1“)
Sonstige, auf das Institut anzuwendende Aufsichtsanforderungen, darunter Maßnahmen auf Ebene der Makroaufsicht nach Artikel 103 der Richtlinie 2013/36/EU sowie Empfehlungen der EBA und des ESRB.