+Leitlinien (EBA/GL/2024/06)
---+Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
---------+2. Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
------+Meldepflichten
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden der …
---------+4. Die Meldungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 auf der Website …
---+Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+Gegenstand
---------+5. Diese Leitlinien legen gemäß Artikel 34 Absatz 13 der Verordnung (EU) 2023/1114 die inhaltlichen …
------+Anwendungsbereich
---------+6. Diese Leitlinien gelten bei der Zulassung und fortlaufend für die zuständigen Behörden im Sinne …
---------+7. Die Leitlinien gelten für alle Emittenten von ART, unabhängig von ihren bestehenden …
---------+8. Jede Bezugnahme auf das Leitungsorgan schließt auch Emittenten von ART ein, bei denen es sich um …
---------+9. Die Emittenten von ART sollten diese Leitlinien einhalten und die zuständigen Behörden sollten …
------+Adressaten
---------+10. Diese Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 …
---------+11. Diese Leitlinien richten sich auch an Emittenten von ART im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer …
------+Begriffsbestimmungen
---------+12. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Verordnung (EU) 2023/1114, der Richtlinie …
---+Umsetzung
------+Geltungsbeginn
---------+13. Diese Leitlinien gelten ab 20.12.2024 .
---+Leitlinien
------+Titel I - Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
---------+14. Die Emittenten von ART und die zuständigen Behörden sollten bei der Anwendung und Umsetzung …
---------+15. Zur Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und zur Gewährleistung einer angemessenen …
---------+16. Emittenten von ART, die von einer einzigen natürlichen Person verwaltet werden, sollten über …
------+Titel II – Rolle und Zusammensetzung des Leitungsorgans
------+1. Rolle und Pflichten des Leitungsorgans
---------+17. Gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2023/1114 muss das Leitungsorgan eines Emittenten von ART …
---------+18. Die Pflichten des Leitungsorgans sollten klar definiert sein, wobei zwischen den Pflichten der …
---------+19. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion und das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion …
---------+20. Die Zuständigkeiten des Leitungsorgans sollten mindestens die Festlegung, Genehmigung und die …
---------+21. Bei der Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung der in Ziffer 20 aufgeführten …
---------+22. Das Leitungsorgan sollte den Prozess der Offenlegung, insbesondere gemäß Artikel 30 der …
---------+23. Alle Mitglieder des Leitungsorgans sollten über die Tätigkeiten im Allgemeinen, die Finanz- und …
---------+24. Ein Mitglied des Leitungsorgans kann für eine interne Kontrollfunktion entsprechend Titel V …
---------+25. Das Leitungsorgan sollte etwaige Schwachstellen, die mit Blick auf die Umsetzung von Prozessen …
---------+26. Wenn Emittenten von ART juristische Personen sind, die von einer einzigen natürlichen Person in …
------+2. Leitungsfunktion des Leitungsorgans
---------+27. Das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion sollte sich aktiv an der Geschäftstätigkeit eines …
---------+28. Das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion sollte für die Umsetzung der vom Leitungsorgan …
---------+29. Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Leitungsfunktion sollte von den Mitarbeitern vorgelegte …
---------+30. Gegebenenfalls sollte das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion das Leitungsorgan in seiner …
------+3. Aufsichtsfunktion des Leitungsorgans
---------+31. Unbeschadet der nach dem anwendbaren nationalen Gesellschaftsrecht zugewiesenen Zuständigkeiten …
------+Titel III – Rahmen für die Governance
------+4. Organisatorischer Rahmen und Organisationsstruktur
---------+32. Das Leitungsorgan eines Emittenten von ART sollte sicherstellen, dass der Emittent von ART über …
