+Leitlinien (EBA/GL/2022/05)
---+1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
---------+2. Die Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
------+Meldepflichten
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden der …
---------+4. Die Meldungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 der EBA-Verordnung auf der Website der EBA …
---+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+Gegenstand und Anwendungsbereich
---------+5. In diesen Leitlinien werden die Rolle, Aufgaben und Zuständigkeiten des Geldwäschebeauftragten …
---------+6. Diese Leitlinien gelten für Kredit- oder Finanzinstitute im Sinne von Artikel 3 Absätze 1 und 2 …
---------+7. Die Begriffe „Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion“ und „Leitungsorgan in seiner …
------+Adressaten
---------+8. Diese Leitlinien sind an die zuständigen Behörden im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 Ziffer iii …
------+Begriffsbestimmungen
---------+9. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie (EU) 2015/849 verwendeten und …
---+3. Umsetzung
------+Geltungsbeginn
---------+10. Diese Leitlinien gelten ab dem 1. Dezember 2022.
---+4. Leitlinien
------+4.1 Rolle und Zuständigkeiten des Leitungsorgans im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen Führungskraft
---------+11. Das Leitungsorgan sollte für die Genehmigung der Gesamtstrategie für die Bekämpfung von …
---------+12. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion sollte für die Beaufsichtigung und Überwachung …
---------+13. Zusätzlich zu den in den Leitlinien zur internen Governance der ESA enthaltenen Vorschriften …
---------+14. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion sollte dafür Sorge tragen, dass das Mitglied des …
---------+15. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion sollte Zugang zu ausreichend detaillierten Daten …
---------+16. Mit Blick auf interne Grundsätze, Kontrollen und Verfahren gemäß Artikel 8 Absätze 3 und 4 der …
---------+17. Das gemäß Artikel 46 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 zu bestimmende Mitglied des …
---------+18. Das Mitglied des Leitungsorgans gemäß Artikel 46 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 sollte …
---------+19. Wenn kein Leitungsorgan vorhanden ist, sollte das Kredit- oder Finanzinstitut eine …
---------+20. Die in Absatz 19 erwähnte Führungskraft sollte über ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und …
---------+21. Unbeschadet der allgemeinen und kollektiven Verantwortlichkeit des Leitungsorgans sollte das …
---------+22. Das für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständige Mitglied des …
---------+23. Das für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständige Mitglied des …
------+4.2 Rolle und Zuständigkeiten des Geldwäschebeauftragten
---------+24. Bei der Entscheidung, ob ein Geldwäschebeauftragter gemäß Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie …
---------+25. Der Geldwäschebeauftragte sollte auf Leitungsebene ernannt werden. Er sollte über ausreichende …
---------+26. Wenn der Geldwäschebeauftragte gemäß Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 ernannt …
---------+27. Wenn die Funktionen des Geldwäschebeauftragten einem Mitarbeiter oder Beschäftigten übertragen …
---------+28. Der Geldwäschebeauftragte sollte auf Anfrage der zuständigen Behörde und der FIU zur Verfügung …
---------+29. Sofern es im Verhältnis zum Risiko bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung steht, dem …
---------+30. Der Geldwäschebeauftragte sollte in der Lage sein, seine Aufgaben gemäß Abschnitt 4.2.4 an …
---------+31. Der Geldwäschebeauftragte sollte Teil der zweiten Verteidigungslinie und somit Teil einer …
---------+32. Ein Kredit- oder Finanzinstitut sollte einen eigenen Geldwäschebeauftragten benennen, sofern es …
---------+33. Wenn das Leitungsorgan beschließt, keinen eigenen Geldwäschebeauftragten zu benennen, sollten …
---------+34. Wenn kein eigener Geldwäschebeauftragter ernannt wird, sollte das Kredit- oder Finanzinstitut …
---------+35. Wenn der Geldwäschebeauftragte für zwei oder mehr Unternehmen innerhalb der Gruppe tätig ist …
---------+36. Bezüglich der Mitarbeiterüberprüfung gemäß Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie (EU) …
---------+37. Das Kredit- oder Finanzinstitut sollte sicherstellen, dass die Compliance-Funktion zur …
---------+38. Die Rolle und Zuständigkeiten des Geldwäschebeauftragten sollten klar definiert und …
---------+39. Mit Blick auf die Ermittlung und Bewertung des Risikos gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie …
---------+40. Der Geldwäschebeauftragte sollte die Ergebnisse der unternehmensweiten und individuellen …
---------+41. Der Geldwäschebeauftragte sollte sicherstellen, dass angemessene Strategien und Verfahren …
---------+42. Die in Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 genannten Grundsätze, Kontrollen und …
---------+43. Der Geldwäschebeauftragte sollte konsultiert werden, bevor von der Geschäftsleitung eine …
