+4. Leitlinien
---+4.1 Rolle und Zuständigkeiten des Leitungsorgans im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen Führungskraft
------+11. Das Leitungsorgan sollte für die Genehmigung der Gesamtstrategie für die Bekämpfung von …
------+12. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion sollte für die Beaufsichtigung und Überwachung …
------+13. Zusätzlich zu den in den Leitlinien zur internen Governance der ESA enthaltenen Vorschriften …
------+14. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion sollte dafür Sorge tragen, dass das Mitglied des …
------+15. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion sollte Zugang zu ausreichend detaillierten Daten …
------+16. Mit Blick auf interne Grundsätze, Kontrollen und Verfahren gemäß Artikel 8 Absätze 3 und 4 der …
------+17. Das gemäß Artikel 46 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 zu bestimmende Mitglied des …
------+18. Das Mitglied des Leitungsorgans gemäß Artikel 46 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 sollte …
------+19. Wenn kein Leitungsorgan vorhanden ist, sollte das Kredit- oder Finanzinstitut eine …
------+20. Die in Absatz 19 erwähnte Führungskraft sollte über ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und …
------+21. Unbeschadet der allgemeinen und kollektiven Verantwortlichkeit des Leitungsorgans sollte das …
------+22. Das für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständige Mitglied des …
------+23. Das für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständige Mitglied des …
---+4.2 Rolle und Zuständigkeiten des Geldwäschebeauftragten
------+24. Bei der Entscheidung, ob ein Geldwäschebeauftragter gemäß Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie …
------+25. Der Geldwäschebeauftragte sollte auf Leitungsebene ernannt werden. Er sollte über ausreichende …
------+26. Wenn der Geldwäschebeauftragte gemäß Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 ernannt …
------+27. Wenn die Funktionen des Geldwäschebeauftragten einem Mitarbeiter oder Beschäftigten übertragen …
------+28. Der Geldwäschebeauftragte sollte auf Anfrage der zuständigen Behörde und der FIU zur Verfügung …
------+29. Sofern es im Verhältnis zum Risiko bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung steht, dem …
------+30. Der Geldwäschebeauftragte sollte in der Lage sein, seine Aufgaben gemäß Abschnitt 4.2.4 an …
------+31. Der Geldwäschebeauftragte sollte Teil der zweiten Verteidigungslinie und somit Teil einer …
------+32. Ein Kredit- oder Finanzinstitut sollte einen eigenen Geldwäschebeauftragten benennen, sofern es …
------+33. Wenn das Leitungsorgan beschließt, keinen eigenen Geldwäschebeauftragten zu benennen, sollten …
------+34. Wenn kein eigener Geldwäschebeauftragter ernannt wird, sollte das Kredit- oder Finanzinstitut …
------+35. Wenn der Geldwäschebeauftragte für zwei oder mehr Unternehmen innerhalb der Gruppe tätig ist …
------+36. Bezüglich der Mitarbeiterüberprüfung gemäß Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie (EU) …
------+37. Das Kredit- oder Finanzinstitut sollte sicherstellen, dass die Compliance-Funktion zur …
------+38. Die Rolle und Zuständigkeiten des Geldwäschebeauftragten sollten klar definiert und …
------+39. Mit Blick auf die Ermittlung und Bewertung des Risikos gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie …
------+40. Der Geldwäschebeauftragte sollte die Ergebnisse der unternehmensweiten und individuellen …
------+41. Der Geldwäschebeauftragte sollte sicherstellen, dass angemessene Strategien und Verfahren …
------+42. Die in Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 genannten Grundsätze, Kontrollen und …
------+43. Der Geldwäschebeauftragte sollte konsultiert werden, bevor von der Geschäftsleitung eine …
------+44. Als zweite Verteidigungslinie sollte der Geldwäschebeauftragte für die Überwachung zuständig …
------+45. Der Geldwäschebeauftragte sollte dafür Sorge tragen, dass der Rahmen für die Bekämpfung von …
------+46. Der Geldwäschebeauftragte sollte dem Leitungsorgan Korrekturmaßnahmen empfehlen, die zu …
------+47. Der Geldwäschebeauftragte sollte das Leitungsorgan zu den Maßnahmen beraten, die ergriffen …
