+Leitlinien zur internen Governance (EBA/GL/2021/05)
---+1. Einhaltung und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Diese Leitlinien werden gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 herausgegeben. Gemäß …
---------+2. Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
------+Meldepflichten
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 muss die zuständige Behörde der EBA …
---------+4. Die Mitteilungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 auf der …
---+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+Gegenstand
---------+5. In diesen Leitlinien werden die internen Regelungen, Prozesse und Mechanismen für die interne …
------+Adressaten
------+Anwendungsbereich
---------+6. Die vorliegenden Leitlinien gelten für die Governance-Regelungen der Institute, einschließlich …
---------+7. Die Leitlinien sollen sämtliche vorhandenen Unternehmensführungsstrukturen umfassen, ohne jedoch …
---------+8. Die Begriffe „Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion“ und „Leitungsorgan in seiner …
---------+9. In Mitgliedstaaten, in denen das Leitungsorgan die geschäftsführenden Funktionen ganz oder …
---------+10. In Mitgliedstaaten, in denen manche Verantwortlichkeiten direkt von den Anteilseignern …
---------+11. Die in diesen Leitlinien verwendeten Definitionen von CEO, Finanzvorstand (CFO) und Inhabern …
---------+12. Die Institute sollten diesen Leitlinien auf Einzel-, teilkonsolidierter und konsolidierter …
------+Begriffsbestimmungen
---------+13. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2013/36/EU und der Verordnung (EU) …
---+3. Umsetzung
------+Umsetzungsfrist
---------+14. Diese Leitlinien gelten ab dem 31. Dezember 2021.
------+Aufhebung
---------+15. Die am 26. September 2017 veröffentlichten Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde …
---+4. Leitlinien
------+Titel I – Verhältnismäßigkeit
---------+16. Der in Artikel 74 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU verankerte Grundsatz der …
---------+17. Die Institute sollten ihre Größe und interne Organisation sowie die Art, den Umfang und die …
---------+18. Für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und zur Sicherstellung einer …
------+Titel II – Rolle und Zusammensetzung des Leitungsorgans und der Ausschüsse
------+1 Rolle und Pflichten des Leitungsorgans
---------+19. Gemäß Artikel 88 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU muss das Leitungsorgan die Letzt- und die …
---------+20. Die Pflichten des Leitungsorgans sollten klar definiert sein, wobei zwischen den Pflichten der …
---------+21. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion und das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion …
---------+22. Die Zuständigkeiten des Leitungsorgans sollten die Festlegung, Genehmigung und die Überwachung …
---------+23. Bei der Festlegung, Genehmigung und Kontrolle der Umsetzung der in Absatz 22 aufgeführten …
---------+24. Das Leitungsorgan muss die Offenlegung und die Kommunikation mit externen Interessenträgern und …
---------+25. Alle Mitglieder des Leitungsorgans sollten über die Tätigkeiten im Allgemeinen, die Finanz- und …
---------+26. Ein Mitglied des Leitungsorgans kann für eine interne Kontrollfunktion entsprechend Titel V …
---------+27. Das Leitungsorgan sollte etwaige Schwachstellen, die mit Blick auf die Umsetzung von Prozessen …
------+2 Leitungsfunktion des Leitungsorgans
---------+28. Das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion sollte sich aktiv an der Geschäftstätigkeit eines …
---------+29. Das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion sollte für die Umsetzung der vom Leitungsorgan …
---------+30. Das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion sollte vorgelegte Vorschläge, Erklärungen und …
---------+31. Ungeachtet der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2015/849/EU sollte das Leitungsorgan eines …
------+3 Aufsichtsfunktion des Leitungsorgans
---------+32. Die Rolle der Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion sollte die Überwachung …
