+Leitlinien zur Übertragbarkeit für die Ergänzung der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit bei Transferstrategien (EBA/GL/2022/11)
---+1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
---------+2. Die Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
------+Meldepflichten
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden der …
---------+4. Die Mitteilungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 auf der Website der EBA veröffentlicht.
---+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+Gegenstand
---------+1. In diesen Leitlinien werden gestützt auf Artikel 10 Absatz 5 und Artikel 11 Absatz 1 der …
---------+2. Diese Leitlinien sollten in Verbindung mit den Leitlinien EBA/GL/2022/01 vom 13. Januar 2022 zur …
------+Anwendungsbereich
---------+3. Diese Leitlinien finden Anwendung, wenn ein Transferinstrument Teil der bevorzugten …
---------+4. Diese Leitlinien gelten nicht für Institute, die den vereinfachten Anforderungen für die …
---------+5. Bei einer Änderung der Abwicklungsstrategie, insbesondere durch die neue Aufnahme eines …
---------+6. Die Abwicklungsbehörden können beschließen, diese Leitlinien ganz oder in Teilen für Institute …
---------+7. Für Institute, die nicht als Teil einer Gruppe der Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis …
---------+8. Für Institute, die als Teil einer Gruppe der Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis gemäß den …
------+Adressaten
---------+9. Diese Leitlinien richten sich an die Abwicklungsbehörden gemäß der Definition in Artikel 4 …
------+Begriffsbestimmungen
---+3. Umsetzung
------+Geltungsbeginn
---+4. Definition des Übertragungsumfangs
------+10. Die Abwicklungsbehörden sollten die Methodik für die Festlegung des Unternehmens oder der …
------+11. In der Phase der Abwicklungsplanung sollten die Institute in der Lage sein, einen …
------+12. Die Institute sollten auf Ersuchen der Abwicklungsbehörde in der Lage sein, a) die Bestandteile …
------+13. Die Abwicklungsbehörden sollten bei der Festlegung der Methodik für die Definition des …
------+14. Die Institute sollten die Abwicklungsbehörden bei der Anwendung der Definition des …
------+15. Die Abwicklungsbehörden sollten bei der Festlegung der Methodik für die Definition des …
------+4.1 Spezifische Überlegungen zu den einzelnen Transferinstrumenten
---------+16. Wenn in einer Abwicklungsstrategie das Instrument der Unternehmensveräußerung vorgesehen ist …
---------+17. Angesichts des Ziels, einen möglichst hohen Verkaufspreis für den Übertragungsumfang zu …
---------+18. Mit Blick auf den Verkauf von Vermögenswerten sollten die Institute unter Berücksichtigung …
---------+19. Im Einklang mit Absatz 11 dieser Leitlinien sollten die Institute zur Ermittlung verfügbarer …
---------+20. Die Institute sollten zudem die Fähigkeit des Marktes zur Aufnahme des Übertragungsumfangs …
---------+21. Die Abwicklungsbehörden sollten die in den Absätzen 18 und 25 der Leitlinien beschriebene …
---------+22. Im möglichen Umfang sollten die Institute zur weiteren Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit …
---------+23. Vorbehaltlich der Absätze 10 bis 13 dieser Leitlinien sollten die Abwicklungsbehörden die Ziele …
---------+24. Die Institute sollten die Abwicklungsbehörden durch die Prüfung der Anwendbarkeit (gemäß Absatz …
---------+25. Die Institute sollten das Risikoprofil der übertragbaren Vermögenswerte, Rechte und …
---------+26. Sollte das Brückeninstitut dafür konzipiert sein, nur ein Institut zu stützen, sollte das …
---------+27. Zur weiteren Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit sollten die Institute die …
---------+28. Die Abwicklungsbehörden sollten die Bedingungen berücksichtigen, unter denen eine …
---------+29. Die Abwicklungsbehörden sollten prüfen, ob es machbar ist, eine Übertragung von Anteilen im …
---------+30. Die Institute sollten auf der Grundlage der von den Abwicklungsbehörden mitgeteilten …
