+Leitlinien für solide Vergütungspolitik gemäß Richtlinie 2013/36/EU (EBA/GL/2021/04)
---+1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
---------+2. Die Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
------+Meldepflichten
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden der …
---------+4. Die Meldungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 der EBA-Verordnung auf der Website der EBA …
---+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+Gegenstand
---------+5. Diese Leitlinien präzisieren auf der Grundlage von Artikel 74 Absatz 3 und Artikel 75 Absatz 2 …
---------+6. Die Institute können auf eigene Initiative die Regelungen dieser Leitlinien bezüglich der …
------+Adressaten
---------+7. Diese Leitlinien richten sich an zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe i …
------+Anwendungsbereich
---------+8. Diese Leitlinien gelten für Institute auf Einzelbasis sowie auf konsolidierter oder …
---------+9. Bei der Erfüllung der Anforderungen nach Titel VII Kapitel 2 Abschnitt II der Richtlinie …
---------+10. Die Ausnahme betreffend die Nichtanwendung der Anforderungen gemäß Artikel 92, 94 und 95, wie …
------+Begriffsbestimmungen
---------+11. Die in der Richtlinie 2013/36/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 definierten und …
---+3. Umsetzung
------+Geltungsbeginn
---------+12. Diese Leitlinien gelten ab dem 31. Dezember 2021.
------+Aufhebung
---------+13. Die am 22. Dezember 2015 veröffentlichten Leitlinien der europäischen Bankaufsichtsbehörden zur …
---+4. Leitlinien
------+Titel I - Vergütungspolitik
------+1. Vergütungspolitik für alle Mitarbeiter
---------+14. Gemäß Artikel 74 der Richtlinie 2013/36/EU müssen die Institute über eine Vergütungspolitik für …
---------+15. In der Vergütungspolitik sollten alle Vergütungskomponenten festgelegt sein und sie sollte auch …
---------+16. Die Vergütungspolitik des Instituts für alle Mitarbeiter sollte mit den Zielen der Geschäfts- …
---------+17. Die Institute sollten den zuständigen Behörden nachweisen können, dass die Vergütungspolitik …
---------+18. Wird eine variable Vergütung gewährt, so sollte diese auf der Leistung des Instituts, der …
---------+19. Die Vergütungspolitik sollte das Institut beim Erreichen und der Erhaltung einer soliden …
---------+20. Die Vergütungspolitik sollte Folgendes enthalten: a. die Leistungsziele für das Institut, die …
---------+21. Die Institute sollten sicherstellen, dass potenzielle Interessenkonflikte, die durch die …
---------+22. Wenn eine Vergütungspolitik oder eine Vergütungspolitik der Gruppe in Instituten eingeführt …
---------+23. Unbeschadet etwaiger Maßnahmen der Mitgliedstaaten , um Benachteiligungen des …
---------+24. Eine geschlechtsneutrale Vergütungspolitik sollte sicherstellen, dass alle Aspekte der …
---------+25. Bei der Festsetzung des Entgelts pro Maß- oder Zeiteinheit sollten die Institute die gewährte …
---------+26. Um zu überwachen, dass eine geschlechtsneutrale Vergütungspolitik angewendet wird, sollten …
---------+27. Die Institute können bei der Festlegung der Vergütung der Mitarbeiter zusätzliche Aspekte …
------+2. Steuerung der Vergütung
------+2.1 Zuständigkeiten, Gestaltung, Billigung und Beaufsichtigung der Vergütungspolitik
---------+28. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion (nachfolgend „Aufsichtsfunktion“) sollte für die …
------+2.2 Einbindung der Anteilseigner
------+2.3 Unterrichtung der zuständigen Behörden
------+2.4 Einrichtung eines Vergütungsausschusses
------+2.4.1 Zusammensetzung des Vergütungsausschusses
------+2.4.2 Aufgabe des Vergütungsausschusses
------+2.4.3 Verfahrens- und Berichtswege
------+2.5 Überprüfung der Vergütungspolitik
------+2.6 Interne Transparenz
------+3. Vergütungspolitik und Kontext der Gruppe
------+4 Verhältnismäßigkeit
