+Leitlinien zu den STS-Kriterien für Bilanzverbriefungen und zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2018/08 und EBA/GL/2018/09 zu den STS-Kriterien für ABCP- und Nicht-ABCP-Verbriefungen (EBA/GL/2024/05)
---+1. Verpflichtung zur Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
---------+2. Die Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
------+Meldepflichten
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden der …
---------+4. Die Meldungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 auf der Website …
---+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+Gegenstand
---------+5. In diesen Leitlinien wird gemäß Artikel 26a der Verordnung (EU) 2017/2402 festgelegt, wie die …
------+Anwendungsbereich
---------+6. Diese Leitlinien gelten gemäß dem in Artikel 1 der Verordnung (EU) 2017/2402 festgelegten …
------+Adressaten
---------+7. Diese Leitlinien richten sich an die in Artikel 4 Nummer 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 …
---+3. Umsetzung
------+Umsetzungsfrist
---------+8. Diese Leitlinien gelten ab dem 09.12.2024. Diese Leitlinien gelten für Bilanzverbriefungen …
---+4. Kriterien in Bezug auf die Einfachheit
------+9. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Begriff …
------+10. Das Kriterium gemäß Artikel 26b Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte so verstanden …
------+11. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte eine gesonderte …
------+12. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte die „Gruppe“ als …
------+13. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Begriff „in …
------+14. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 6 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2017/2402 sind …
------+15. Zur Einhaltung des vorstehenden Absatzes ist es nicht erforderlich, dass der Originator oder …
------+16. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 6 Buchstabe f der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der …
------+17. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 7 der Verordnung (EU) 2017/2402 ist unter aktiver …
------+18. Techniken der Portfolioverwaltung, die nicht als aktive Portfolioverwaltung gelten, sind …
------+19. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 7 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten die Kriterien …
------+20. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 7 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte die Erfüllung von …
------+21. Die gemäß vorstehendem Absatz für zugrunde liegende Risikopositionen verwendeten …
------+22. Artikel 26b Absatz 7 vierter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 enthält eine …
------+23. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 8 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 …
------+24. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 8 dritter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 …
------+25. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 10 erster Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 sind …
------+26. Folgende Änderungen an Vergabestandards sind jeweils als wesentlich anzusehen: a. Änderungen …
------+27. Die Offenlegung aller Änderungen an den Vergabestandards sollte mit einer Erläuterung des …
------+28. Im Hinblick auf Handelsforderungen, die nicht in Form eines Darlehens originiert werden, sind …
------+29. Gemäß Artikel 26b Absatz 10 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 darf der Pool …
------+30. Diese Vorschrift gilt nicht für Darlehen für Wohnimmobilien, die unter der Annahme gezeichnet …
------+31. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 10 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 …
------+32. Relevante Informationen für allgemeine nicht einkommensschaffende Hypotheken auf Wohnimmobilien …
------+33. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 10 dritter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 …
------+34. Um festzustellen, ob ein Originator oder ursprünglicher Kreditgeber gemäß Artikel 26b Absatz 10 …
------+35. Bei einem Originator oder ursprünglichen Kreditgeber kann die erforderliche Erfahrung …
------+36. Als Nachweis für die Dauer der Berufserfahrung sollte das einschlägige Fachwissen im Einklang …
------+37. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 10 vierter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 …
------+38. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Begriff …
------+39. Wenn der Originator oder ursprüngliche Kreditgeber kein Institut ist und daher nicht der …
------+40. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 sind die unter den …
------+41. Das in Artikel 26b Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 erwähnte Verbot, zugrunde liegende …
------+42. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Standard …
------+43. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 11 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der …
------+44. Die in Artikel 26b Absatz 11 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/2402 genannte Anforderung …
------+45. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 11 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte nicht …
------+46. Die im vorstehenden Absatz festgelegte Anforderung sollte als erfüllt angesehen werden, wenn …
------+47. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 12 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte nicht davon …
------+48. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 12 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte die beabsichtigte …
------+49. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 12 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte sich die …
---+5. Kriterien in Bezug auf die Standardisierung
------+50. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten die gemäß Artikel …
------+51. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 2 dritter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 …
------+52. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 2 dritter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 …
------+53. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten sämtliche der …
------+54. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten Zinsober- oder …
------+55. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 4 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 …
------+56. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte es zulässig sein …
------+57. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 5 der Verordnung (EU) 2017/2402 können die Parteien der …
------+58. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 5 dritter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 …
------+59. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 7 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten die …
------+60. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 7 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten die …
------+61. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 7 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte es …
------+62. Um festzustellen, ob ein Forderungsverwalter gemäß Artikel 26c Absatz 8 der Verordnung (EU) …
------+63. Bei einem Forderungsverwalter kann die erforderliche Erfahrung angenommen werden, wenn eine der …
------+64. Als Nachweis für die Jahre der Berufserfahrung sollte das einschlägige Fachwissen im Einklang …
------+65. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 8 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Ausdruck …
------+66. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 8 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte davon ausgegangen …
------+67. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 10 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten sich die …
------+68. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 10 der Verordnung (EU) 2017/2402 können die …
---+6. Kriterien in Bezug auf die Transparenz
------+69. Für die Zwecke von Artikel 26d Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2402 können, falls der …
------+70. Für die Zwecke von Artikel 26d Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2402 bezieht sich der Ausdruck …
------+71. Für die Zwecke von Artikel 26d Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten die im …
------+72. Für die Zwecke von Artikel 26d Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten die zugrunde …
------+73. Für die Zwecke von Artikel 26d Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2402 ist als geeignete und …
------+74. Für die Zwecke von Artikel 26d Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte die Überprüfung …
------+75. In jedem Fall sollte die Stichprobe mindestens 50 zugrunde liegende Risikopositionen umfassen. …
------+76. Die Überprüfung sollte einen Abgleich der Datenbank oder der IT-Systeme des Originators mit der …
------+77. Die Überprüfung sollte in Form eines vereinbarten Verfahrensberichts durchgeführt werden. …
------+78. Für die Zwecke von Artikel 26d Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte eine Bestätigung …
------+79. Für die Zwecke von Artikel 26d Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte in Fällen, in …
------+80. Für die Zwecke von Artikel 26d Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte das …
------+81. Für die Zwecke von Artikel 26d Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Originator …
------+82. Die Anforderung in Artikel 26d Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte nur dann gelten …
------+83. Für die Zwecke von Artikel 26d Absatz 5 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten die gemäß Artikel …
---+7. Spezifische Kriterien für Bilanzverbriefungen
------+84. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 1 erster Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte …
------+85. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten, wenn der durch …
------+86. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 2 zweiter Unterabsatz Buchstabe b der Verordnung (EU) …
------+87. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der erwartete …
------+88. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 3 dritter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 …
------+89. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der …
------+90. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 4 dritter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 …
------+91. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 4 erster Unterabsatz Buchstabe e der Verordnung (EU) …
------+92. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 5 erster Unterabsatz Buchstabe d der Verordnung (EU) …
------+93. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 5 erster Unterabsatz Buchstabe d der Verordnung (EU) …
------+94. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 5 erster Unterabsatz Buchstabe b sollte im Falle von …
------+95. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 7 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten die einjährigen …
------+96. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 7 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 bezieht sich …
------+97. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 7 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte bei …
------+98. Artikel 26e Absatz 7 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte Anwendung finden, wenn …
------+99. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 7 Buchstabe a sollte der Begriff „Zahlungszeitraum“ so …
------+100. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 10 erster Unterabsatz Buchstabe a der Verordnung (EU) …
------+101. Artikel 26e Absatz 10 erster Unterabsatz Buchstabe a Ziffer i der Verordnung (EU) 2017/2402 …
------+102. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 10 erster Unterabsatz Buchstabe b der Verordnung (EU) …
---+8. Änderungen an den Leitlinien EBA/GL/2018/08 und EBA/GL/2018/09 zu den STS-Kriterien für ABCP- und Nicht-ABCP-Verbriefungen
------+103. EBA/GL/2018/09 wird wie folgt geändert: a. Absatz 8 der Leitlinien wird wie folgt ersetzt …
------+104. EBA/GL/2018/08 wird wie folgt geändert: a. Absatz 8 der Leitlinien wird wie folgt ersetzt …
English - European Union - Financial Industry -