---------+31. Die Institute sollten auf der Grundlage der Leitlinien der Abwicklungsbehörden die in den …
---------+32. Die Abwicklungsbehörden sollten eine Methode für die Institute festlegen, nach der die …
---------+33. Zur weiteren Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit sollten die Institute die …
---------+34. Die Abwicklungsbehörden sollten die Bedingungen berücksichtigen, unter denen eine …
------+4.2 Beurteilung von Verflechtungen
---------+35. Um die in den Absätzen 99 bis 101 der EBA-Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit erwähnten …
---------+36. Die Institute sollten die Abwicklungsbehörden auf potenzielle Probleme bei der Separierung von …
---------+37. Im Einklang mit Absatz 100 der Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit sollten die Institute den …
---------+38. Um i) unnötige finanzielle Störungen zu vermeiden und die Zuverlässigkeit der der durch den …
---------+39. Um die Abwicklungsbehörden zu unterstützen, sollten die Institute rechtliche Verflechtungen …
---------+40. Die Institute sollten mögliche Konflikte bezüglich der Trennbarkeit in Zusammenhang mit den …
---------+41. Die Abwicklungsbehörden sollten bewerten, in welchem Umfang Befugnisse gemäß Artikel 64 Absatz …
---------+42. Zusätzlich zur Zuordnung von Vollzeitäquivalenten zu den Bestandteilen des Übertragungsumfangs …
---------+43. Die Institute sollten geschäftliche Verflechtungen ermitteln, wie etwa …
---------+44. Die Abwicklungsbehörden sollten die für die Definition des Übertragungsumfangs verwendete …
------+4.3 Bewertung grenzüberschreitender Aspekte
---------+45. Die Institute sollten die Abwicklungsbehörden auf Verlangen über das geltende Recht sowie …
---------+46. Die Institute sollten die unter den Übertragungsumfang fallenden Elemente sowie auf Ersuchen …
---------+47. Um Artikel 67 der Richtlinie 2014/59/EU und Artikel 30 der Delegierten Verordnung (EU) …
---------+48. Um die Abwicklungsbehörden bei ihrer Bewertung gemäß dem vorstehenden Absatz zu unterstützen …
---------+49. Die Institute sollten die Behörden über jeden Fall informieren, der unter das Recht eines …
---+5. Operative Übertragung
------+50. Die Definition des Übertragungsumfangs ist nur ein erster Schritt bei der Durchführung des …
------+51. Wenn die Ausgliederung von Vermögenswerten oder ein Brückeninstitut die in der …
------+5.1 Verkaufsvorbereitungen
---------+52. Die Abwicklungsbehörden sollten in den Abwicklungsplänen oder in erläuternden Unterlagen …
---------+53. Um die Durchführbarkeit/Glaubwürdigkeit der Unternehmensveräußerung als Abwicklungsinstrument …
---------+54. Obwohl die Verkaufsstrategie von der Definition des (instituts- und situationsspezifischen) …
---------+55. Bei der Festlegung eines Zeitplans gemäß Artikel 10 Absatz 7 Buchstaben d und j der Richtlinie …
---------+56. Die Abwicklungsbehörden sollten die Genehmigungen oder Zustimmungen ermitteln, die nicht unter …
---------+57. Für grenzüberschreitende Gruppen, bei einem grenzübergreifenden Übertragungsumfang oder …
---------+58. Die Abwicklungsbehörden sollten dafür Sorge tragen, dass der Verkaufsprozess unter mindestens …
---------+59. Die Abwicklungsbehörde sollte darauf vorbereitet sein, so bald wie möglich und spätestens bis …
---------+60. Der Verkaufsprozess sollte eine reibungslose Durchführung einer beschleunigten …
---------+61. Für eine strategische Unternehmensveräußerung sollten die Abwicklungsbehörden in der Lage sein …
---------+62. Die Abwicklungsbehörden sollten sich darauf vorbereiten, externe Unterstützung (einschließlich …
---------+63. Die Bewertung der Abwicklungsfähigkeit gemäß Abschnitt C im Anhang zur Richtlinie 2014/59/EU …
---------+64. Wenn die Institute aufgefordert werden, darzulegen, wie notleidende Vermögenswerte …
---------+65. Sofern relevant, sollten die Institute auch ihre Fähigkeiten zur Errichtung von Rechtsträgern …