---------+33. Unbeschadet des nationalen Rechts sollten dem Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion …
---------+34. Unbeschadet der nach dem anwendbaren nationalen Gesellschaftsrecht zugewiesenen Zuständigkeiten …
------+4 Rolle des Vorsitzes des Leitungsorgans
---------+35. Der Vorsitz des Leitungsorgans sollte das Leitungsorgan leiten, zu einem wirksamen …
---------+36. Der Vorsitz sollte eine offene und kritische Diskussion fördern und anregen und gewährleisten …
---------+37. Grundsätzlich sollte der Vorsitz des Leitungsorgans ein nicht geschäftsführendes Mitglied sein. …
---------+38. Der Vorsitz sollte die Tagesordnung für Sitzungen festlegen und sicherstellen, dass …
---------+39. Der Vorsitz des Leitungsorgans sollte zu einer klaren Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedern …
------+5 Ausschüsse des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion
------+5.1 Einrichtung von Ausschüssen
---------+40. In Einklang mit Artikel 109 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU in Verbindung mit Artikel 76 …
---------+41. Falls kein Risiko- oder Nominierungsausschuss eingerichtet ist, sind die Verweise auf diese …
---------+42. Die Institute können unter Berücksichtigung der in Titel I dieser Leitlinien aufgeführten …
---------+43. Die Institute sollten eine klare Zuweisung und Aufteilung von Pflichten und Aufgaben zwischen …
---------+44. Jeder Ausschuss sollte vom Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion ein dokumentiertes Mandat …
---------+45. Die Ausschüsse sollten die Aufsichtsfunktion in bestimmen Bereichen unterstützen und die …
------+5.2 Zusammensetzung der Ausschüsse
---------+46. Der Vorsitz aller Ausschüsse sollte jeweils von einem nicht geschäftsführenden Mitglied des …
---------+47. Unabhängige Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion sollten aktiv in diese …
---------+48. Sofern Ausschüsse gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder nach nationalem Recht eingerichtet …
---------+49. Die Institute sollten unter Berücksichtigung der Größe des Leitungsorgans und der Zahl der …
---------+50. Die Institute sollten eine gelegentliche Rotation der Vorsitzenden und Mitglieder von …
---------+51. Der Risikoausschuss und der Nominierungsausschuss sollten sich aus nicht geschäftsführenden …
---------+52. Bei G-SRI und A-SRI sollten dem Nominierungsausschuss mehrheitlich unabhängige Mitglieder …
---------+53. Mitglieder des Nominierungsausschusses sollten individuell und kollektiv über ausreichende …
---------+54. Bei G-SRI und A-SRI sollten dem Risikoausschuss mehrheitlich unabhängige Mitglieder angehören. …
---------+55. Die Mitglieder des Risikoausschusses sollten individuell und kollektiv über ausreichende …
------+5.3 Verfahren der Ausschüsse
---------+56. Die Ausschüsse sollten dem Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion regelmäßig Bericht …
---------+57. Die Ausschüsse sollten soweit angemessen zusammenwirken und -arbeiten. Unbeschadet des Absatzes …
---------+58. Die Mitglieder von Ausschüssen sollten sich an offenen und kritischen Diskussionen beteiligen …
---------+59. Die Ausschüsse sollten die Tagesordnungen der Ausschusssitzungen sowie deren wichtigste …
---------+60. Der Risiko- und der Nominierungsausschuss sollte mindestens: a. Zugang zu allen maßgeblichen …
------+5.4 Rolle des Risikoausschusses
---------+61. Sofern eingerichtet, sollte der Risikoausschuss mindestens a. das Leitungsorgan in seiner …
---------+62. Der Risikoausschuss sollte mit anderen Ausschüssen zusammenarbeiten, deren Tätigkeiten …
---------+63. Sofern eingerichtet, muss der Risikoausschuss unbeschadet der Aufgaben des …
------+5.5 Rolle des Prüfungsausschusses
---------+64. In Einklang mit der Richtlinie 2006/43/EG sollte der Prüfungsausschuss, sofern er eingerichtet …
------+5.6 Kombinierte Ausschüsse
---------+65. Gemäß Artikel 76 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU können es die zuständigen Behörden …
---------+66. Falls in Instituten, die nicht von erheblicher Bedeutung sind, ein Risiko- und ein …