---------+33. Das Leitungsorgan sollte sicherstellen, dass die internen Kontrollfunktionen über angemessene …
---------+34. Die Struktur des Emittenten von ART sollte weder die Fähigkeit des Leitungsorgans zur …
---------+35. Das Leitungsorgan sollte gegebenenfalls bewerten, ob und wie sich wesentliche Änderungen an der …
---------+36. Das Leitungsorgan sollte die rechtliche, organisatorische und operative Struktur des Emittenten …
---------+37. Das Leitungsorgan sollte dafür Sorge tragen, dass die Struktur eines Emittenten von ART und …
---------+38. Das Leitungsorgan sollte die Struktur, Entwicklung und Beschränkungen des Emittenten von ART …
---------+39. Bei der Einrichtung dieser Strukturen sollte das Leitungsorgan diese und ihren Zweck und die …
---------+40. Emittenten von ART sollten bei ihrer Entscheidungsfindung die Ergebnisse einer Risikobewertung …
---------+41. In jedem Fall sollten die Emittenten von ART keine undurchsichtigen oder unnötig komplexen …
---------+42. Emittenten von ART sollten ihre Entscheidungen dokumentieren und in der Lage sein, ihre …
---------+43. Diese Strukturen und Tätigkeiten, einschließlich ihrer Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften …
------+5. Organisatorischer Rahmen im Kontext einer Gruppe
---------+44. Soweit anwendbar, sollten die Emittenten von ART sicherstellen, dass die Regelungen, Verfahren …
---------+45. Zwar können Richtlinien und Dokumentation in gesonderte Dokumente aufgenommen werden, doch …
------+6. Auslagerung
---------+46. Das Leitungsorgan sollte die Auslagerungsrichtlinien eines Emittenten von ART genehmigen sowie …
---------+47. Die Auslagerungsrichtlinien sollten die Auswirkungen der Inanspruchnahme einer Auslagerung auf …
---------+48. Die Richtlinien sollten die Berichterstattungs- und Überwachungsregelungen enthalten, die vom …
---------+49. Die Auslagerung von Funktionen darf nicht zur Delegation der Verantwortlichkeiten des …
---------+50. In den Auslagerungsrichtlinien sollte geregelt werden, dass Auslagerungsvereinbarungen eine …
---------+51. Die Emittenten von ART sollten stets eine ausreichende Substanz wahren und nicht zu „leeren …
------+Titel IV – Risikokultur und Wohlverhaltensregeln
------+7. Risikokultur
---------+52. Eine solide, sorgfältige und kohärente Risikokultur sollte ein Schlüsselelement eines wirksamen …
---------+53. Emittenten von ART sollten eine integrierte und unternehmensweite Risikokultur entwickeln, die …
---------+54. Emittenten von ART sollten eine Risikokultur mittels Richtlinien, Kommunikation und …
---------+55. Die Mitarbeiter sollten sich ihrer Verantwortung hinsichtlich des Risikomanagements voll und …
---------+56. Eine solide Risikokultur sollte folgende Elemente umfassen, ist aber nicht notwendigerweise auf …
------+8. Unternehmenswerte und Verhaltenskodex
---------+57. Das Leitungsorgan sollte hohe ethische und berufliche Standards entwickeln, annehmen, einhalten …
---------+58. Die Emittenten von ART sollten sicherstellen, dass keine Diskriminierung der Mitarbeiter aus …
---------+59. Die Richtlinien der Emittenten von signifikanten ART sollten geschlechtsneutral sein . Dies …
---------+60. Die umgesetzten Standards sollten auf eine Verbesserung der soliden Regelungen zur internen …
---------+61. Das Leitungsorgan sollte klare und dokumentierte Richtlinien erlassen, wie diese Standards zu …
---------+62. Die Emittenten von ART sollten die Einhaltung solcher Standards überwachen und für eine …
------+Titel V – Interner Kontrollrahmen und -mechanismen
------+9. Interner Kontrollrahmen
---------+63. Die Emittenten von ART sollten eine Kultur entwickeln und pflegen, die eine positive Haltung …
---------+64. Der interne Kontrollrahmen der Emittenten von ART sollte auf individueller Basis an die …
---------+65. Der interne Kontrollrahmen sollte sich auf die gesamte Organisation, einschließlich der …
---------+66. Der interne Kontrollrahmen eines Emittenten von ART sollte Folgendes sicherstellen: a. wirksame …
