+DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 710/2014 DER KOMMISSION vom 23. Juni 2014 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf das Vorgehen bei der Beschlussfassung in Bezug auf gemeinsame Entscheidungen über institutsspezifische Aufsichtsanforderungen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
---+Preamble: 1
---+KAPITEL I GEGENSTAND UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
------+Artikel 1 Gegenstand
---------+Artikel 1 a)
---------+Artikel 1 b)
------+Artikel 2 Begriffsbestimmungen
---------+Artikel 2 (1)
---------+Artikel 2 (2)
---------+Artikel 2 (3)
---------+Artikel 2 (4)
---------+Artikel 2 (5)
---------+Artikel 2 (6)
---------+Artikel 2 (7)
---------+Artikel 2 (8)
---+KAPITEL II VORGEHEN BEI GEMEINSAMEN ENTSCHEIDUNGEN
------+Artikel 3 Planung der einzelnen Schritte des gemeinsamen Entscheidungsprozesses
---------+Artikel 3 1
---------+Artikel 3 2
---------+Artikel 3 3
---------+Artikel 3 4
---------+Artikel 3 5
------+Artikel 4 Beteiligung anderer zuständiger Behörden und zuständiger Behörden von Drittländern am Prozess der Bewertung des Gruppenrisikos
---------+Artikel 4 1
---------+Artikel 4 2
---------+Artikel 4 3
---------+Artikel 4 4
------+Artikel 5 Erstellung der Berichte über den Prozess der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung und der Berichte über die Bewertung des Liquiditätsrisikos
---------+Artikel 5 1
---------+Artikel 5 2
------+Artikel 6 Erstellung des Entwurfs des Berichts über die Bewertung des Gruppenrisikos und des Entwurfs des Berichts über die Bewertung des Liquiditätsrisikos der Gruppe
---------+Artikel 6 1
---------+Artikel 6 2
---------+Artikel 6 3
---------+Artikel 6 4
---------+Artikel 6 5
---------+Artikel 6 6
---------+Artikel 6 7
------+Artikel 7 Dialog über den Entwurf des Berichts über die Bewertung des Gruppenrisikos und den Entwurf des Berichts über die Bewertung des Liquiditätsrisikos der Gruppe
---------+Artikel 7 1
---------+Artikel 7 2
---------+Artikel 7 3
------+Artikel 8 Abschluss des Berichts über die Bewertung des Gruppenrisikos und des Berichts über die Bewertung des Liquiditätsrisikos der Gruppe
---------+Artikel 8 1
---------+Artikel 8 2
---------+Artikel 8 3
---------+Artikel 8 4
---------+Artikel 8 5
------+Artikel 9 Erstellung der Beiträge zum Entwurf der gemeinsamen Entscheidung über das Kapital und zum Entwurf der gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität
---------+Artikel 9 1
---------+Artikel 9 2
---------+Artikel 9 3
---------+Artikel 9 4
---------+Artikel 9 5
------+Artikel 10 Erstellung des Entwurfs der gemeinsamen Entscheidung über das Kapital
---------+Artikel 10 1
---------+Artikel 10 2
---------+Artikel 10 3
---------+Artikel 10 4
---------+Artikel 10 5
---------+Artikel 10 6
------+Artikel 11 Erstellung des Entwurfs der gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität
---------+Artikel 11 1
---------+Artikel 11 2
---------+Artikel 11 3
---------+Artikel 11 4
---------+Artikel 11 5
------+Artikel 12 Herbeiführen der gemeinsamen Entscheidung über das Kapital und der gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität
---------+Artikel 12 1
---------+Artikel 12 2
---------+Artikel 12 3
------+Artikel 13 Mitteilung der gemeinsamen Entscheidung über das Kapital und der gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität
---------+Artikel 13 1
---------+Artikel 13 2
---------+Artikel 13 3
---------+Artikel 13 4
------+Artikel 14 Überwachung der Anwendung der gemeinsamen Entscheidung über das Kapital und der gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität
---------+Artikel 14 1
---------+Artikel 14 2
---------+Artikel 14 3
---------+Artikel 14 4
---+KAPITEL III MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN UND IN ERMANGELUNG GEMEINSAMER ENTSCHEIDUNGEN GETROFFENE ENTSCHEIDUNGEN
------+Artikel 15 Entscheidungsverfahren in Ermangelung gemeinsamer Entscheidungen
---------+Artikel 15 1
---------+Artikel 15 2
---------+Artikel 15 3
---------+Artikel 15 4
------+Artikel 16 Das Entwerfen von in Ermangelung einer gemeinsamen Entscheidung über das Kapital getroffenen Entscheidungen über das Kapital
---------+Artikel 16 1
---------+Artikel 16 2
------+Artikel 17 Das Entwerfen von in Ermangelung einer gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität getroffenen Entscheidungen über die Liquidität
---------+Artikel 17 1
---------+Artikel 17 2
------+Artikel 18 Mitteilung von in Ermangelung einer gemeinsamen Entscheidung über das Kapital oder einer gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität getroffenen Entscheidungen über das Kapital oder Entscheidungen über die Liquidität
---------+Artikel 18 1
---------+Artikel 18 2
---------+Artikel 18 3
---------+Artikel 18 4
------+Artikel 19 Überwachung der Anwendung der in Ermangelung einer gemeinsamen Entscheidung über das Kapital oder einer gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität getroffenen Entscheidungen über das Kapital und Entscheidungen über die Liquidität
---+KAPITEL IV AKTUALISIERUNG UND AUSSERORDENTLICHE AKTUALISIERUNG GEMEINSAMER ENTSCHEIDUNGEN UND IN ERMANGELUNG EINER GEMEINSAMEN ENTSCHEIDUNG GETROFFENER ENTSCHEIDUNGEN
------+Artikel 20 Außerordentliche Aktualisierung gemeinsamer Entscheidungen
---------+Artikel 20 1
---------+Artikel 20 2
---------+Artikel 20 3
------+Artikel 21 Jährliche und außerordentliche Aktualisierung von in Ermangelung gemeinsamer Entscheidungen getroffener Entscheidungen
---------+Artikel 21 1
---------+Artikel 21 2
---+KAPITEL V SCHLUSSBESTIMMUNGEN
------+Artikel 22
---+ANHANG I SREP-BERICHTSBOGEN
---+ANHANG II BERICHTSBOGEN FÜR DEN PROZESS DER AUFSICHTLICHEN ÜBERPRÜFUNG UND BEWERTUNG (SREP)
---+ANHANG III BERICHTSBOGEN FÜR DIE BEWERTUNG DES GRUPPENRISIKOS
---+ANHANG IV BERICHTSBOGEN FÜR DIE BEWERTUNG DES GRUPPENRISIKOS
---+ANHANG V BERICHTSBOGEN FÜR DIE BEWERTUNG DES LIQUIDITÄTSRISIKOS
---+ANHANG VI BERICHTSBOGEN FÜR DIE BEWERTUNG DES LIQUIDITÄTSRISIKOS
---+ANHANG VII BERICHTSBOGEN FÜR DIE BEWERTUNG DES LIQUIDITÄTSRISIKOS DER GRUPPE
---+ANHANG VIII BERICHTSBOGEN ZUM LIQUIDITÄTSRISIKO DER GRUPPE
English - European Union - Financial Industry - Banking -

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 710/2014 DER KOMMISSION vom 23. Juni 2014 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf das Vorgehen bei der Beschlussfassung in Bezug auf gemeinsame Entscheidungen über institutsspezifische Aufsichtsanforderungen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 710/2014 DER KOMMISSION

vom 23. Juni 2014

zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf das Vorgehen bei der Beschlussfassung in Bezug auf gemeinsame Entscheidungen über institutsspezifische Aufsichtsanforderungen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Preamble: 1

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (1), insbesondere Artikel 113 Absatz 5 Unterabsatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Um eine gemeinsame Entscheidung über die Angemessenheit der Eigenmittel, die aufsichtlichen Liquiditätsüberwachungsmaßnahmen, das Liquiditätsniveau und die auf jedes Institut einer Gruppe und die Gruppe insgesamt angewandten Kapitalanforderungen herbeiführen zu können, ist ein effizienter Austausch zweckdienlicher Informationen von entscheidender Bedeutung.