---------+67. Die Institute sollten zu jeder Zeit sicherstellen, dass die Mitglieder eines kombinierten …
------+Titel III – Rahmenwerk für die Governance
------+6 Organisatorischer Rahmen und Organisationsstruktur
------+6.1 Organisatorischer Rahmen
---------+68. Das Leitungsorgan eines Instituts sollte sicherstellen, dass das Institut über eine geeignete …
---------+69. Durch die Struktur des Instituts sollten die Fähigkeit des Leitungsorgans, die Risiken, denen …
---------+70. Das Leitungsorgan sollte bewerten, ob und wie sich wesentliche Änderungen an der Struktur der …
------+6.2 Kenntnis der eigenen Struktur („know your structure“)
---------+71. Das Leitungsorgan sollte die rechtliche, organisatorische und operative Struktur des Instituts …
---------+72. Das Leitungsorgan sollte für die Genehmigung solider Strategien und Richtlinien bei der …
---------+73. Das Leitungsorgan sollte die Struktur, Entwicklung und Grenzen des Instituts steuern und dafür …
---------+74. Das Leitungsorgan eines konsolidierenden Instituts sollte nicht nur die rechtliche …
---------+75. Das Leitungsorgan eines konsolidierenden Instituts sollte sicherstellen, dass die verschiedenen …
------+6.3 Komplexe Strukturen und nichtstandardisierte oder intransparente Tätigkeiten
---------+76. Die Institute sollten es vermeiden, komplexe und möglicherweise intransparente Strukturen …
---------+77. In jedem Fall sollten die Institute keine undurchsichtigen oder unnötig komplexen Strukturen …
---------+78. Bei der Einrichtung dieser Strukturen sollte das Leitungsorgan diese und ihren Zweck und die …
---------+79. Institute sollten ihre Entscheidungen dokumentieren und in der Lage sein, ihre Entscheidungen …
---------+80. Das Leitungsorgan sollte sicherstellen, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um die …
---------+81. Diese Strukturen und Tätigkeiten, einschließlich der Einhaltung der Rechtsvorschriften und …
---------+82. Die Institute sollten bei der Ausführung von nicht standardisierten oder intransparenten …
------+7 Organisatorischer Rahmen im Kontext einer Gruppe
---------+83. In Einklang mit Artikel 109 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU sollten Mutterunternehmen und …
---------+84. Das Leitungsorgan einer Tochtergesellschaft, die der Richtlinie 2013/36/EU unterliegt, sollte …
---------+85. Auf konsolidierter und teilkonsolidierter Ebene sollte das konsolidierende Institut die …
---------+86. Ein konsolidierendes Institut sollte die Interessen aller seiner Tochtergesellschaften …
---------+87. Mutter- und Tochtergesellschaften sollten dafür Sorge tragen, dass die Institute und Einheiten …
---------+88. Das konsolidierende Institut sollte dafür Sorge tragen, dass in einem Drittland niedergelassene …
---------+89. Die Anforderungen an die interne Governance der Richtlinie 2013/36/EU und die Vorgaben der …
---------+90. Bei der Festlegung von Richtlinien und der Dokumentation von Governance-Regelungen sollten die …
------+8 Auslagerungsrichtlinien (Outsourcing policy)
---------+91. Das Leitungsorgan sollte die Auslagerungsrichtlinien eines Instituts genehmigen sowie …
---------+92. Die Auslagerungsrichtlinien sollten die Auswirkungen einer Auslagerung auf die …
---------+93. In den Auslagerungsrichtlinien sollte geregelt werden, dass Auslagerungsvereinbarungen eine …
------+Titel IV – Risikokultur und Wohlverhaltensregeln
------+9 Risikokultur
---------+94. Eine solide, sorgfältige und kohärente Risikokultur sollte ein Schlüsselelement eines wirksamen …
---------+95. Institute sollten eine integrierte und institutsweite Risikokultur auf der Grundlage eines …
---------+96. Institute sollten eine Risikokultur mittels Richtlinien, Kommunikation und Fortbildungen der …
---------+97. Die Mitarbeiter sollten sich ihrer Verantwortung hinsichtlich des Risikomanagements voll und …
---------+98. Eine solide Risikokultur sollte folgende Elemente umfassen, ist aber nicht notwendigerweise auf …
------+10 Unternehmenswerte und Verhaltenskodex
---------+99. Das Leitungsorgan sollte hohe ethische und berufliche Standards entwickeln, annehmen, einhalten …