------+10. Umsetzung eines internen Kontrollrahmens
---------+67. Das Leitungsorgan sollte für die Festlegung und Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit …
---------+68. Ein Emittent von ART sollte über einen klaren, transparenten und dokumentierten …
---------+69. Die Emittenten von ART sollten diese Richtlinien, Mechanismen und Verfahren sowie wesentliche …
---------+70. Die internen Kontrollfunktionen sollten überprüfen, ob die im internen Kontrollrahmen …
---------+71. Die internen Kontrollfunktionen sollten dem Leitungsorgan regelmäßig schriftliche Berichte über …
------+11. Risikomanagementrahmen
---------+72. Als Teil des gesamten internen Kontrollrahmens sollten Emittenten von ART über einen …
---------+73. Der Rahmen für das Risikomanagement sollte den Emittenten von ART in die Lage versetzen, in …
---------+74. Der Risikomanagementrahmen eines Emittenten von ART sollte Richtlinien, Verfahren, Risikolimite …
---------+75. Der Risikomanagementrahmen eines Emittenten von ART sollte konkrete Orientierungshilfen für die …
---------+76. Der Risikomanagementrahmen sollte einer unabhängigen internen Überprüfung unterzogen werden …
---------+77. Es sollten fortlaufende und transparente Prozesse für die Berichterstattung eingerichtet …
---------+78. Eine effektive Kommunikation und Sensibilisierung hinsichtlich der Risiken und der …
------+12. Steuerung operationeller Risiken und operationale Resilienz
---------+79. Ein Emittent von ART sollte über einen angemessenen Rahmen für das Steuerung operationeller …
---------+80. Das Leitungsorgan eines Emittenten von ART sollte als Teil des Risikomanagementrahmens …
---------+81. Das Leitungsorgan stellt sicher, dass diese Strategien und Verfahren wirksam umgesetzt werden …
---------+82. Ein Emittent von ART sollte die Verantwortlichkeiten für das Bewertungs- und Managementsystem …
---------+83. Ein Emittent von ART sollte seine Exponierung gegenüber operationellen Risiken ermitteln …
---------+84. Der Emittent von ART sollte seine kritischen Geschäftsabläufe im Einklang mit seinem Konzept …
---------+85. Der Rahmen für das Management des operationellen Risikos und der operationalen Resilienz sollte …
---------+86. Es sollte ein System der Berichterstattung an das Leitungsorgan eingeführt werden, das …
---------+87. Der Emittent von ART sollte das mit seinen Tätigkeiten, Prozessen und Systemen verbundene …
---------+88. Unter Berücksichtigung von Titel I über die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit …
---------+89. Hinsichtlich Titel I können Emittenten von ART qualitative Ansätze für die Risikobewertung …
------+12.1 Genehmigung neuer Produkte, Systeme und Verfahren
---------+90. Der Emittent von ART sollte über Strategien und Verfahren für die Bewertung und Genehmigung …
---------+91. Das Genehmigungsverfahren sollte alle Risiken, einschließlich rechtlicher und IKT-Risiken, bei …
---------+92. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sollten auch die Auswirkungen auf die Erbringung …
---------+93. Die Emittenten von ART sollte sicherstellen, dass die Entwicklung der Risiken im Zusammenhang …
---------+94. Die Emittenten von ART sollten über ein starkes internes Kontrollsystem gemäß Titel V verfügen …
------+12.2 IKT-Risikomanagement
---------+95. Emittenten von ART sollten einen IKT-Risikomanagementrahmen einrichten, der den Anforderungen …
------+12.3 Vereinbarungen mit Drittunternehmen über die Verwaltung des Reservevermögens, die Anlage des Reservevermögens, die Verwahrung des Reservevermögens oder den öffentlichen Vertrieb der vermögenswertreferenzierten Token
---------+96. Das Leitungsorgan eines Emittenten von ART, der Vereinbarungen mit Drittunternehmen für die …
---------+97. Diese Richtlinien sollten die zentralen Phasen des Lebenszyklus dieser Vereinbarungen mit …
---------+98. Emittenten von ART sollten die potenziellen Auswirkungen von Vereinbarungen mit …
---------+99. Bei der Risikobewertung sollte der Emittent von ART auch den erwarteten Nutzen und die …