------+48. Der Geldwäschebeauftragte sollte das für die Bekämpfung von Geldwäsche und …
------+49. Das Kredit- oder Finanzinstitut muss darauf vorbereitet sein, der zuständigen Behörde eine …
------+50. Der Geldwäschebeauftragte sollte mindestens einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht …
------+51. Hinsichtlich seiner Pflicht gemäß Artikel 33 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2015/849 zur …
------+52. Wenn der Geldwäschebeauftragte gemäß Artikel 33 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2015/849 …
------+53. Der Geldwäschebeauftragte sollte dafür Sorge tragen, dass die internen Kontrollen des Kredit- …
------+54. Die Kredit- oder Finanzinstitute sollten ihre Führungskräfte und Mitarbeiter auf die Pflicht …
------+55. In Einklang mit der Pflicht gemäß Artikel 46 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/849 und gemäß …
------+56. Der Geldwäschebeauftragte sollte die Vorbereitung und Durchführung eines fortlaufenden …
------+57. Der Geldwäschebeauftragte sollte sicherstellen, dass die vom Kredit- oder Finanzinstitut …
------+58. Zusätzlich zu allgemeinen Weiterbildungen sollte der Geldwäschebeauftragte für die Zwecke des …
------+59. Der Inhalt der spezifischen Schulungsprogramme für Personen, die in unterschiedlichem Umfang …
------+60. Der Geldwäschebeauftragte sollte Bewertungsindikatoren festlegen, um die Wirksamkeit der …
------+61. Wenn das Kredit- oder Finanzinstitut ein im Ausland erarbeitetes Schulungs- und …
------+62. Wenn bestimmte Schulungstätigkeiten an einen Dienstleistungserbringer ausgelagert werden …
------+63. Sowohl die Compliance-Funktion als auch die unabhängige Compliance-Funktion zur Bekämpfung von …
------+64. Sofern sich die Compliance-Funktion zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung …
------+65. Die Funktion einer unabhängigen Internen Revision im Sinne von Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe b …
------+66. Die Risikomanagementfunktion, soweit das Kredit- oder Finanzinstitut über eine …
------+67. Zwischen der Leitung des Risikomanagements und dem Geldwäschebeauftragten sollte eine gute …
------+68. Wenn nach dem nationalen Recht die Auslagerung von operationellen Aufgaben des …
------+69. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten sich bei der Auslagerung operationeller Aufgaben der …
------+70. Das Kredit- oder Finanzinstitut, das Aufgaben der Compliance-Funktion zur Bekämpfung von …
------+71. Wenn das Kredit- oder Finanzinstitut über keine anderen eigenen Führungskräfte und Angestellte …
------+72. In Fällen, in denen das Kredit- oder Finanzinstitut gruppeninterne Auslagerungen nutzt, sollte …
------+73. Die Auslagerung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und …
---+4.3 Organisation der Compliance-Funktion zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Gruppenebene
------+74. Das Kredit- oder Finanzinstitut sollte seinen internen Kontrollrahmen an die Besonderheiten …
------+75. Das Kredit- und Finanzinstitut sollte dafür Sorge tragen, dass das Mutterunternehmen, sofern es …
------+76. Sofern das Kredit- oder Finanzinstitut das Mutterunternehmen einer Gruppe ist, sollte es …
------+77. Wenn das Mutterunternehmen ein Kredit- oder Finanzinstitut und daher Verpflichteter gemäß der …
------+78. Bei der Umsetzung gruppenweiter Strategien und Verfahren gemäß Artikel 45 der Richtlinie (EU) …
------+79. Das Mutterkredit- oder Mutterfinanzinstitut sollte a) ein Mitglied des Leitungsorgans oder aus …
------+80. Der Geldwäschebeauftragte der Gruppe sollte umfassend mit den Geldwäschebeauftragten der …
------+81. Der Geldwäschebeauftragte der Gruppe sollte mindestens die folgenden Aufgaben wahrnehmen: a) …
------+82. Der Geldwäschebeauftragte der Gruppe sollte mindestens einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht …
------+83. Der Geldwäschebeauftragte eines Tochterunternehmens oder einer Zweigniederlassung sollte direkt …
------+84. Die Gruppe sollte sicherstellen, dass die von den Unternehmen eingeführten Strategien, soweit …
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4. Leitlinien
4. Leitlinien
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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