---------+100. Institute sollten sicherstellen, dass keine Diskriminierung der Mitarbeiter aus Gründen des …
---------+101. Die Richtlinien der Institute sollten geschlechtsneutral sein. Dies umfasst unter anderem die …
---------+102. Die umgesetzten Standards sollten auf eine Verbesserung der solide Governance-Regelungen des …
---------+103. Das Leitungsorgan sollte klare und dokumentierte Richtlinien zu der Frage erlassen, wie diese …
---------+104. Die Institute sollten die Einhaltung solcher Standards überwachen und für eine …
------+11 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten auf Ebene des Instituts
---------+105. Das Leitungsorgan sollte für die Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung und …
---------+106. Die Institute sollten innerhalb ihrer organisatorischen und administrativen Regelungen …
---------+107. Die Maßnahmen der Institute zur Steuerung oder, soweit angemessen, Minderung von …
------+12 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten für Mitarbeiter
---------+108. Das Leitungsorgan sollte für die Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung und …
---------+109. Die Richtlinien sollten auf die Ermittlung von Interessenkonflikten der Mitarbeiter abzielen …
---------+110. Für Interessenkonflikte, die aufgrund von Beziehungen aus der Vergangenheit bestehen können …
---------+111. Die Richtlinien sollten zumindest die folgenden Situationen oder Beziehungen abdecken, in …
---------+112. Unbeschadet des Vorstehenden sollten die Institute berücksichtigen, dass der Umstand, dass …
---------+113. In den Richtlinien sollten die Verfahren für die Berichterstattung und Kommunikation an die …
---------+114. In den Richtlinien sollte zwischen Interessenkonflikten unterschieden werden, die …
---------+115. In den Richtlinien sollten Verfahren, Maßnahmen, Dokumentationselemente und …
---------+116. Die Richtlinien sollten insbesondere das Risiko von Interessenkonflikten auf Ebene des …
---------+117. Bei der Minderung ermittelter Interessenkonflikte von Mitgliedern des Leitungsorgans sollten …
---------+118. Tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte, die der zuständigen Funktion innerhalb des …
---------+119. Ein tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikt auf Ebene des Leitungsorgans, sei es …
------+12.1 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten im Zusammenhang mit Darlehen und anderen Geschäften mit Mitgliedern des Leitungsorgans und ihren verbundenen Parteien
---------+120. Im Rahmen ihrer Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten für Mitarbeiter (Abschnitt …
---------+121. Unbeschadet der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU können Institute zusätzliche …
---------+122. Durch den Rahmen für Interessenkonflikte sollte sichergestellt werden, dass Entscheidungen …
---------+123. Das Leitungsorgan sollte die anwendbaren Beschlussfassungsverfahren für die Gewährung von …
---------+124. Als Teil des Rahmens für Interessenkonflikte sollte das Leitungsorgan angemessene …
---------+125. Das Mitglied des Leitungsorgans, dem solch ein wesentliches Darlehen oder anderes wesentliches …
---------+126. Bei einer Entscheidung über ein Darlehen oder ein anderes Geschäft mit einem Mitglied des …
---------+127. Falls Darlehen als Kreditlinie gewährt werden (z. B. Überziehungskredite), sollten die …
---------+128. Um die Einhaltung der Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten sicherzustellen …
------+12.2 Dokumentation von Darlehen an Mitglieder des Leitungsorgans und ihrer verbundenen Parteien sowie zusätzliche Informationen
---------+129. Im Sinne des Artikels 88 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU sollten Institute die Daten über …
---------+130. Institute sollten sicherstellen, dass die Dokumentation aller Darlehen an Mitglieder des …
---------+131. Für ein Darlehen an ein Mitglied des Leitungsorgans oder seine verbundenen Parteien über einen …
------+13 Hinweisgeberverfahren (Whistleblowing-Verfahren)
---------+132. Die Institute sollten geeignete Richtlinien und Verfahren für interne Warnungen für …