(2)

Für die Sicherstellung einer kohärenten Anwendung des Verfahrens zur Herbeiführung gemeinsamer Entscheidungen ist es wichtig, dass jeder einzelne Schritt genau festgelegt wird. Ein eindeutiges Verfahren erleichtert zudem den Informationsaustausch, fördert das gegenseitige Verständnis, baut Beziehungen zwischen Aufsichtsbehörden auf und begünstigt eine wirkungsvolle Aufsicht.

(3)

Für die Risikobewertung und die Bewertung des Liquiditätsrisikoprofils einer Gruppe von Instituten sollte die konsolidierende Aufsichtsbehörde einen Überblick über die Tätigkeiten haben, die von allen, auch außerhalb der Europäischen Union tätigen Instituten der Gruppe ausgeübt werden. Aus diesem Grund sollte die Interaktion zwischen den in der Union zuständigen Behörden und den Aufsichtsbehörden in Drittländern vorangetrieben werden, damit die Unionsbehörden in die Lage versetzt werden, die globalen Risiken, denen die Gruppe ausgesetzt ist, zu beurteilen.

(4)

Eine fristgerechte, realistische Planung des Vorgehens bei der gemeinsamen Beschlussfassung ist von wesentlicher Bedeutung. Jede beteiligte zuständige Behörde sollte der konsolidierenden Aufsichtsbehörde fristgerecht einschlägige Informationen übermitteln. Für eine kohärente und einheitliche Darstellung und Interpretation der einzelnen Bewertungen ist die Einführung eines gemeinsamen Berichtsbogens für die Ergebnisse des institutsspezifischen Prozesses der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung erforderlich.

(5)

Zu Gewährleistung einheitlicher Anwendungsbedingungen sind die bei der Durchführung der gemeinsamen Risikobewertung und der Herbeiführung gemeinsamer Entscheidungen zu befolgenden Schritte in Anerkenntnis dessen festzulegen, dass manche Aufgaben der gemeinsamen Risikobewertung und des gemeinsamen Entscheidungsverfahrens parallel durchgeführt werden können, während andere nacheinander erfolgen müssen.

(6)

Zur Erleichterung gemeinsamer Entscheidungen ist es wichtig, dass die am Entscheidungsprozess beteiligten zuständigen Behörden im Dialog miteinander stehen. Dies gilt insbesondere für die Zeit vor der endgültigen Festlegung der Risikobewertungsberichte und der gemeinsamen Entscheidungen.

(7)

Die konsolidierende Aufsichtsbehörde sollte den beteiligten zuständigen Behörden sämtliche einschlägigen Informationen zur Verfügung stellen, die diese für die Erstellung ihrer individuellen Risikobewertung und das Herbeiführen der gemeinsamen Entscheidungen über Kapital und Liquidität benötigen.

(8)

Der Bericht mit der Risikobewertung der Gruppe stellt für die zuständigen Behörden ein Kerndokument dar, das ihnen das Verständnis, die Beurteilung und die Erfassung der Bewertung des Gesamtrisikoprofils der Bankengruppe ermöglicht, damit sie eine gemeinsame Entscheidung über die Angemessenheit der Eigenmittel sowie der Höhe der Eigenmittel, die die Gruppe vorhalten muss, herbeiführen können. Der Bericht mit der Bewertung des Liquiditätsrisikoprofils der Gruppe stellt für die zuständigen Behörden ein wichtiges Dokument dar, das ihnen das Verständnis, die Beurteilung und die Erfassung der Bewertung des Gesamtliquiditätsprofils und der Gruppe ermöglicht. Damit die Gesamtrisikobewertung und die Liquiditätsrisikobewertung der Gruppe kohärent dargestellt, sinnvolle Erörterungen zwischen den zuständigen Behörden unterstützt und eine belastbare Einschätzung der Risiken grenzübergreifender Bankengruppen ermöglicht werden können, sollten für diese Berichte gemeinsame Berichtsbögen festgelegt werden.

(9)

Obgleich anerkannt wird, dass die Ergebnisse des in Artikel 97 der Richtlinie 2013/36/EU festgelegten Prozesses der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung je nach Umsetzung des genannten Artikels in den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten unterschiedlich dokumentiert werden können, wobei hier auch die von der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankaufsichtsbehörde) (EBA) im Rahmen von Artikel 107 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU herausgegebenen Leitlinien berücksichtigt werden, sollten mittels standardisierten Berichtsbögen kohärente Formate für die Mitteilung der Feststellungen und Ergebnisse aus dem aufsichtlichen Überprüfungsprozess vorgegeben werden, damit gemeinsame Entscheidungen herbeigeführt werden können.

(10)

Weder der Bericht über die Bewertung des Risikos der Gruppe noch der Bericht mit der Bewertung des Liquiditätsrisikos der Gruppe sollte sich auf eine reine Zusammenstellung von einzelnen Beiträgen zuständiger Behörden beschränken. Beide Berichte sollten als Instrument zur Durchführung der gemeinsamen Bewertung der Risiken der gesamten Gruppe genutzt werden, wobei die Wechselwirkung zwischen gruppeninternen Posten zu analysieren ist.

(11)

Die Festlegung eindeutiger Verfahren hinsichtlich des Inhalts und der Artikulierung der gemeinsamen Entscheidung stellt sicher, dass eine umfassende Begründung der Entscheidung gegeben wird. Zudem erleichtert dies die Überwachung gemeinsamer Entscheidungen und ihrer Durchsetzung.

(12)

Zur Klarstellung der Verfahren, die nach der Herbeiführung der gemeinsamen Entscheidung zu befolgen sind, zur Herstellung von Transparenz bezüglich der Behandlung des Ergebnisses der Entscheidung und zur Erleichterung angemessener Folgemaßnahmen, soweit diese erforderlich sind, sollten bezüglich der Mitteilung der umfassend begründeten, gemeinsamen Entscheidung und der Überwachung ihrer Durchführung Standards festgelegt werden.

(13)

Zur Sicherstellung eines kohärenten, transparenten Ansatzes, einer angemessenen Beteiligung der zuständigen Behörden und der Mitteilung des Ergebnisses sollte das bei Aktualisierungen gemeinsamer Entscheidungen zu befolgende Verfahren festgelegt werden.

(14)

Das in Artikel 113 der Richtlinie 2013/36/EU beschriebene Vorgehen bei gemeinsamen Entscheidungen beinhaltet auch das Verfahren, das zu befolgen ist, wenn keine gemeinsame Entscheidung erzielt wird. Zur Sicherstellung einheitlicher Anwendungsbedingungen bezüglich dieses Verfahrensaspektes, bezüglich der Artikulierung umfassend begründeter Entscheidungen und bezüglich der Behandlung der von den Aufsichtsbehörden des Aufnahmestaates zum Ausdruck gebrachten Ansichten und Vorbehalte sollten Standards festgelegt werden, die sich auch auf den Zeitplan, nach dem Entscheidungen zu treffen sind, wenn keine gemeinsame Entscheidung vorliegt, sowie die Mitteilung der Einzelheiten solcher Entscheidungen erstrecken.

(15)

Diese Durchführungsverordnung stützt sich auf den von der EBA bei der Kommission vorgelegten Entwurf technischer Durchführungsstandards.