------+5.2 Regelungen zur Sicherstellung einer reibungslosen Separierung
---------+66. Im Einklang mit Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2014/59/EU sollten die Institute …
---------+67. Die Institute sollten bewerten, in welchem Umfang vertragliche Elemente geändert werden können …
---------+68. Die Institute sollten die Abwicklungsbehörden bei der Ermittlung etwaiger mit der Übertragung …
---------+69. Wenn für die Kontinuität des Übertragungsumfangs Zugang zu Währungen oder die Fortführung von …
---------+70. Die Institute sollten die Abwicklungsbehörden dabei unterstützen, die Rolle der …
---------+71. Im Fall einer teilweisen Übertragung entweder an unterschiedliche Erwerber (wie eine …
---------+72. [Gemeinsame Dienstleistungsgesellschaft] Die Abwicklungsbehörden sollten bewerten, ob das …
---------+73. [FMI-Notfallpläne] Zusätzlich zu der in Abschnitt 4.1.2 (und insbesondere Absatz 50) der …
------+5.3 Durchführung von Nebenverfahren
---------+74. Für die Veräußerung des Übertragungsumfangs sind neben der Vorbereitung des Verkaufsprozesses …
---------+75. Die Institute sollten interne Verfahren und Vorbereitungsmaßnahmen erarbeiten, um die …
---------+76. [Bilanzanpassung] Die Übertragung wird mit der Herabschreibung und Umwandlung von …
---------+77. Sofern in Abwicklung befindliche Institute fortbestehen, sollten sie in der Lage sein, die …
---------+78. [Rechtliche Überprüfung] Die Institute sollten eine rechtliche Überprüfung der dem …
---------+79. [Durchführung des Übertragungsumfangs] Die Institute sollten ein Verfahren ausarbeiten, um die …
---------+80. [Bestimmung der steuerlichen Folgen] Die Institute sollten sämtliche steuerlichen Folgen der …
---------+81. [Kontinuität der Dienste] Die Institute sollten in ihr Transferplaybook Übergangspläne …
---------+82. [Geschäftsplan] Auf Ersuchen der Abwicklungsbehörden sollten die Institute Geschäftspläne oder …
---------+83. Die Abwicklungsbehörden sollten Verfahren festlegen, um die Übertragung im Abwicklungsfall …
------+5.4 Funktionen des Management-Informationssystems
---------+84. Die Institute sollten in der Lage sein, den Abwicklungsbehörden aktuelle und korrekte …
---------+85. Unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und zur Unterstützung der in Absatz 75 …
---------+86. Die Institute sollten die Festlegung des Übertragungsumfangs mit Informationen auf der Ebene …
---------+87. Die Abwicklungsbehörden sollten die Erwartungen mit Blick auf die Daten zur Übertragung und zu …
---------+88. Im Fall der Verwendung des Instruments der Ausgliederung von Vermögenswerten sollten die …
---------+89. Die Institute sollten im Einklang mit Abschnitt 4.2 dieser Leitlinien auch in der Lage sein …
---------+90. Im Transferplaybook sollten die Institute erläutern, wie sie schnell einen virtuellen Datenraum …
---------+91. Die Institute sollten Regelungen ausarbeiten, um die Erstellung von Geschäftsplänen zu …
---------+92. Die Institute sollten nachweisen, wie die Separierung zur Unterstützung der operativen …
---------+93. Management-Informationssysteme sollten ausreichend flexibel sein, um Anpassungen am …
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Leitlinien zur Übertragbarkeit für die Ergänzung der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit bei Transferstrategien (EBA/GL/2022/11)

Leitlinien zur Übertragbarkeit für die Ergänzung der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit bei Transferstrategien (EBA/GL/2022/11)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/recovery-resolution-and-dgs/guidelines-0 – PDF

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten

1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

3. Umsetzung

3. Umsetzung

4. Definition des Übertragungsumfangs

4. Definition des Übertragungsumfangs

5. Operative Übertragung

5. Operative Übertragung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

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