---------+133. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten sollte für die Mitarbeiter eine Möglichkeit bestehen …
---------+134. Die Warnverfahren sollten allen Mitarbeitern eines Instituts zugänglich gemacht werden.
---------+135. Die von Mitarbeitern über die Warnverfahren bereitgestellten Informationen sollten, sofern …
---------+136. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Person, die den Verstoß meldet, angemessen vor …
---------+137. Die Institute sollten zudem Personen, über die eine Meldung gemacht wurde, vor etwaigen …
---------+138. Insbesondere sollten die Hinweisgeberverfahren (Whistleblowing-Verfahren) a. dokumentiert sein …
------+14 Meldung von Verstößen bei den zuständigen Behörden
---------+139. Die zuständigen Behörden sollten wirksame und zuverlässige Mechanismen einrichten, um es den …
---------+140. Unbeschadet der Möglichkeit, Verstöße über die Mechanismen den zuständigen Behörden zu melden …
------+Titel V – Interner Kontrollrahmen und interne Kontrollmechanismen
------+15 Interner Kontrollrahmen
---------+141. Die Institute sollten eine Kultur entwickeln und pflegen, die eine positive Haltung gegenüber …
---------+142. Der interne Kontrollrahmen der Institute sollte auf individueller Basis an die Besonderheiten …
---------+143. Institute sollten angemessene Prozesse und Verfahren einrichten, mit denen sichergestellt …
---------+144. Der interne Kontrollrahmen sollte sich auf die gesamte Organisation, einschließlich der …
---------+145. Der interne Kontrollrahmen eines Instituts sollte Folgendes sicherstellen: a. wirksame und …
------+16 Umsetzung eines internen Kontrollrahmens
---------+146. Das Leitungsorgan sollte für die Festlegung und Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit …
---------+147. Ein Institut sollte über einen klaren, transparenten und dokumentierten Entscheidungsprozess …
---------+148. Die Institute sollten diese Richtlinien, Mechanismen und Verfahren sowie wesentliche …
---------+149. Bei der Einführung des internen Kontrollrahmens sollten die Institute eine angemessene …
---------+150. Die internen Kontrollfunktionen sollten überprüfen, ob die im internen Kontrollrahmen …
---------+151. Die internen Kontrollfunktionen sollten dem Leitungsorgan regelmäßig schriftliche Berichte …
------+17 Risikomanagement-Rahmen
---------+152. Als Teil des gesamten internen Kontrollsystems sollten die Institute über einen ganzheitlichen …
---------+153. Der Risikomanagement-Rahmen eines Instituts sollte Richtlinien, Verfahren, Risikolimite und …
---------+154. Der Risikomanagement-Rahmen eines Instituts sollte konkrete Orientierungshilfen für die …
---------+155. Der Risikomanagement-Rahmen sollte einer unabhängigen internen Überprüfung unterzogen werden …
---------+156. Bei der Ermittlung und Messung oder Beurteilung von Risiken sollte ein Institut geeignete …
---------+157. Die Institute sollten bedenken, dass die Ergebnisse von quantitativen Bewertungsmethoden …
---------+158. Die Letztverantwortung für die Risikobeurteilung liegt einzig und allein beim Institut, das …
---------+159. Die Institute sollten sich der Grenzen von Modellen und Metriken voll und ganz bewusst sein …
---------+160. Neben den eigenen Bewertungen der Institute können die Institute auch externe …
---------+161. Es sollten fortlaufende und transparente Prozesse für die Berichterstattung eingerichtet …
---------+162. Eine effektive Kommunikation und Sensibilisierung hinsichtlich der Risiken und der …
------+18 Neue Produkte und wesentliche Änderungen
---------+163. Ein Institut sollte über gut dokumentierte Richtlinien zur Genehmigung neuer Produkte …
---------+164. Wesentliche Änderungen oder die Durchführung außergewöhnlicher Transaktionen können Fusionen …
---------+165. Ein Institut sollte über spezifische Verfahren für die Überprüfung der Einhaltung dieser …
---------+166. Der NPP eines Instituts sollte sämtliche Überlegungen einschließen, die es zu berücksichtigen …
---------+167. Der NPP sollte die wichtigsten Problemstellungen behandeln, die geklärt werden müssen, bevor …