(16)

Die EBA führte bezüglich des Entwurfs der technischen Durchführungsstandards, auf denen die vorliegende Durchführungsverordnung beruht, öffentliche Konsultationen durch. Ferner analysierte sie die damit verbundenen möglichen Kosten und Nutzen und holte die Stellungnahme der kraft Artikel 37 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) eingesetzten Interessengruppe Bankensektor ein.

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 23. Juni 2014

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO

KAPITEL I GEGENSTAND UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN KAPITEL I GEGENSTAND UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
KAPITEL II VORGEHEN BEI GEMEINSAMEN ENTSCHEIDUNGEN KAPITEL II VORGEHEN BEI GEMEINSAMEN ENTSCHEIDUNGEN
KAPITEL III MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN UND IN ERMANGELUNG GEMEINSAMER ENTSCHEIDUNGEN GETROFFENE ENTSCHEIDUNGEN KAPITEL III MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN UND IN ERMANGELUNG GEMEINSAMER ENTSCHEIDUNGEN GETROFFENE ENTSCHEIDUNGEN
KAPITEL IV AKTUALISIERUNG UND AUSSERORDENTLICHE AKTUALISIERUNG GEMEINSAMER ENTSCHEIDUNGEN UND IN ERMANGELUNG EINER GEMEINSAMEN ENTSCHEIDUNG GETROFFENER ENTSCHEIDUNGEN KAPITEL IV AKTUALISIERUNG UND AUSSERORDENTLICHE AKTUALISIERUNG GEMEINSAMER ENTSCHEIDUNGEN UND IN ERMANGELUNG EINER GEMEINSAMEN ENTSCHEIDUNG GETROFFENER ENTSCHEIDUNGEN
KAPITEL V SCHLUSSBESTIMMUNGEN KAPITEL V SCHLUSSBESTIMMUNGEN
ANHANG I SREP-BERICHTSBOGEN

ANHANG I

SREP-BERICHTSBOGEN

Der Bericht über den Prozess der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung (SREP-Bericht) wird durch Zusammenfassungen der erreichten Punktzahlen (Tabelle 1) und die Bewertung der angemessenen Eigenkapitalausstattung (Tabelle 2) ergänzt.

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Text von Bild

Institut:

Institutskategorie:

[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]

Stichtag:

Vermögenswerte insgesamt (in Mio. EUR) zum Stichtag:

Zuständige Behörde:

SREP-Gesamtbewertung:

Erreichte SREP-Gesamt-punktzahl (nach der Bewertung der angemessenen Eigen-kapital- und Liquiditätsaus-stattung):

In diesen Abschnitt ist eine Zusammenfassung der in den nachfolgenden Abschnitten vorgenommenen Bewertungen aufzunehmen.

Bewertung der angemessenen Eigenkapitalausstattung

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Zusammenfassung der Bewertung der angemessenen Eigenkapitalausstattung; (2) den vorläufigen Vorschlag für die gemeinsame Entscheidung unter Einschluss einer Erklärung über die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung auf der jeweiligen Unternehmensebene und über die Höhe der Eigenmittel, die eventuell über die Anforderungen gemäß Titel VII Kapitel 4 der Richtlinie 2013/36/EU (Eigenkapitalrichtlinie) und gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenkapitalverordnung) hinaus erforderlich ist; (3) den Ausblick für den folgenden Bewertungszeitraum und (4) eine Beschreibung sonstiger kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen (1).

Bitte beschreiben Sie in diesem Abschnitt auch, auf welche Weise die Eigenkapitalschätzungen im Rahmen des Prozesses der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung (SREP) abgeleitet wurden und auf welche Weise die Kapitalschätzungen im Rahmen des Verfahrens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals (ICAAP) berücksichtigt wurden, sofern sie als zuverlässig beurteilt wurden.

Bewertung der angemessen Liquiditätsausstattung

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Zusammenfassung der Bewertung der angemessenen Liquiditätsausstattung; (2) den Vorschlag für die gemeinsame Entscheidung unter Einschluss einer Erklärung über die Angemessenheit der Liquiditätsausstattung auf der jeweiligen Unternehmensebene und gegebenenfalls über erforderliche Aufsichtsmaßnahmen; (3) den Ausblick für den folgenden Bewertungszeitraum und (4) gegebenenfalls eine Beschreibung sonstiger Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung ermittelter Mängel.

Je nach Terminierung der gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität sollte diese Bewertung entweder die im Bericht über den Prozess der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung der Liquidität zusammengefassten Feststellungen (siehe die Vorlage in Anhang 5) widerspiegeln oder eine aktualisierte Bewertung übermitteln.

(1) Beispielsweise Dividendenbeschränkungen.

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Text von Bild

A. Analyse des Geschäftsmodells (Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit)

Punktzahl:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung des Geschäftsmodells, der Strategie und der Vermögenslage im Beobachtungszeitraum; (2) die aufsichtliche Bewertung der Durchführbarkeit des derzeitigen Geschäftsmodells und der Nachhaltigkeit der Strategie und (3) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen.

B. Interne Unternehmensführungsregelungen

Punktzahl:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung des internen Unternehmensführungsrahmens innerhalb des Beobachtungszeitraums; (2) festgestellte Mängel; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf die Anforderungen an die interne Unternehmensführung; (4) den Ausblick für den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

C. Solvenzrisiken

C.1 Kredit- und Gegenparteiausfallrisiko

Punktzahl:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick für den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

C.2 Abwicklungs- und Lieferrisiko

Punktzahl:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick für den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

C.3 Interkonzentrationsrisiko

Punktzahl:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick für den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

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Text von Bild

C4 Marktrisiko

Punktzahl:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick für den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

C.5 IRRBB

Punktzahl:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick für den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

C.6 Operationelles Risiko

Punktzahl:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick für den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

C.7 Risiko einer übermäßigen Verschuldung

Punktzahl:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick für den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

C.8 Sonstige, für das Institut wesentliche Risiken, wie jeweils zutreffend (bitte im Einzelnen angeben)

Punktzahl:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung sonstiger, im Beobachtungszeitraum festgestellter Solvenzrisiken; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick für den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

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D. Liquiditätsrisiken

Gesamtpunktzahl für das Liquiditätsrisiko:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung der Liquiditäts- und Finanzausstattungsrisiken im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick für den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

Je nach Terminierung der gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität sollte diese Bewertung entweder die im Bericht über den Prozess der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung der Liquidität zusammengefassten Feststellungen (siehe die Vorlage in Anhang 5) widerspiegeln oder eine aktualisierte Bewertung übermitteln.

Werden in der Bewertung der Liquiditäts- und Finanzausstattungsrisiken erhebliche Probleme im Zusammenhang mit dem Finanzausstattungsrisiko hervorgehoben und erfordern diese die Allokation von Kapital zur Minderung der Auswirkungen erhöhter Kosten für die Mittelbeschaffung, bitte beschreiben, in welcher Weise sich dies in den zusätzlichen Eigenmittelanforderungen wiederspiegelt, sofern dies relevant ist.

E. Systemrisiko

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung des Risikos im Beobachtungszeitraum; (2) den Ausblick für den nächsten Bewertungszeitraum und (3) Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapital- und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen.

F. Überprüfung im Rahmen des Verfahrens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals (ICAAP)

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Zusammenfassung der Feststellungen aus der Zuverlässigkeitsbewertung des Verfahrens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals und der eigenen Risikoquantifizierung des Instituts sowie der sich daraus ergebenden Allokation angemessenen internen Kapitals; (2) eine Beschreibung der Entwicklung des Verfahrensrahmens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals im Beobachtungszeitraum; (3) festgestellte Mängel; (4) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf das Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

In diesen Abschnitt ist auch eine Erklärung darüber aufzunehmen, ob die im Rahmen des Verfahrens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals getroffenen Schätzungen als zuverlässig erachtet werden und in die Bewertung der angemessenen Eigenkapitalausstattung einfließen könnten.