---------+44. Als zweite Verteidigungslinie sollte der Geldwäschebeauftragte für die Überwachung zuständig …
---------+45. Der Geldwäschebeauftragte sollte dafür Sorge tragen, dass der Rahmen für die Bekämpfung von …
---------+46. Der Geldwäschebeauftragte sollte dem Leitungsorgan Korrekturmaßnahmen empfehlen, die zu …
---------+47. Der Geldwäschebeauftragte sollte das Leitungsorgan zu den Maßnahmen beraten, die ergriffen …
---------+48. Der Geldwäschebeauftragte sollte das für die Bekämpfung von Geldwäsche und …
---------+49. Das Kredit- oder Finanzinstitut muss darauf vorbereitet sein, der zuständigen Behörde eine …
---------+50. Der Geldwäschebeauftragte sollte mindestens einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht …
---------+51. Hinsichtlich seiner Pflicht gemäß Artikel 33 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2015/849 zur …
---------+52. Wenn der Geldwäschebeauftragte gemäß Artikel 33 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2015/849 …
---------+53. Der Geldwäschebeauftragte sollte dafür Sorge tragen, dass die internen Kontrollen des Kredit- …
---------+54. Die Kredit- oder Finanzinstitute sollten ihre Führungskräfte und Mitarbeiter auf die Pflicht …
---------+55. In Einklang mit der Pflicht gemäß Artikel 46 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/849 und gemäß …
---------+56. Der Geldwäschebeauftragte sollte die Vorbereitung und Durchführung eines fortlaufenden …
---------+57. Der Geldwäschebeauftragte sollte sicherstellen, dass die vom Kredit- oder Finanzinstitut …
---------+58. Zusätzlich zu allgemeinen Weiterbildungen sollte der Geldwäschebeauftragte für die Zwecke des …
---------+59. Der Inhalt der spezifischen Schulungsprogramme für Personen, die in unterschiedlichem Umfang …
---------+60. Der Geldwäschebeauftragte sollte Bewertungsindikatoren festlegen, um die Wirksamkeit der …
---------+61. Wenn das Kredit- oder Finanzinstitut ein im Ausland erarbeitetes Schulungs- und …
---------+62. Wenn bestimmte Schulungstätigkeiten an einen Dienstleistungserbringer ausgelagert werden …
---------+63. Sowohl die Compliance-Funktion als auch die unabhängige Compliance-Funktion zur Bekämpfung von …
---------+64. Sofern sich die Compliance-Funktion zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung …
---------+65. Die Funktion einer unabhängigen Internen Revision im Sinne von Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe b …
---------+66. Die Risikomanagementfunktion, soweit das Kredit- oder Finanzinstitut über eine …
---------+67. Zwischen der Leitung des Risikomanagements und dem Geldwäschebeauftragten sollte eine gute …
---------+68. Wenn nach dem nationalen Recht die Auslagerung von operationellen Aufgaben des …
---------+69. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten sich bei der Auslagerung operationeller Aufgaben der …
---------+70. Das Kredit- oder Finanzinstitut, das Aufgaben der Compliance-Funktion zur Bekämpfung von …
---------+71. Wenn das Kredit- oder Finanzinstitut über keine anderen eigenen Führungskräfte und Angestellte …
---------+72. In Fällen, in denen das Kredit- oder Finanzinstitut gruppeninterne Auslagerungen nutzt, sollte …
---------+73. Die Auslagerung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und …
------+4.3 Organisation der Compliance-Funktion zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Gruppenebene
---------+74. Das Kredit- oder Finanzinstitut sollte seinen internen Kontrollrahmen an die Besonderheiten …
---------+75. Das Kredit- und Finanzinstitut sollte dafür Sorge tragen, dass das Mutterunternehmen, sofern es …
---------+76. Sofern das Kredit- oder Finanzinstitut das Mutterunternehmen einer Gruppe ist, sollte es …
---------+77. Wenn das Mutterunternehmen ein Kredit- oder Finanzinstitut und daher Verpflichteter gemäß der …
---------+78. Bei der Umsetzung gruppenweiter Strategien und Verfahren gemäß Artikel 45 der Richtlinie (EU) …
---------+79. Das Mutterkredit- oder Mutterfinanzinstitut sollte a) ein Mitglied des Leitungsorgans oder aus …
---------+80. Der Geldwäschebeauftragte der Gruppe sollte umfassend mit den Geldwäschebeauftragten der …
---------+81. Der Geldwäschebeauftragte der Gruppe sollte mindestens die folgenden Aufgaben wahrnehmen: a) …
---------+82. Der Geldwäschebeauftragte der Gruppe sollte mindestens einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht …
---------+83. Der Geldwäschebeauftragte eines Tochterunternehmens oder einer Zweigniederlassung sollte direkt …
---------+84. Die Gruppe sollte sicherstellen, dass die von den Unternehmen eingeführten Strategien, soweit …
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Leitlinien (EBA/GL/2022/05)

Leitlinien (EBA/GL/2022/05)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/anti-money-laundering-and-countering-financing-1 – PDF

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

3. Umsetzung

3. Umsetzung

4. Leitlinien

4. Leitlinien

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/