---------+168. Die Risikomanagementfunktion und die Compliance-Funktion sollten in die Genehmigung neuer …
------+19 Interne Kontrollfunktionen
---------+169. Die internen Kontrollfunktionen sollten eine Risikomanagementfunktion (siehe Abschnitt 20) …
---------+170. Die operativen Aufgaben der internen Kontrollfunktionen können mit Zustimmung der …
---------+171. Unbeschadet der Umsetzung der Richtlinie 2015/849/EU in nationales Recht sollten die Institute …
------+19.1 Leiter der internen Kontrollfunktionen
---------+172. Die Leiter der internen Kontrollfunktionen sollten auf einer angemessenen Hierarchiestufe …
---------+173. Falls notwendig, sollten die Leiter der internen Kontrollfunktionen in der Lage sein, sich …
---------+174. Die Institute sollten über dokumentierte Prozesse verfügen, um die Position des Leiters einer …
------+19.2 Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen
---------+175. Zur Wahrung der Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen sollten folgende Bedingungen …
------+19.3 Kombination von internen Kontrollfunktionen
---------+176. Unter Berücksichtigung der in Titel I aufgeführten Kriterien für die Verhältnismäßigkeit …
------+19.4 Ressourcen der internen Kontrollfunktionen
---------+177. Die internen Kontrollfunktionen sollten über ausreichende Ressourcen verfügen. Sie sollten …
---------+178. Die internen Kontrollfunktionen sollten angemessene IT-Systeme und Unterstützung zur Verfügung …
------+20 Risikomanagementfunktion
---------+179. Die Institute sollten eine Risikomanagementfunktion für das gesamte Institut einrichten. Die …
---------+180. Die Risikomanagementfunktion sollte gegebenenfalls über direkten Zugang zum Leitungsorgan in …
---------+181. Die Risikomanagementfunktion sollte Zugang zu allen Geschäftsbereichen und sonstigen internen …
---------+182. Die Mitarbeiter innerhalb der Risikomanagementfunktion sollten über ausreichende Kenntnisse …
---------+183. Die Risikomanagementfunktion sollte von den Geschäftsbereichen und Organisationseinheiten …
---------+184. Die Risikomanagementfunktion sollte ein zentraler organisatorischer Bestandteil des Instituts …
---------+185. Institute von erheblicher Bedeutung können auch die Einrichtung von speziell zugeordneten …
---------+186. Die Risikomanagementfunktion sollte unabhängige einschlägige Informationen, Analysen und …
------+20.1 Rolle der Risikomanagementfunktion im Hinblick auf Risikostrategie und Entscheidungen
---------+187. Die Risikomanagementfunktion sollte frühzeitig und aktiv in die Erarbeitung einer …
---------+188. Durch die Einbindung der Risikomanagementfunktion in Entscheidungsprozesse sollte …
------+20.2 Rolle der Risikomanagementfunktion bei wesentlichen Änderungen
---------+189. Bevor Entscheidungen über wesentliche Änderungen oder die Durchführung außergewöhnlicher …
---------+190. Die Risikomanagementfunktion sollte beurteilen, wie die ermittelten Risiken die Fähigkeit des …
------+20.3 Rolle der Risikomanagementfunktion bei der Ermittlung, Messung, Beurteilung, Steuerung, Minderung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken
---------+191. Die Risikomanagementfunktion sollte sicherstellen, dass ein angemessener …
---------+192. Die Risikomanagementfunktion sollte sicherstellen, dass die Ermittlung und Beurteilung nicht …
---------+193. Die Risikomanagementfunktion sollte dafür Sorge tragen, dass Geschäfte mit verbundenen …
---------+194. Die Risikomanagementfunktion sollte gewährleisten, dass alle ermittelten Risiken wirksam von …
---------+195. Die Risikomanagementfunktion sollte regelmäßig das tatsächliche Risikoprofil des Instituts …
---------+196. Die Risikomanagementfunktion sollte Entwicklungstrends analysieren und neue oder entstehende …
---------+197. Die Risikomanagementfunktion sollte Möglichkeiten zur Risikominderung bewerten. Die …
------+20.4 Rolle der Risikomanagementfunktion bei nicht genehmigten Risikopositionen
---------+198. Die Risikomanagementfunktion sollte Verstöße gegen den Risikoappetit bzw. die Risikolimite …
---------+199. Die Risikomanagementfunktion sollte eine Schlüsselrolle dabei spielen, sicherzustellen, dass …