G. Interrisiko-Diversifikationseffekte

Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der im Rahmen des Verfahrens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals durchgeführten Bewertungen und der Schätzungen des internen Kapitals bitte nur dann, wenn Diversifikationseffekte angesetzt werden, in diesem Abschnitt eine Beschreibung der Auswirkungen der Diversifikationseffekte übermitteln und das Ausmaß definieren, in dem bei der Bestimmung der Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung Vorteile aus Diversifikationseffekten berücksichtigt werden können.

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H. Ergebnisse der Stresstests

In diesem Abschnitt bitte die Ergebnisse institutseigener Stresstests und deren Auswirkungen auf die angemessene Eigenkapitalausstattung der Institute sowie deren Abgleich mit aufsichtsbehördlichen Stresstests zusammenfassen und eine Erläuterung aufnehmen, auf welche Weise der Kapitalpuffer für Stresstests abgeleitet wurde, sofern dies zutrifft.

Sonstige relevante Informationen

In diesem Abschnitt bitte sonstige Informationen übermitteln, die die zuständige Behörde als für die Zwecke der Bewertung des Gruppenrisikos relevant erachtet und die nicht bereits vorstehend angegeben wurden.

Von der konsolidierenden Aufsichtsbehörde und den zuständigen Behörden des EWR-Aufnahmestaates (gemäß technischen Regulierungsstandards/technischen Durchführungsstandards zu Aufsichtskollegien) vereinbarte quantitative Indikatoren

Bitte die quantitativen Indikatoren aufführen, deren gemeinsame Nutzung bei der Erarbeitung des gemeinsamen Risikobewertungsberichts für den Zweck der Herbeiführung einer gemeinsamen Entscheidung vereinbart wurde.

ANHANG II BERICHTSBOGEN FÜR DEN PROZESS DER AUFSICHTLICHEN ÜBERPRÜFUNG UND BEWERTUNG (SREP)

ANHANG II

BERICHTSBOGEN FÜR DEN PROZESS DER AUFSICHTLICHEN ÜBERPRÜFUNG UND BEWERTUNG (SREP)

Tabelle 1.

Zusammenfassung der erreichten Punktzahlen

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Text von Bild

Institut:

Institutskategorie:

[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]

Stichtag:

Vermögenswerte insgesamt (Mio. EUR) zum Stichtag:

Zuständige Behörde:

SREP-Elemente

Punktzahl

A.

Geschäftsmodell (Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit)

B.

Regelungen für die interne Unternehmensführung

C.

Solvenzrisiken

C.1

Kredit- und Gegenparteiausfallrisiko

C.2

Abwicklungs-/Lieferrisiko

C.3

Interkonzentrationsrisiko

C.4

Marktrisiko

C.5

IRRBB

C.6

Operationelles Risiko

C.7

Risiko einer übermäßigen Verschuldung

C.8

Sonstige, für das Institut wesentliche Risiken, wie jeweils zutreffend (bitte im Einzelnen angeben)

C.9

Sonstige, für das Institut wesentliche Risiken, wie jeweils zutreffend (bitte im Einzelnen angeben)

D.

Liquiditätsrisiken

"[gemäß Ergebnis des SREP-Berichts zur Liquidität]

Diese Punktzahlen sollten mit den jeweiligen Bewertungen im Rahmen der gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität kohärent sein. Je nach Terminierung der gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität sollte diese Bewertung entweder die im Bericht über den Prozess der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung der Liquidität zusammengefassten Feststellungen widerspiegeln oder eine aktualisierte Bewertung übermitteln."

E.

Systemrisiko (das Risiko, das das Institut für das Finanzsystem darstellt)

Gesamtpunktzahl im SREP-Verfahren

Tabelle 2.

Zusammenfassung der Bewertung der angemessenen Eigenkapitalausstattung

Image 7

Text von Bild

Institut:

Institutskategorie:

[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]

Stichtag:

Vermögenswerte insgesamt (Mio. EUR) zum Stichtag:

Zuständige Behörde:

SREP-Elemente

Nachrichtliche Positionen

SREP-Eigenkapitalanforderung / Schätzung insgesamt (gegebenenfalls einschließlich aufsichtlicher Ersatzgröße) (in Mio. EUR)

Kapitalanforderungen nach Säule 1 (soweit zutreffend) (in Mio. EUR)

Kapitalschätzungen im Rahmen des Verfahrens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals (ICAAP) (in Mio. EUR)

A.

Geschäftsmodell (Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit)

B.

Regelungen für die interne Unternehmensführung

C.

Solvenzrisiken (Risiken und Kontrollen)

C.1

Kredit- und Gegenparteiausfallrisiko

C.2

Abwicklungs-/Lieferrisiko

C.3

Interkonzentrationsrisiko

C.4

Marktrisiko

C.5

IRRBB

C.6

Operationelles Risiko

C.7

Risiko einer übermäßigen Verschuldung

C.8

Sonstige, für das Institut wesentliche Risiken, wie jeweils zutreffend (bitte im Einzelnen angeben)

C.9

Sonstige, für das Institut wesentliche Risiken, wie jeweils zutreffend (bitte im Einzelnen angeben)

D.

Risiken für die Liquidität — Refinanzierungsrisiko (Perspektive der Refinanzierungskosten)

E.

Systemrisiko (das Risiko, das das Institut für das Finanzsystem darstellt)

F.

Interrisiko-Diversifikationseffekte

G.

Kapitalplanung / Kapitalpuffer für Stresstests (sofern zutreffend)

Kapitalplanung / Kapitalpuffer für Stresstests auf der Grundlage der Ergebnisse der ICAAP-Stresstests, sofern zutreffend

Abstimmung der ICAAP-Stresstests mit den aufsichtlichen Stresstests und die sich daraus ergebende(n) Kapitalplanung / Kapitalpuffer für Stresstests, sofern zutreffend

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H.

Ergebnis des SREP für das Kapital(vorläufiger Vorschlag zur Diskussion über die gemeinsame Entscheidung)

Eigenkapitalanforderung/-schätzung insgesamt

Gesamte Eigenkapitalanforderung nach Säule 1

Eigenkapitalschätzung nach ICAAP insgesamt

Eigenkapitalschätzung nach SREP insgesamt

Bewertung der angemessenen Eigenkapitalausstattung (das Eigenkapital wird als angemessen/nicht angemessen bewertet)

Angemessen/Nicht angemessen

Zusätzliche Eigenmittelanforderung

Summe der Komponenten oder ganzheitlicher Ansatz (ausgedrückt als Betrag, Verhältniszahl oder Kombination aus beiden)

Nachrichtliche Positionen (Werte zum Stichtag)

Eigenmittel insgesamt (Mio. EUR) zum Stichtag

Kernkapital (Mio. EUR) zum Stichtag

Hartes Kernkapital (Mio. EUR) zum Stichtag

Risikogewichtete Aktiva insgesamt (Mio. EUR) zum Stichtag

Die gemäß Artikel 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Herkunftsmitgliedstaat anzuwendenden Eigenmittelanforderungen unter Berücksichtigung von Maßnahmen, die gemäß Artikel 458 dieser Verordnung und gemäß den in Teil 10 dieser Verordnung festgelegten Übergangsbestimmungen erlassen oder anerkannt wurden.

Die Höhe des Kapitalerhaltungspuffers, den das Institut nach Artikel 129 der Richtlinie 2013/36/EU vorhalten muss.

Die Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers, der gemäß Artikel 130 der Richtlinie 2013/36/EU vom Institut vorzuhalten ist.