---------+100. Bei der Durchführung der Risikobewertung vor der Inanspruchnahme eines Drittunternehmens und …
---------+101. Vor dem Abschluss einer Vereinbarung mit einem Drittunternehmen und unter Berücksichtigung der …
---------+102. Emittenten von ART sollten sicherstellen, dass das Drittunternehmen über eine hinreichende …
---------+103. Zu den zusätzlichen Faktoren, die bei der Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung eines …
---------+104. Die Emittenten von ART sollten geeignete Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass die …
---------+105. Emittenten von ART sollten jederzeit sicherstellen, dass der Drittanbieter, den sie für den …
------+13. Interne Kontrollfunktionen
---------+106. Die internen Kontrollfunktionen sollten eine wirksame und ständige interne …
---------+107. Emittenten von signifikanten ART werden ermutigt, eine interne Risikomanagementfunktion und …
------+13.1 Leiter der internen Kontrollfunktionen
---------+108. Die Leiter der internen Kontrollfunktionen sollten auf einer angemessenen Hierarchiestufe …
---------+109. Falls notwendig, sollten die Leiter der internen Kontrollfunktionen in der Lage sein, sich …
---------+110. Die Emittenten von ART sollten über dokumentierte Prozesse verfügen, um die Position des …
------+13.2 Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen
---------+111. Zur Wahrung der Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen sollten folgende Bedingungen …
------+13.3 Ressourcen der internen Kontrollfunktionen
---------+112. Die internen Kontrollfunktionen sollten über ausreichende Ressourcen verfügen. Unter …
---------+113. Die internen Kontrollfunktionen sollten angemessene IKT-Systeme und Unterstützung zur …
------+14. Risikomanagementfunktion
---------+114. Sofern eingerichtet, sollte die Risikomanagementfunktion den gesamten Emittenten von ART …
---------+115. Die Risikomanagementfunktion sollte erforderlichenfalls direkten Zugang zum Leitungsorgan in …
---------+116. Die Risikomanagementfunktion sollte Zugang zu allen Geschäftsbereichen und sonstigen internen …
---------+117. Die Mitarbeiter innerhalb der Risikomanagementfunktion sollten über ausreichende Kenntnisse …
---------+118. Sofern eingerichtet, sollte die Risikomanagementfunktion ein zentraler organisatorischer …
---------+119. Die Risikomanagementfunktion sollte unabhängige einschlägige Informationen, Analysen und …
------+14.1 Rolle der Risikomanagementfunktion im Hinblick auf Risikostrategie und Entscheidungen
---------+120. Durch die Einbindung der Risikomanagementfunktion in Entscheidungsprozesse sollte …
------+14.2 Rolle der Risikomanagementfunktion bei wesentlichen Änderungen
---------+121. Bevor Entscheidungen über wesentliche Änderungen von Produkten, Prozessen oder Systemen oder …
---------+122. Die Risikomanagementfunktion sollte bewerten, wie sich die ermittelten Risiken auf die …
------+14.3 Rolle der Risikomanagementfunktion bei der Ermittlung, Messung, Beurteilung, Steuerung, Minderung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken
---------+123. Die Risikomanagementfunktion sollte sicherstellen, dass ein angemessener …
---------+124. Die Risikomanagementfunktion sollte sicherstellen, dass die Ermittlung und Beurteilung nicht …
---------+125. Die Risikomanagementfunktion sollte dafür Sorge tragen, dass Geschäfte mit verbundenen …
---------+126. Die Risikomanagementfunktion sollte gewährleisten, dass alle ermittelten Risiken wirksam von …
---------+127. Die Risikomanagementfunktion sollte regelmäßig das tatsächliche Risikoprofil des Emittenten …
---------+128. Die Risikomanagementfunktion sollte Trends analysieren und neue oder entstehende Risiken sowie …
---------+129. Die Risikomanagementfunktion sollte Möglichkeiten zur Minderung ermittelter Risiken bewerten. …
------+14.4 Rolle der Risikomanagementfunktion im Hinblick auf Risikoappetit und -limite
---------+130. Die Risikomanagementfunktion sollte Verstöße gegen den Risikoappetit oder die Risikolimite …