------+20.5 Leiter der Risikomanagementfunktion
---------+200. Der Leiter der Risikomanagementfunktion sollte dafür zuständig sein, umfassende und …
---------+201. Der Leiter der Risikomanagementfunktion sollte über ausreichende Fachkenntnisse …
---------+202. Der Leiter der Risikomanagementfunktion sollte in der Lage sein, von der Geschäftsführung und …
---------+203. Die Institute sollten solide Prozesse für die Genehmigung von Entscheidungen einrichten, zu …
------+21 Compliance-Funktion
---------+204. Die Institute sollten eine ständige und wirksame Compliance-Funktion für die Steuerung von …
---------+205. Falls es unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nach den Ausführungen …
---------+206. Die Compliance-Funktion, einschließlich des Leiters der Compliance-Funktion, sollten …
---------+207. Die Mitarbeiter innerhalb der Compliance-Funktion sollten über ausreichende Kenntnisse …
---------+208. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion sollte die Umsetzung gut dokumentierter …
---------+209. Die Compliance-Funktion sollte das Leitungsorgan zu den Maßnahmen beraten, die ergriffen …
---------+210. Die Compliance-Funktion sollte sicherstellen, dass die Überwachung der Compliance im Rahmen …
---------+211. In Einklang mit Abschnitt 18 dieser Leitlinien sollte die Compliance-Funktion zudem in enger …
---------+212. Institute sollten angemessene Maßnahmen gegen interne oder externe Handlungen ergreifen, die …
---------+213. Die Institute sollten dafür Sorge tragen, dass ihre Tochtergesellschaften und Zweigstellen …
------+22 Interne Revision
---------+214. Die Institute sollten unter Berücksichtigung der in Titel I aufgeführten Kriterien für die …
---------+215. Die interne Revision sollte unabhängig von den von ihr geprüften Tätigkeiten sein. Daher …
---------+216. Die interne Revision sollte nach einem risikobasierten Ansatz unabhängige Prüfungen vornehmen …
---------+217. Die interne Revision sollte nicht an der Konzeption, Auswahl, Festlegung und Umsetzung …
---------+218. Die interne Revision sollte bewerten, ob der interne Kontrollrahmen des Instituts nach den …
---------+219. Die interne Revision sollte insbesondere die Integrität der Prozesse prüfen, damit die …
---------+220. Die interne Revision sollte über einen uneingeschränkten institutsweiten Zugang zu allen …
---------+221. Die interne Revision sollte nationale und internationale Normen des Berufsstandes einhalten. …
---------+222. Die Tätigkeit der internen Revision sollte entsprechend einem Prüfungsplan und einem …
---------+223. Mindestens einmal jährlich sollte ein interner Prüfungsplan auf der Grundlage der jährlichen …
---------+224. Alle Revisionsempfehlungen sollten Gegenstand eines formalen Mängelbeseitigungsverfahrens …
------+Titel VI – Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs
---------+225. Institute sollten neben einen soliden Notfallplan einen Wiederherstellungsplan erstellen, um …
---------+226. Die Institute können eine spezifische unabhängige Funktion für die Aufrechterhaltung des …
---------+227. Die Geschäftstätigkeit eines Instituts hängt von verschiedenen entscheidenden Ressourcen (z. …
---------+228. Bei der Einrichtung solider Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sollte …
---------+229. Auf der Grundlage der vorstehend genannten Analyse sollte ein Institut Folgendes einrichten …
---------+230. Notfallpläne und Wiederherstellungspläne sind zu dokumentieren und sorgfältig umzusetzen. Die …
------+Titel VII – Transparenz
---------+231. Strategien, Richtlinien und Verfahren sollten allen betroffenen Mitarbeitern eines Instituts …
---------+232. Dementsprechend sollte das Leitungsorgan die betroffenen Mitarbeiter über die Richtlinien und …
---------+233. Falls die zuständigen Behörden von den Mutterunternehmen nach Artikel 106 Absatz 2 der …
---------+234. Die Veröffentlichung sollte mindestens Folgendes umfassen: a. eine Übersicht über die interne …
---+Anhang I – Bei der Entwicklung von Richtlinien zur internen Governance zu berücksichtigende Aspekte
English - European Union - Financial Industry -