Die Höhe des Systemrisikopuffers, den das Institut nach Artikel 133 der Richtlinie 2013/36/EU vorhalten muss.

Die Höhe von G-SRI-Puffern oder O-SRI-Puffern, die das Institut nach Artikel 128 Absätze 3 und 4 der Richtlinie 2013/36/EU vorhalten muss.

Sonstige, auf das Institut anzuwendende Aufsichtsanforderungen, darunter Maßnahmen auf Ebene der Makroaufsicht nach Artikel 103 der Richtlinie 2013/36/EU sowie Empfehlungen der EBA und des ESRB.

ANHANG III BERICHTSBOGEN FÜR DIE BEWERTUNG DES GRUPPENRISIKOS

ANHANG III

BERICHTSBOGEN FÜR DIE BEWERTUNG DES GRUPPENRISIKOS

Der Bericht über die Bewertung des Gruppenrisikos enthält als Anhänge sämtliche von den jeweils zuständigen Behörden übermittelten SREP-Berichte. Der Bericht über die Bewertung des Gruppenrisikos ist durch Zusammenfassungen der erreichten Punktzahlen (Tabelle 1) und die Bewertung der angemessenen Eigenkapitalausstattung (Tabelle 2) zu ergänzen.

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Gruppe:

Kategorie der Gruppe:

[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]

Stichtag:

Vermögenswerte insgesamt (in Mio. EUR) zum Stichtag:

SREP-Gesamtbewertung der Gruppe:

Erreichte SREP-Gesamt-punktzahl (nach der Bewertung der angemessenen Eigen-kapital- und Liquiditäts-ausstattung):

In diesen Abschnitt ist eine Zusammenfassung der in den nachfolgenden Abschnitten vorgenommenen Bewertungen aufzunehmen.

Bewertung der angemessenen Eigenkapitalausstattung

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Zusammenfassung der Bewertung der angemessenen Eigenkapitalausstattung; (2) den Vorschlag für die gemeinsame Entscheidung unter Einschluss einer Erklärung über die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung auf Gruppenebene und über die Höhe der Eigenmittel, die eventuell über die Anforderungen gemäß Titel VII Kapitel 4 der Richtlinie 2013/36/EU (Eigenkapitalrichtlinie) und gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenkapitalverordnung) hinaus erforderlich ist; (3) den Ausblick auf den folgenden Bewertungszeitraum und (4) eine Beschreibung sonstiger kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen (1).

Bitte beschreiben Sie in diesem Abschnitt auch, auf welche Weise die Eigenkapitalschätzungen im Rahmen des Prozesses der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung (SREP) abgeleitet wurden und auf welche Weise die Kapitalschätzungen im Rahmen des Verfahrens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals (ICAAP) berücksichtigt wurden, sofern sie als zuverlässig beurteilt wurden.

Bewertung der angemessen Liquiditätsausstattung

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Zusammenfassung der Bewertung der angemessenen Liquiditätsausstattung; (2) den Vorschlag für die gemeinsame Entscheidung unter Einschluss einer Erklärung über die Angemessenheit der Liquiditätsausstattung auf Gruppenebene und gegebenenfalls über erforderliche Aufsichtsmaßnahmen; (3) den Ausblick auf den folgenden Bewertungszeitraum und (4) gegebenenfalls eine Beschreibung sonstiger Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung ermittelter Mängel.

Je nach Terminierung der gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität sollte diese Bewertung entweder die im Bericht über die Bewertung des Liquiditätsrisikos der Gruppe zusammengefassten Feststellungen (siehe die Vorlage in Anhang 7) widerspiegeln oder eine aktualisierte Bewertung übermitteln.

(1) Beispielsweise Dividendenbeschränkungen.

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A. Analyse des Geschäftsmodells (Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit)

Punktzahl:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung des Geschäftsmodells, der Strategie und der Vermögenslage im Beobachtungszeitraum; (2) die aufsichtliche Bewertung der Durchführbarkeit des derzeitigen Geschäftsmodells und der Nachhaltigkeit der Strategie und (3) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen.

B. Interne Unternehmensführungsregelungen

Punktzahl:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung des internen Unternehmensführungsrahmens innerhalb des Beobachtungszeitraums; (2) festgestellte Mängel; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf die Anforderungen an die interne Unternehmensführung; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

C. Solvenzrisiken

C.1 Kredit- und Gegenparteiausfallrisiko

Punktzahl:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

C.2 Abwicklungs- und Lieferrisiko

Punktzahl:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

C.3 Interkonzentrationsrisiko

Punktzahl:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

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C4. Marktrisiko

Punktzahl:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

C.5 IRRBB

Punktzahl:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

C.6 Operationelles Risiko

Punktzahl:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

C.7 Risiko einer übermäßigen Verschuldung

Punktzahl:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Risikoentwicklung im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

C.8 Sonstige, für das Institut wesentliche Risiken, wie jeweils zutreffend (bitte im Einzelnen angeben)

Punktzahl:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung sonstiger, im Beobachtungszeitraum festgestellter Solvenzrisiken; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

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D. Liquiditätsrisiken

Gesamtpunktzahl für das Liquiditätsrisiko:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung der Liquiditäts- und Finanzausstattungsrisiken im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

Je nach Terminierung der gemeinsamen Entscheidung über die Liquidität sollte diese Bewertung entweder die im Bericht über die Bewertung des Liquiditätsrisikos der Gruppe zusammengefassten Feststellungen (siehe die Vorlage in Anhang 7) widerspiegeln oder eine aktualisierte Bewertung übermitteln.

Werden in der Bewertung der Liquiditäts- und Finanzausstattungsrisiken erhebliche Probleme im Zusammenhang mit dem Finanzausstattungsrisiko hervorgehoben und erfordern diese die Allokation von Kapital zur Minderung der Auswirkungen erhöhter Kosten für die Mittelbeschaffung, bitte beschreiben, in welcher Weise sich dies in den zusätzlichen Eigenmittelanforderungen wiederspiegelt, sofern dies relevant ist.

E. Systemrisiko

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung des Risikos im Beobachtungszeitraum; (2) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum und (3) Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapital- und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen.

F. Überprüfung im Rahmen des Verfahrens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals (ICAAP)

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Zusammenfassung der Feststellungen aus der Zuverlässigkeitsbewertung des Verfahrens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals und der eigenen Risikoquantifizierung des Instituts sowie der sich daraus ergebenden Allokation angemessenen internen Kapitals; (2) eine Beschreibung der Entwicklung des Verfahrensrahmens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals im Beobachtungszeitraum; (3) festgestellte Mängel; (4) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf das Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen unter Einschluss kapitalbezogener und nicht kapitalbezogener Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

In diesen Abschnitt ist auch eine Erklärung darüber aufzunehmen, ob die im Rahmen des Verfahrens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals getroffenen Schätzungen als zuverlässig erachtet werden und in die Bewertung der angemessenen Eigenkapitalausstattung einfließen könnten.

G. Interrisiko-Diversifikationseffekte

Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der im Rahmen des Verfahrens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals durchgeführten Bewertungen und der Schätzungen des internen Kapitals bitte nur dann, wenn Diversifikationseffekte angesetzt werden, in diesem Abschnitt eine Beschreibung der Auswirkungen der Diversifikationseffekte übermitteln und das Ausmaß definieren, in dem bei der Bestimmung der Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung Vorteile aus Diversifikationseffekten berücksichtigt werden können.

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H. Ergebnisse der Stresstests

In diesem Abschnitt bitte die Ergebnisse institutseigener Stresstests und deren Auswirkungen auf die angemessene Eigenkapitalausstattung der Institute sowie deren Abgleich mit aufsichtsbehördlichen Stresstests zusammenfassen und eine Erläuterung aufnehmen, auf welche Weise der Kapitalpuffer für Stresstests abgeleitet wurde, sofern dies zutrifft.