Leitlinien zu den STS-Kriterien für Bilanzverbriefungen und zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2018/08 und EBA/GL/2018/09 zu den STS-Kriterien für ABCP- und Nicht-ABCP-Verbriefungen (EBA/GL/2024/05)

Leitlinien zu den STS-Kriterien für Bilanzverbriefungen und zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2018/08 und EBA/GL/2018/09 zu den STS-Kriterien für ABCP- und Nicht-ABCP-Verbriefungen (EBA/GL/2024/05)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/securitisation-and-covered-bonds/guidelines-sts-criteria-balance-sheet-securitisations – PDF

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
1. Verpflichtung zur Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

1. Verpflichtung zur Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

3. Umsetzung

3. Umsetzung

4. Kriterien in Bezug auf die Einfachheit

Auf der Bilanz gehaltene Risikopositionen (Artikel 26b Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2402)

Bilanz

5. Kriterien in Bezug auf die Standardisierung

Erfüllung der Anforderungen in Bezug auf den Risikoselbstbehalt (Artikel 26c Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2402)

6. Kriterien in Bezug auf die Transparenz

Daten über die historische Wertentwicklung (Artikel 26d Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2402)

Daten

7. Spezifische Kriterien für Bilanzverbriefungen

Durch die Besicherungsvereinbarung abgedeckte Kreditereignisse (Artikel 26e Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2402)

Zusätzliche Kreditereignisse

8. Änderungen an den Leitlinien EBA/GL/2018/08 und EBA/GL/2018/09 zu den STS-Kriterien für ABCP- und Nicht-ABCP-Verbriefungen

8. Änderungen an den Leitlinien EBA/GL/2018/08 und EBA/GL/2018/09 zu den STS-Kriterien für ABCP- und Nicht-ABCP-Verbriefungen

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/