Leitlinien zur internen Governance (EBA/GL/2021/05)

Leitlinien zur internen Governance (EBA/GL/2021/05)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/internal-governance/guidelines-internal-governance-under-crd – PDF

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
1. Einhaltung und Meldepflichten

1. Einhaltung und Meldepflichten

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

3. Umsetzung

3. Umsetzung

4. Leitlinien

4. Leitlinien

Anhang I – Bei der Entwicklung von Richtlinien zur internen Governance zu berücksichtigende Aspekte

In Einklang mit Titel III sollten die Institute die folgenden Aspekte bei der Dokumentation von Richtlinien und Regelungen zur internen Governance berücksichtigen:

1. Beteiligungsstruktur

2. Gruppenstruktur, falls zutreffend (rechtliche und funktionale Struktur)

3. Zusammensetzung und Arbeitsweise des Leitungsorgans

  • a) Auswahlkriterien, einschließlich des Aspekts, wie Diversität berücksichtigt wird
  • b) Zahl, Dauer des Mandats, Rotation, Alter
  • c) unabhängige Mitglieder des Leitungsorgans
  • d) geschäftsführende Mitglieder des Leitungsorgans
  • e) nicht geschäftsführende Mitglieder des Leitungsorgans
  • f) interne Aufgabenteilung, sofern anwendbar

4. Struktur der internen Governance und Organisationsplan (gegebenenfalls mit Auswirkungen auf die Gruppe)

  • a) Fachausschüsse
  • i. Zusammensetzung
  • ii. Arbeitsweise
  • b) Exekutivausschuss, falls zutreffend
  • i. Zusammensetzung
  • ii. Arbeitsweise

5. Inhaber von Schlüsselfunktionen

  • a) Leiter der Risikomanagementfunktion
  • b) Leiter der Compliance-Funktion
  • c) Leiter der internen Revision
  • d) Finanzvorstand
  • e) sonstige Inhaber von Schlüsselfunktionen

6. Interner Kontrollrahmen

  • a) Beschreibung der einzelnen Funktionen, einschließlich ihrer Organisation, Ressourcen, ihres Gewichts und ihrer Befugnisse 7. Beschreibung der Risikostrategie und des Risikomanagement-Rahmens

8. Organisationsstruktur (gegebenenfalls mit Auswirkungen auf die Gruppe)

  • a) Organisationsstruktur, Geschäftsbereiche und Zuweisung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
  • b) Auslagerung
  • c) Spektrum an Produkten und Dienstleistungen
  • d) geografischer Bereich der Geschäftstätigkeit
  • e) Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs
  • f) Zweigniederlassungen
  • g) Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen usw.
  • h) Nutzung von Offshore-Zentren

9. Verhaltenskodex und Verhalten (gegebenenfalls mit Auswirkungen auf die Gruppe)

  • a) strategische Ziele und Werte des Unternehmens
  • b) interne Kodizes und Regelungen, Präventionsrichtlinien
  • c) Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten
  • d) Hinweisgeberverfahren (Whistleblowing)

10. Stand der Strategie zur internen Governance, mit Datum

  • a) Entwicklung
  • b) letzte Änderung
  • c) letzte Bewertung
  • d) Genehmigung durch das Leitungsorgan

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

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