Sonstige relevante Informationen

In diesem Abschnitt bitte sonstige Informationen übermitteln, die die zuständige Behörde als für die Zwecke der Bewertung des Gruppenrisikos relevant erachtet und die nicht bereits vorstehend angegeben wurden (beispielsweise Informationen, die zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Artikel 6 Absatz 5 dieser Durchführungsverordnung erforderlich sind).

In diesem Abschnitt bitte sonstige Informationen übermitteln, die die zuständige Behörde als für die Zwecke der Bewertung des Gruppenrisikos relevant erachtet und die nicht bereits vorstehend angegeben wurden (beispielsweise Informationen, die zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Artikel 6 Absatz 5 dieser Durchführungsverordnung erforderlich sind).

Bitte die quantitativen Indikatoren aufführen, deren gemeinsame Nutzung bei der Erarbeitung des gemeinsamen Risikobewertungsberichts für den Zweck der Herbeiführung einer gemeinsamen Entscheidung vereinbart wurde.

ANHANG IV BERICHTSBOGEN FÜR DIE BEWERTUNG DES GRUPPENRISIKOS

ANHANG IV

BERICHTSBOGEN FÜR DIE BEWERTUNG DES GRUPPENRISIKOS

Tabelle 1.

Zusammenfassung der erreichten Punktzahlen

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Institut:

Unternehmen X / Untergruppe X

Unternehmen Y / Untergruppe Y

Konsolidierte Gruppe

Institutskategorie:

Stichtag:

Vermögenswerte insgesamt (Mio. EUR) zum Stichtag:

Zuständige Behörde:

SREP-Elemente

Punktzahl

Punktzahl

Punktzahl

A.

Geschäftsmodell (Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit)

B.

Interne Regelungen für die Unternehmensführung

C.

Solvenzrisiken

C.1

Kredit- und Gegenparteiausfallrisiko

C.2

Abwicklungs-/Lieferrisiko

C.3

Interkonzentrationsrisiko

C.4

Marktrisiko

C.5

IRRBB

C.6

Operationelles Risiko

C.7

Risiko einer übermäßigen Verschuldung

C.8

Sonstige, für das Institut wesentliche Risiken, wie jeweils zutreffend(bitte im Einzelnen angeben)

C.9

Sonstige, für das Institut wesentliche Risiken, wie jeweils zutreffend(bitte im Einzelnen angeben)

D.

Liquiditätsrisiken

[gemäß Ergebnis des SREP-Berichts zur Liquidität]

[gemäß Ergebnis des SREP-Berichts zur Liquidität]

[gemäß Ergebnis des SREP-Berichts zur Liquidität]

E.

Systemrisiko (das Risiko, das das Institut für das Finanzsystem darstellt)

Gesamtpunktzahl im SREP-Verfahren

Tabelle 2.

Zusammenfassung der bewertung der angemessenen eigenkapitalausstattung

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Institut:

Unternehmen X / Untergruppe X

Unternehmen Y / Untergruppe Y

Konsolidierte Gruppe

Institutskategorie:

Stichtag:

Vermögenswerte insgesamt (Mio. EUR) zum Stichtag:

Zuständige Behörde:

SREP-Elemente

Nachrichtliche Positionen

SREP-Eigenkapital-anforderung/ Schätzung insgesamt (gegebenenfalls einschließlich aufsichtlicher Ersatzgröße) (in Mio. EUR)

Nachrichtliche Positionen

SREP-Eigenkapital-anforderung/ Schätzung insgesamt (gegebenenfalls einschließlich aufsichtlicher Ersatzgröße) (in Mio. EUR)

Nachrichtliche Positionen

"Kapital-schätzungen im Rahmen des Ver-fahrens zur Beurteilung der Angemes-senheit des internen Kapitals (ICAAP) (in Mio. EUR)"

Kapital-anforderungen nach Säule 1 soweit anwendbar (in Mio. EUR)

Kapital-schätzungen im Rahmen des Verfahrens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals (ICAAP) (in Mio. EUR)

Kapital-anforderungen nach Säule 1 soweit anwendbar (in Mio. EUR)

Kapital-schätzungen im Rahmen des Verfahrens zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals (ICAAP) (in Mio. EUR)

"Kapital-anfor-derungen nach Säule 1 soweit anwendbar (in Mio. EUR)"

"Kapital-schätzungen im Rahmen des Verfahrens zur Beurteilung der Angemes-senheit des internen Kapitals (ICAAP)

(in Mio. EUR)"

A.

Geschäfts-modell (Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit)

B.

Interne Regelungen für die Unternehmens-führung

C.

Solvenzrisiken (Risiken und Kontrollen)

C.1

Kredit- und Gegenpartei-ausfallrisiko

C.2

Abwicklungs-/ Lieferrisiko

C.3

Interkonzen-trationsrisiko

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Text von Bild

C.4

Marktrisiko

C.5

IRRBB

C.6

Operationelles Risiko

C.7

Risiko einer übermäßigen Verschuldung

C.8

Sonstige, für das Institut wesentliche Risiken, wie jeweils zutreffend (bitte im Einzelnen angeben)

C.9

Sonstige, für das Institut wesentliche Risiken, wie jeweils zutreffend (bitte im Einzelnen angeben)

D.

Risiken für die Liquidität — Refinanzierungsrisiko (Perspektive der Refinanzierungskosten)

E.

Systemrisiko (das Risiko, das das Institut für das Finanzsystem darstellt)

F.

Interrisiko-Diversifikationseffekte

G.

Kapitalplanung / Kapitalpuffer für Stresstests (sofern anwendbar)

Kapitalplanung / Kapitalpuffer für Stresstests auf der Grundlage der Ergebnisse der ICAAP-Stresstests, sofern anwendbar

Abstimmung der ICAAP-Stresstests mit den aufsichtlichen Stresstests und die sich daraus ergebende(n) Kapitalplanung / Kapitalpuffer für Stresstests, sofern anwendbar

Kapitalplanung / Kapitalpuffer für Stresstests auf der Grundlage der Ergebnisse der ICAAP-Stresstests, sofern anwendbar

Abstimmung der ICAAP-Stresstests mit den aufsichtlichen Stresstests und die sich daraus ergebende(n) Kapitalplanung / Kapitalpuffer für Stresstests, sofern anwendbar

Kapitalplanung / Kapitalpuffer für Stresstests auf der Grundlage der Ergebnisse der ICAAP-Stresstests, sofern anwendbar

Abstimmung der ICAAP-Stresstests mit den aufsichtlichen Stresstests und die sich daraus ergebende(n) Kapitalplanung / Kapitalpuffer für Stresstests, sofern anwendbar

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H.

Ergebnis des SREP für das Kapital (vorläufiger Vorschlag zur Diskussion über die gemeinsame Entscheidung)

Eigenkapitalanfor-derung/-schätzung insgesamt

Gesamte Eigenkapi-talanforderung nach Säule 1

Eigenkapi-talschätzung nach ICAAP insgesamt

Eigenkapitalschätzung nach SREP insgesamt

Gesamte Eigenkapi-talanforderung nach Säule 1

Eigenkapi-talschätzung nach ICAAP insgesamt

Eigenkapitalschätzung nach SREP insgesamt

Gesamte Eigenkapi-talanforderung nach Säule 1

Eigenkapi-talschätzung nach ICAAP insgesamt

Eigenkapitalschätzung nach SREP insgesamt

Bewertung der angemessenen Eigenkapitalausstattung (das Eigenkapital wird als angemessen/nicht angemessen bewertet)

Angemessen/Nicht angemessen

Angemessen/Nicht angemessen

Angemessen/Nicht angemessen

Zusätzliche Eigenmittelanforderung

Summe der Komponenten oder ganzheitlicher Ansatz (ausgedrückt als Betrag, Verhältniszahl oder Kombination aus beiden)

Summe der Komponenten oder ganzheitlicher Ansatz (ausgedrückt als Betrag, Verhältniszahl oder Kombination aus beiden)

Summe der Komponenten oder ganzheitlicher Ansatz (ausgedrückt als Betrag, Verhältniszahl oder Kombination aus beiden)

I.