------+5. Verfahren zur Identifizierung der betreffenden Mitarbeiter
------+5.1 Vorherige Genehmigung von Ausnahmen
------+5.2 Governance des Verfahrens zur Identifizierung der betreffenden Mitarbeiter
------+5.3 Verfahren zur Identifizierung der betreffenden Mitarbeiter auf Einzel-, teilkonsolidierter und konsolidierter Basis
------+5.4 Rolle des konsolidierenden Instituts
------+5.5 Rolle der Tochterunternehmen und Zweigstellen
------+6. Eigenmittelausstattung
------+Titel II – Vergütungsstruktur
------+7. Vergütungskategorien
------+8. Besondere Fälle von Vergütungskomponenten
------+8.1 Zulagen
------+8.2 Variable Vergütung auf der Grundlage künftiger Leistung
------+8.3 Dividenden und Zinszahlungen
------+8.4 Bindungsprämien
------+8.5 Freiwillige Altersversorgungsleistungen
------+9. Außerordentliche Vergütungskomponenten
------+9.1 Garantierte variable Vergütung
------+9.2 Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen für frühere Beschäftigungsverhältnisse
------+9.3 Abfindungen und sonstige Zahlungen nach Vertragsende
------+9.3.1 Abfindung
------+9.3.2 Sonstige Zahlungen nach Vertragsende
------+10 Verbote
------+10.1 Persönliches Hedging
------+10.2 Umgehung
------+Titel III - Vergütung für spezifische Funktionen
------+11. Vergütung von Mitgliedern der Leitungs- und Aufsichtsfunktion des Leitungsorgans
------+12 Vergütung für Kontrollfunktionen
------+Titel IV - Vergütungspolitik, Gewährung und Auszahlung von variabler Vergütung für identifizierte Mitarbeiter
------+13. Vergütungspolitik für identifizierte Mitarbeiter
------+13.1 Uneingeschränkt flexible Politik in Bezug auf variable Vergütung
------+13.2 Wert des Verhältnisses zwischen fester und variabler Vergütung
------+14. Risikoausrichtungsverfahren
------+14.1 Verfahren zur Leistungs- und Risikomessung
------+14.1.1 Risikobewertungen
------+14.1.2 Risikosensitive Leistungskriterien
------+14.1.3 Spezifische Kriterien für Kontrollfunktionen
------+14.2 Gewährungsverfahren
------+14.2.1 Festsetzung eines Bonuspools
------+14.2.2 Ex-ante-Risikoanpassung im Rahmen des Gewährungsverfahrens
------+15. Auszahlungsverfahren für die variable Vergütung
------+15.1 Nicht zurückbehaltene und zurückbehaltene Vergütung
------+15.2 Zurückbehaltungszeitraum und Anteil der zurückbehaltenen Vergütung
------+15.3 Erdienung einer zurückbehaltenen Vergütung
------+15.4 Gewährung einer variablen Vergütung in Instrumenten
------+15.5 Mindestanteil der Instrumente und deren zeitliche Verteilung
------+15.6 Regelungen zu Sperrfristen
------+15.7 Risikoanpassung
------+15.7.1 Malus und Rückforderung (Clawback)
------+15.7.2 Implizite Anpassungen
------+Titel V - Institute, die staatliche Unterstützung erhalten
------+16. Staatliche Unterstützung und Vergütung
------+Titel VI - Zuständige Behörden
------+17. Vergütungspolitik
------+18. Spezifische Formen der Vergütung
------+19. Variable Vergütung
------+20. Offenlegung
------+21. Aufsichtskollegien
------+Anhang 1 - ABBILDUNG DER IN RICHTLINIE 2013/36/EU UND
------+VERORDNUNG (EU) 575/2013 ENTHALTENEN
------+VERGÜTUNGSANFORDERUNGEN UND IHR
------+ANWENDUNGSBEREICH
------+Anhang 2 - Informationen bezüglich der Billigung höherer Werte
---------+last identification process) number
---------+above
English - European Union - Financial Industry -

Leitlinien für solide Vergütungspolitik gemäß Richtlinie 2013/36/EU (EBA/GL/2021/04)

Leitlinien für solide Vergütungspolitik gemäß Richtlinie 2013/36/EU (EBA/GL/2021/04)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/remuneration/guidelines-sound-remuneration-policies-under-crd – PDF

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten

1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

3. Umsetzung

3. Umsetzung

4. Leitlinien

4. Leitlinien

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/