---------+131. Die Risikomanagementfunktion sollte eine Schlüsselrolle dabei spielen, um sicherzustellen …
------+14.5 Leiter der Risikomanagementfunktion
---------+132. Sofern eingerichtet, sollte der Leiter der Risikomanagementfunktion dafür zuständig sein …
---------+133. Der Leiter der Risikomanagementfunktion sollte über ausreichende Fachkenntnisse …
---------+134. Der Leiter der Risikomanagementfunktion sollte in der Lage sein, von der Geschäftsführung und …
---------+135. Die Emittenten von ART sollten solidere Prozesse für die Genehmigung von Entscheidungen …
------+15. Compliance-Funktion
---------+136. Die Emittenten von ART sollten eine ständige und wirksame Compliance-Funktion für die …
---------+137. Die Funktion des Compliance-Beauftragten kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der …
---------+138. Die Mitarbeiter innerhalb der Compliance-Funktion sollten über ausreichende Kenntnisse …
---------+139. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion sollte die Umsetzung gut dokumentierter …
---------+140. Die Compliance-Funktion sollte das Leitungsorgan zu den Maßnahmen beraten, die ergriffen …
---------+141. Die Compliance-Funktion sollte sicherstellen, dass die Überwachung der Compliance im Rahmen …
---------+142. Die Emittenten von ART sollten angemessene Maßnahmen gegen interne oder externe Handlungen …
------+16. Funktion der Internen Revision
---------+143. Sofern eingerichtet, sollte die interne Revision unabhängig sein und über ausreichend …
---------+144. Die interne Revision sollte unabhängig von den von ihr geprüften Tätigkeiten sein. Daher …
---------+145. Die interne Revision sollte nach einem risikobasierten Ansatz unabhängige Prüfungen vornehmen …
---------+146. Die interne Revision sollte nicht an der Konzeption, Auswahl, Festlegung oder Umsetzung …
---------+147. Die interne Revision sollte bewerten, ob der interne Kontrollrahmen des Emittenten von ART …
---------+148. Die interne Revision sollte insbesondere die Integrität der Prozesse des Emittenten von ART …
---------+149. Die interne Revision sollte die Angemessenheit der Prozesse für die Entwicklung der …
---------+150. Die interne Revision sollte über einen uneingeschränkten emittentenweiten Zugang zu allen …
---------+151. Die interne Revision sollte nationale und internationale Normen des Berufsstandes einhalten. …
---------+152. Die Tätigkeit der internen Revision sollte entsprechend einem Prüfungsplan und einem …
---------+153. Mindestens einmal jährlich sollte ein interner Prüfungsplan auf der Grundlage der jährlichen …
---------+154. Alle Prüfungsempfehlungen sollten Gegenstand eines formellen Nachbereitungsverfahrens durch …
------+Titel VI – Maßnahmen für die Fortführung des Geschäftsbetriebs
---------+155. Unbeschadet der geltenden Anforderungen im Rahmen von DORA sollten die Emittenten von ART im …
---------+156. Die Geschäftstätigkeit eines Emittenten von ART hängt von verschiedenen entscheidenden …
---------+157. Bei der Einrichtung solider Maßnahmen für die Fortführung des Geschäftsbetriebs sollte ein …
---------+158. Auf der Grundlage der vorstehend genannten Analyse sollte ein Emittent von ART Folgendes …
---------+159. Notfallpläne, Pläne zur Fortführung des Geschäftsbetriebs sowie Wiederherstellungspläne sind …
------+Titel VII – Transparenz
---------+160. Strategien, Richtlinien und Verfahren sollten allen betroffenen Mitarbeitern des Emittenten …
---------+161. Dementsprechend sollte das Leitungsorgan die betroffenen Mitarbeiter über die Richtlinien und …
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Leitlinien (EBA/GL/2024/06)

Leitlinien (EBA/GL/2024/06)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/asset-referenced-and-e-money-tokens-micar/guidelines-internal-governance-arrangements-issuers-arts-under-micar – PDF

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Umsetzung

Umsetzung

Leitlinien

Leitlinien

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

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