Diversifikationseffekte, einschließlich gruppen-interner Effekte (-)

Gruppeninterne Konzentration (+)

Gruppeninterne Unterstützungs-regelungen (-)

Sonstige gruppeninterne Positionen (+/-)

J.

Ergebnis der gemeinsamen Entscheidung (auf der Grundlage des vorläufigen Vorschlags (H), unter Widerspiegelung der Auswirkung gruppeninterner Positionen, und der Ergebnisse des Dialogs zwischen zuständigen Behörden)

Eigenkapitalan-forderung/-schätzung insgesamt

Eigenkapital-schätzung nach SREP insgesamt

Eigenkapital-schätzung nach SREP insgesamt

Eigenkapital-schätzung nach SREP insgesamt

Bewertung der angemessenen Eigenkapitalausstattung (das Eigenkapital wird als angemessen/nicht angemessen bewertet)

Angemessen/Nicht angemessen

Angemessen/Nicht angemessen

Angemessen/Nicht angemessen

Zusätzliche Eigenmittelanforderung

Summe der Komponenten oder ganzheitlicher Ansatz (ausgedrückt als Betrag, Verhältniszahl oder Kombination aus beiden)

Summe der Komponenten oder ganzheitlicher Ansatz (ausgedrückt als Betrag, Verhältniszahl oder Kombination aus beiden)

Summe der Komponenten oder ganzheitlicher Ansatz (ausgedrückt als Betrag, Verhältniszahl oder Kombination aus beiden)

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Nachrichtliche Positionen (Werte zum Stichtag)

Eigenmittel insgesamt (Mio. EUR) zum Stichtag

Kernkapital (Mio. EUR) zum Stichtag

Hartes Kernkapital (Mio. EUR) zum Stichtag

Risikogewichtete Aktiva insgesamt (Mio. EUR) zum Stichtag

Die gemäß Artikel 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Herkunftsmitgliedstaat anzuwendenden Eigenmittelanforderungen unter Berücksichtigung von Maßnahmen, die gemäß Artikel 458 dieser Verordnung und gemäß den in Teil 10 dieser Verordnung festgelegten Übergangsbestimmungen erlassen oder anerkannt wurden.

Die Höhe des Kapitalerhaltungspuffers, den das Institut nach Artikel 129 der Richtlinie 2013/36/EU vorhalten muss

Die Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers, der gemäß Artikel 130 der Richtlinie 2013/36/EU vom Institut vorzuhalten ist.

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Die Höhe des Systemrisikopuffers, den das Institut gegebenenfalls gemäß Artikel 133 der Richtlinie 2013/36/EU vorhalten muss

Die Höhe der G-SRI-Puffer oder O-SRI-Puffer gemäß Definition in Artikel 128 Absätze 3 bzw. 4 der Richtlinie 2013/36/EU, die vom Institut vorzuhalten sind.

Sonstige, auf das Institut anzuwendende Aufsichtsanforderungen, darunter Maßnahmen auf Ebene der Makroaufsicht nach Artikel 103 der Richtlinie 2013/36/EU sowie Empfehlungen der EBA und des ESRB.

ANHANG V BERICHTSBOGEN FÜR DIE BEWERTUNG DES LIQUIDITÄTSRISIKOS

ANHANG V

BERICHTSBOGEN FÜR DIE BEWERTUNG DES LIQUIDITÄTSRISIKOS

Der Bericht über die Bewertung des Liquiditätsrisikos wird durch Zusammenfassungen der erreichten Punktzahlen (Tabelle 1) und die Bewertung der Gesamtliquidität (Tabelle 2) ergänzt.

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Institut:

Institutskategorie:

[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]

Stichtag:

Vermögenswerte insgesamt (in Mio. EUR) zum Stichtag:

Zuständige Behörde:

Gesamtbewertung des Liquiditätsrisikos im SREP

Gesamtpunktzahl für das Liquiditätsrisiko:

In diesen Abschnitt ist eine Zusammenfassung der in den nachfolgenden Abschnitten vorgenommenen Einzelbewertungen aufzunehmen.

Bewertung der angemessen Liquiditätsausstattung

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Zusammenfassung der Bewertung der angemessenen Liquiditätsausstattung; (2) den Vorschlag für die gemeinsame Entscheidung unter Einschluss einer Erklärung über die Angemessenheit der Liquiditätsausstattung auf der jeweiligen Unternehmensebene und gegebenenfalls über Aufsichtsmaßnahmen zur Bewältigung bedeutender Angelegenheiten und erheblicher Feststellungen und (3) den Ausblick auf den folgenden Bewertungszeitraum.

A. Bewertung des Liquiditätsrisikos

Punktzahl:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung des Liquiditätsrisikos im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

B. Bewertung des Refinanzierungsrisikos

Punktzahl:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung des Refinanzierungsrisikos im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

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C. Bewertung des Managements des Liquiditäts- und des Refinanzierungsrisikos

Punktzahl:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung des Managements des Liquiditäts- und des Refinanzierungsrisikos im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

Sonstige relevante Informationen

In diesem Abschnitt bitte sonstige Informationen übermitteln, die die zuständige Behörde als für die Zwecke der Bewertung des Gruppenrisikos relevant erachtet und die nicht bereits vorstehend angegeben wurden.

ANHANG VI BERICHTSBOGEN FÜR DIE BEWERTUNG DES LIQUIDITÄTSRISIKOS

ANHANG VI

BERICHTSBOGEN FÜR DIE BEWERTUNG DES LIQUIDITÄTSRISIKOS

Tabelle 1.

Zusammenfassung der erreichten Punktzahlen

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Institut:

Institutskategorie:

[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]

Stichtag:

Vermögenswerte insgesamt (Mio. EUR) zum Stichtag:

Zuständige Behörde:

Liquiditätselemente im SREP

Punktzahl

A.

Liquiditätsrisiko

B.

Refinanzierungsrisiko

C.

Management des Liquiditäts- und des Refinanzierungsrisikos

D. Punktzahl Liquiditätsrisiko insgesamt

Tabelle 2.

Zusammenfassung der Bewertung der angemessenen Liquiditätsausstattung

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Institut:

Institutskategorie:

[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]

Stichtag:

Vermögenswerte insgesamt (Mio. EUR) zum Stichtag:

Zuständige Behörde:

Liquiditätselemente im SREP

Ergebnis der Bewertung des Liquiditätsrisikos

(in Mio. EUR, als Verhältniszahl oder Textinformationen zu Maßnahmen)

A.

Bewertung der angemessen Liquiditätsausstattung

Angemessen/Nicht angemessen

B.

Vorschlag für eine gemeinsame Entscheidung - quantitative Maßnahmen (Artikel 104 und 105)

Besondere Anforderungen an den Liquiditätspuffer [als auf die LCR anrechenbare Vermögenswerte nach der Einführung der LCR als Standard festzulegen (früher wahlweise)]

Besondere Anforderungen an die stabile Refinanzierung [nach der Einführung der NSFR als Standard (früher wahlweise) zur Definition der NSFR anzugeben]

Sonstige quantitative Einschränkungen/Anforderungen

C.

Vorschlag für eine gemeinsame Entscheidung - qualitative Maßnahmen (Artikel 104 und 105)

Nachrichtliche Positionen (Werte zum Stichtag)

Tatsächliche Mindestliquiditätsquote (LCR) oder sonstige, gleichwertige innerstaatliche Quote (bis zur Einführung der LCR in der Eigenkapitalverordnung)

Tatsächliche strukturelle Liquiditätsquote (NSFR) oder sonstige, gleichwertige innerstaatliche Quote (bis zur Einführung der NSFR in der Eigenkapitalverordnung)

Anforderung an den LCR-Puffer, sofern anwendbar („Säule 1“)

Anforderungen an die stabile Refinanzierung für NSFR, sofern anwendbar („Säule 1“)

Sonstige, auf das Institut anzuwendende Aufsichtsanforderungen, darunter Maßnahmen auf Ebene der Makroaufsicht nach Artikel 103 der Richtlinie 2013/36/EU sowie Empfehlungen der EBA und des ESRB.

ANHANG VII BERICHTSBOGEN FÜR DIE BEWERTUNG DES LIQUIDITÄTSRISIKOS DER GRUPPE

ANHANG VII

BERICHTSBOGEN FÜR DIE BEWERTUNG DES LIQUIDITÄTSRISIKOS DER GRUPPE

Der Bericht über die Bewertung des Liquiditätsrisikos der Gruppe enthält in Form von Anhängen sämtliche von den maßgeblichen zuständigen Behörden übermittelten Berichte über die Bewertung des Liquiditätsrisikos. Der Bericht über die Bewertung des Gruppenrisikos wird durch Zusammenfassungen der erreichten Punktzahlen (Tabelle 1) und die Bewertung der angemessenen Liquiditätsausstattung (Tabelle 2) ergänzt.

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Gruppe:

Kategorie der Gruppe:

[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]

Stichtag:

Vermögenswerte insgesamt (in Mio. EUR) zum Stichtag:

Gesamtbewertung des Liquiditätsrisikos im SREP

Gesamtpunktzahl für das Liquiditätsrisiko:

In diesen Abschnitt ist eine Zusammenfassung der in den nachfolgenden Abschnitten vorgenommenen Einzelbewertungen aufzunehmen.

Bewertung der angemessen Liquiditätsausstattung

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Zusammenfassung der Bewertung der angemessenen Liquiditätsausstattung; (2) den Vorschlag für die gemeinsame Entscheidung unter Einschluss einer Erklärung über die Angemessenheit der Liquiditätsausstattung auf Gruppenebene und gegebenenfalls über Aufsichtsmaßnahmen zur Bewältigung bedeutender Angelegenheiten und erheblicher Feststellungen und (3) den Ausblick auf den folgenden Bewertungszeitraum.

A. Bewertung des Liquiditätsrisikos

Punktzahl:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung des Liquiditätsrisikos im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

B. Bewertung des Refinanzierungsrisikos

Punktzahl:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung des Refinanzierungsrisikos im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

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Text von Bild

C. Bewertung des Managements des Liquiditäts- und Refinanzierungsrisikos

Punktzahl:

In diesem Abschnitt bitte Folgendes übermitteln: (1) eine Beschreibung der Entwicklung des Managements des Liquiditäts- und des Refinanzierungsrisikos im Beobachtungszeitraum; (2) festgestellte Mängel bei der Kontrolle; (3) Fragen mangelnder Konformität mit der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie in Bezug auf Risiken; (4) den Ausblick auf den nächsten Bewertungszeitraum; (5) vom Institut zu treffende Maßnahmen zur Risikominderung und (6) einschlägige Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung der Mängel und der Probleme in Bezug auf Nichtkonformitäten.

Sonstige relevante Informationen

In diesem Abschnitt bitte sonstige Informationen übermitteln, die die zuständigen Behörden als für die Zwecke der Bewertung des Gruppenrisikos relevant erachten und die nicht bereits vorstehend angegeben wurden (beispielsweise Informationen, die zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Artikel 6 Absatz 5 dieser Durchführungsverordnung erforderlich sind).

ANHANG VIII BERICHTSBOGEN ZUM LIQUIDITÄTSRISIKO DER GRUPPE

ANHANG VIII

BERICHTSBOGEN ZUM LIQUIDITÄTSRISIKO DER GRUPPE

Tabelle 1.

Zusammenfassung der erreichten Punktzahlen

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Text von Bild

Institut:

Unternehmen X / Untergruppe X

Unternehmen Y / Untergruppe Y

Konsolidierte Gruppe

Institutskategorie:

[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]

[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]

[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]

Stichtag:

Vermögenswerte insgesamt (Mio. EUR) zum Stichtag:

Zuständige Behörde:

Liquiditätselemente im SREP

Punktzahl

Punktzahl

Punktzahl

A.

Liquiditätsrisiko

B.

Refinanzierungsrisiko

C.

Management des Liquiditäts- und des Refinanzierungsrisikos

D. Punktzahl Liquiditätsrisiko insgesamt

Tabelle 2.

Zusammenfassung der bewertung der angemessenen Liquiditätsausstattung

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Institut:

Unternehmen X / Untergruppe X

Unternehmen X / Untergruppe X

Konsolidierte Gruppe

Institutskategorie:

[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]

[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]

[Bis gemäß EBA-Leitlinien für gemeinsame SREP-Methoden und -Verfahren ein gemeinsamer Klassifizierungsansatz eingeführt wird, erfolgt die Einstufung auf der Grundlage nationaler Klassifizierungen; die Kategorie, in der das Institut eingereiht wird, soll auch dessen Systemrelevanz widerspiegeln.]

Stichtag:

Vermögenswerte insgesamt (Mio. EUR) zum Stichtag:

Zuständige Behörde:

Liquiditätselemente im SREP

Ergebnis der Bewertung des Liquiditätsrisikos

Ergebnis der Bewertung des Liquiditätsrisikos

Ergebnis der Bewertung des Liquiditätsrisikos

(in Mio. EUR, als Verhältniszahl oder Textinformationen zu Maßnahmen)

(in Mio. EUR, als Verhältniszahl oder Textinformationen zu Maßnahmen)

(in Mio. EUR, als Verhältniszahl oder Textinformationen zu Maßnahmen)

A.

Bewertung der angemessen Liquiditätsausstattung

Angemessen/Nicht angemessen

Angemessen/Nicht angemessen

Angemessen/Nicht angemessen

B.

Vorschlag für eine gemeinsame Entscheidung — quantitative Maßnahmen (Artikel 104 und 105)

Besondere Anforderungen an den Liquiditätspuffer [als auf die LCR anrechenbare Vermögenswerte nach der Einführung der LCR als Standard festzulegen (früher wahlweise)]

Besondere Anforderungen an die stabile Refinanzierung [nach der Einführung der NSFR als Standard (früher wahlweise) zur Definition der NSFR anzugeben]

Sonstige quantitative Einschränkungen/Anforderungen

C.

Vorschlag für eine gemeinsame Entscheidung — qualitative Maßnahmen (Artikel 104 und 105)

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Nachrichtliche Positionen (Werte zum Stichtag)

Tatsächliche Mindestliquiditätsquote (LCR) oder sonstige, gleichwertige innerstaatliche Quote (bis zur Einführung der LCR in der Eigenkapitalverordnung)

Tatsächliche strukturelle Liquiditätsquote (NSFR) oder sonstige, gleichwertige innerstaatliche Quote (bis zur Einführung der NSFR in der Eigenkapitalverordnung)

Anforderung an den LCR-Puffer, sofern anwendbar („Säule 1“)

Anforderungen an die stabile Refinanzierung für NSFR, sofern anwendbar („Säule 1“)

Sonstige, auf das Institut anzuwendende Aufsichtsanforderungen, darunter Maßnahmen auf Ebene der Makroaufsicht nach Artikel 103 der Richtlinie 2013/36/EU sowie Empfehlungen der EBA und des ESRB.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung