+Leitlinien zur internen Governance gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034 (EBA/GL/2021/14)
---+1. Einhaltung und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Diese Leitlinien werden gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 herausgegeben. Gemäß …
---------+2. In den Leitlinien wird dargelegt, was die EBA unter angemessenen Aufsichtspraktiken im …
------+Meldepflichten
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden der …
---------+4. Die Mitteilungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 auf der …
---+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+Gegenstand
---------+5. In diesen Leitlinien werden gemäß Artikel 26 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2019/2034 die …
---------+6. Die Leitlinien gelten unbeschadet der Vorschriften in Artikel 9, 16, 23 und 24 der Richtlinie …
------+Adressaten
---------+7. Diese Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden gemäß Artikel 4 Absatz 2 Ziffer viii …
------+Anwendungsbereich
---------+8. Die vorliegenden Leitlinien gelten für die Governance-Regelungen von Wertpapierfirmen, die nach …
---------+9. Diese Leitlinien gelten auf Einzel- und auf konsolidierter Lage im Anwendungsbereich gemäß …
---------+10. Die Leitlinien sollen sämtliche vorhandenen Governance-Strukturen umfassen, ohne jedoch einer …
---------+11. Die Begriffe „Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion“ und „Leitungsorgan in seiner …
---------+12. In Mitgliedstaaten, in denen das Leitungsorgan die geschäftsführende Funktion ganz oder …
---------+13. In Mitgliedstaaten, in denen manche Verantwortlichkeiten direkt von den Anteilseignern …
---------+14. Die in diesen Leitlinien verwendeten Definitionen von CEO, Finanzvorstand (CFO) und Inhabern …
------+Begriffsbestimmungen
---------+15. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie (EU) 2019/2034 und in der Verordnung …
---+3. Umsetzung
------+Umsetzungsfrist
---------+16. Diese Leitlinien gelten ab dem 30. April 2022.
---+4. Leitlinien
------+Titel I – Verhältnismäßigkeit
---------+17. Bei der Anwendung dieser Leitlinien sollten die zuständigen Behörden und Wertpapierfirmen den …
---------+18. Für die Zwecke des vorstehenden Absatzes sollte der Vielzahl an unterschiedlichen …
---------+19. Bei der Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, der in Artikel 26 Absatz 3 der …
---------+20. Für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und zur Sicherstellung einer …
---------+21. Wertpapierfirmen, die von einer einzigen natürlichen Person verwaltete juristische Personen …
------+Titel II – Rolle und Zusammensetzung des Leitungsorgans und der Ausschüsse
------+1 Rolle und Pflichten des Leitungsorgans
---------+22. Das Leitungsorgan muss die Letzt- und die Gesamtverantwortung für die Wertpapierfirma tragen …
---------+23. Die Pflichten des Leitungsorgans sollten klar definiert sein, wobei zwischen den Pflichten der …
---------+24. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion und das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion …
---------+25. Unbeschadet der dem Leitungsorgan gemäß der Richtlinie 2014/65/EU übertragenen Aufgaben und …
---------+26. Bei der Festlegung, Genehmigung und Kontrolle der Umsetzung der in Absatz 25 aufgeführten …
---------+27. Das Leitungsorgan sollte die Offenlegung und die Kommunikation mit externen Interessenträgern …
---------+28. Alle Mitglieder des Leitungsorgans sollten über die Tätigkeiten im Allgemeinen, die Finanz- und …
---------+29. Ein Mitglied des Leitungsorgans kann für eine interne Kontrollfunktion entsprechend Titel V …
---------+30. Das Leitungsorgan sollte etwaige Schwachstellen, die mit Blick auf die Umsetzung von Prozessen …
---------+31. Wenn Wertpapierfirmen juristische Personen sind, die von einer einzigen natürlichen Person in …
------+2 Leitungsfunktion des Leitungsorgans
---------+32. In seiner Leitungsfunktion sollte sich das Leitungsorgan aktiv an der Geschäftstätigkeit einer …
---------+33. In seiner Leitungsfunktion sollte das Leitungsorgan für die Umsetzung der vom Leitungsorgan …
---------+34. In seiner Leitungsfunktion sollte das Leitungsorgan vorgelegte Vorschläge, Erklärungen und …
---------+35. Ungeachtet der nationalen Umsetzung der Richtlinie 2015/849/EU (Richtlinie zur Bekämpfung der …
------+3 Aufsichtsfunktion des Leitungsorgans
---------+36. Die Rolle der Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion sollte die Überwachung …
---------+37. Unbeschadet des nationalen Rechts sollten dem Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion …
---------+38. Unbeschadet der nach dem geltenden nationalen Gesellschaftsrecht zugewiesenen Zuständigkeiten …
------+4 Rolle des Vorsitzes des Leitungsorgans
---------+39. Der Vorsitz des Leitungsorgans sollte das Leitungsorgan leiten, zu einem wirksamen …
---------+40. Der Vorsitz sollte eine offene und kritische Diskussion fördern und anregen und gewährleisten …
---------+41. Falls es dem Vorsitz gestattet ist, geschäftsführende Aufgaben wahrzunehmen, sollte die …
---------+42. Der Vorsitz sollte die Tagesordnung für Sitzungen festlegen und sicherstellen, dass …
---------+43. Der Vorsitz des Leitungsorgans sollte zu einer klaren Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedern …
------+5 Ausschüsse des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion
------+5.1 Einrichtung von Ausschüssen
---------+44. Gemäß Artikel 28 der Richtlinie (EU) 2019/2034, und sofern im nationalen Recht nicht etwas …
---------+45. Wenn kein Risikoausschuss eingerichtet wird, sind die Bezugnahmen in diesen Leitlinien …
---------+46. Die Wertpapierfirmen können unter Berücksichtigung der in Titel I dieser Leitlinien …
---------+47. Die Wertpapierfirmen sollten eine klare Zuweisung und Aufteilung von Pflichten und Aufgaben …
---------+48. Die Ausschüsse sollten die Aufsichtsfunktion in bestimmen Bereichen unterstützen und die …
------+5.2 Zusammensetzung der Ausschüsse
---------+49. Der Vorsitz aller Ausschüsse sollte jeweils von einem nicht geschäftsführenden Mitglied des …
---------+50. Unabhängige Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion sollten aktiv in diese …
---------+51. Sofern Ausschüsse gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034 oder nach nationalem Recht eingesetzt …
---------+52. Der Risikoausschuss sollte sich aus nicht geschäftsführenden Mitgliedern des Leitungsorgans in …
---------+53. Den Vorsitz des Risikoausschusses sollte, sofern möglich, von einem unabhängigen Mitglied …
------+5.3 Verfahren der Ausschüsse
---------+54. Die Ausschüsse sollten dem Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion regelmäßig Bericht …
---------+55. Die Ausschüsse sollten soweit angemessen zusammenwirken und -arbeiten. Unbeschadet des Absatzes …
---------+56. Die Mitglieder von Ausschüssen sollten sich an offenen und kritischen Diskussionen beteiligen …
---------+57. Die Ausschüsse sollten die Tagesordnungen der Ausschusssitzungen sowie deren wichtigste …
---------+58. Der Risikoausschuss sollte mindestens a. Zugang zu allen maßgeblichen Informationen und Daten …
------+5.4 Rolle des Risikoausschusses
---------+59. Sofern eingerichtet, sollte der Risikoausschuss mindestens a. das Leitungsorgan in seiner …
---------+60. Der Risikoausschuss sollte mit anderen Ausschüssen zusammenarbeiten, deren Tätigkeiten …
------+Titel III – Rahmenwerk für die Governance
------+6 Organisatorischer Rahmen und Organisationsstruktur
------+6.1 Organisatorischer Rahmen
---------+61. Das Leitungsorgan einer Wertpapierfirma sollte sicherstellen, dass die Wertpapierfirma über …
---------+62. Das Leitungsorgan sollte sicherstellen, dass die internen Kontrollfunktionen über die …
---------+63. Durch die Struktur der Wertpapierfirma sollten die Fähigkeit des Leitungsorgans, die Risiken …
---------+64. Das Leitungsorgan sollte bewerten, ob und wie sich wesentliche Änderungen an der Struktur der …
------+6.2 Kenntnis der eigenen Struktur („know your structure“)
---------+65. Das Leitungsorgan sollte die rechtliche, organisatorische und operative Struktur der …
---------+66. Das Leitungsorgan sollte ferner für die Genehmigung solider Strategien und Richtlinien bei der …
---------+67. Das Leitungsorgan sollte die Struktur, Entwicklung und Grenzen der Wertpapierfirma steuern und …
---------+68. Das Leitungsorgan eines EU-Mutterunternehmens sollte nicht nur die rechtliche, organisatorische …
---------+69. Das Leitungsorgan eines EU-Mutterunternehmens sollte sicherstellen, dass die verschiedenen …
------+6.3 Komplexe Strukturen und nichtstandardisierte oder intransparente Tätigkeiten
---------+70. Die Wertpapierfirmen sollten es vermeiden, komplexe und möglicherweise intransparente …
---------+71. In jedem Fall sollten die Wertpapierfirmen keine undurchsichtigen oder unnötig komplexen …
---------+72. Bei der Einrichtung dieser Strukturen sollte das Leitungsorgan diese und ihren Zweck und die …
---------+73. Die Wertpapierfirmen sollten ihre Entscheidungen dokumentieren und in der Lage sein, ihre …
---------+74. Das Leitungsorgan sollte sicherstellen, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um die …
---------+75. Diese Strukturen und Tätigkeiten, einschließlich der Einhaltung der Rechtsvorschriften und …
---------+76. Die Wertpapierfirmen sollten bei der Ausführung von nicht standardisierten oder intransparenten …
------+7 Organisatorischer Rahmen im Kontext einer Gruppe
---------+77. Gemäß Artikel 25 der Richtlinie (EU) 2019/2034 und Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/2033, und …
---------+78. Das Leitungsorgan eines Tochterunternehmens, das der Richtlinie (EU) 2019/2034 unterliegt …
---------+79. Auf konsolidierter Ebene sollte das EU-Mutterunternehmen die Einhaltung der …
---------+80. Ein EU-Mutterunternehmen sollte die Interessen aller seiner Tochterunternehmen berücksichtigen …
---------+81. Ein EU-Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen sollten dafür Sorge tragen, dass die …
---------+82. Das EU-Mutterunternehmens sollte dafür Sorge tragen, dass in einem Drittland niedergelassene …
---------+83. Die Anforderungen an die interne Governance der Richtlinie (EU) 2019/2034 und die vorliegenden …
---------+84. Bei der Festlegung von Strategien und der Dokumentation von Governance-Regelungen sollten die …
------+Titel IV – Risikokultur und Wohlverhaltensregeln
------+8 Risikokultur
---------+85. Eine solide, sorgfältige und kohärente Risikokultur sollte ein Schlüsselelement eines wirksamen …
---------+86. Die Wertpapierfirmen sollten eine integrierte und unternehmensweite Risikokultur auf der …
---------+87. Die Wertpapierfirmen sollten eine Risikokultur mittels Richtlinien, Kommunikation und …
---------+88. Die Mitarbeiter sollten sich ihrer Verantwortung hinsichtlich des Risikomanagements voll und …
---------+89. Eine solide Risikokultur sollte folgende Elemente umfassen, ist aber nicht notwendigerweise auf …
------+9 Unternehmenswerte und Verhaltenskodex
---------+90. Das Leitungsorgan sollte hohe ethische und berufliche Standards entwickeln, annehmen, einhalten …
---------+91. Die Wertpapierfirmen sollten sicherstellen, dass keine Diskriminierung der Mitarbeiter aus …
---------+92. Die Richtlinien der Wertpapierfirmen sollten geschlechtsneutral sein. Dies umfasst unter …
---------+93. Die umgesetzten Standards sollten auf eine Verbesserung der stabilen Governance-Regelungen der …
---------+94. Das Leitungsorgan sollte klare und dokumentierte Richtlinien zu der Frage erlassen, wie diese …
---------+95. Die Wertpapierfirmen sollten die Einhaltung solcher Standards überwachen und für eine …
------+10 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten auf Firmenebene
---------+96. Das Leitungsorgan sollte für die Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung und …
---------+97. Die Maßnahmen der Wertpapierfirmen zur Steuerung oder, soweit angemessen, Minderung von …
------+11 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten für Mitarbeiter
---------+98. Unbeschadet Artikel 23 der Richtlinie 2014/65/EU sowie Abschnitt 3 des Kapitels 2 der …
---------+99. Die Richtlinien sollten auf die Ermittlung von Interessenkonflikten der Mitarbeiter abzielen …
---------+100. Für Interessenkonflikte, die aufgrund von Beziehungen aus der Vergangenheit bestehen können …
---------+101. Die Richtlinien sollten zumindest die folgenden Situationen oder Beziehungen abdecken, in …
---------+102. Unbeschadet des Vorstehenden sollten die Wertpapierfirmen berücksichtigen, dass der Umstand …
---------+103. In den Richtlinien sollten die Verfahren für die Berichterstattung und Kommunikation an die …
---------+104. In den Richtlinien sollte zwischen Interessenkonflikten unterschieden werden, die …
---------+105. In den Richtlinien sollten Verfahren, Maßnahmen, Dokumentationselemente und …
---------+106. Die Richtlinien sollten insbesondere das Risiko von Interessenkonflikten auf Ebene des …
---------+107. Bei der Minderung ermittelter Interessenkonflikte von Mitgliedern des Leitungsorgans sollten …
---------+108. Tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte, die der zuständigen Funktion innerhalb der …
---------+109. Ein tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikt auf Ebene des Leitungsorgans, sei es …
------+11.1 Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten im Zusammenhang mit Darlehen und anderen Geschäften mit Mitgliedern des Leitungsorgans und ihren verbundenen Parteien
---------+110. Im Rahmen ihrer Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten für Mitarbeiter (Abschnitt …
---------+111. Wertpapierfirmen sollten zusätzliche Kategorien von verbundenen Parteien in Erwägung ziehen …
---------+112. Durch den Rahmen für Interessenkonflikte sollte sichergestellt werden, dass Entscheidungen …
---------+113. Das Leitungsorgan sollte die anwendbaren Beschlussfassungsverfahren für die Gewährung von …
---------+114. Als Teil des Rahmens für Interessenkonflikte sollte das Leitungsorgan angemessene …
---------+115. Das Mitglied des Leitungsorgans, dem solch ein wesentliches Darlehen oder anderes wesentliches …
---------+116. Bei einer Entscheidung über ein Darlehen oder ein anderes Geschäft mit einem Mitglied des …
---------+117. Um die Einhaltung der Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten sicherzustellen …
------+11.2 Dokumentation von Darlehen an Mitglieder des Leitungsorgans und ihrer verbundenen Parteien sowie zusätzliche Informationen
---------+118. Im Sinne des Artikels 26 der Richtlinie (EU) 2019/2034 sollten Wertpapierfirmen die Daten über …
---------+119. Wertpapierfirmen sollten sicherstellen, dass die Dokumentation aller Darlehen an Mitglieder …
------+12 Hinweisgeberverfahren (Whistleblowing-Verfahren)
---------+120. Wertpapierfirmen sollten geeignete Richtlinien und Verfahren für interne Warnungen für …
---------+121. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten sollte für die Mitarbeiter eine Möglichkeit bestehen …
---------+122. Die Warnverfahren sollten allen Mitarbeitern einer Wertpapierfirma zugänglich gemacht werden.
---------+123. Die von Mitarbeitern über die Warnverfahren bereitgestellten Informationen sollten, falls …
---------+124. Die Wertpapierfirmen sollten sicherstellen, dass die Person, die den Verstoß meldet …
---------+125. Die Wertpapierfirmen sollten zudem Personen, über die eine Meldung gemacht wurde, vor etwaigen …
---------+126. Insbesondere sollten die Verfahren für interne Warnungen a. dokumentiert sein (z. B. …
------+13 Meldung von Verstößen bei den zuständigen Behörden
---------+127. Gemäß Artikel 22 der Richtlinie (EU) 2019/2034 sollten die zuständigen Behörden wirksame und …
---------+128. Unbeschadet der Möglichkeit, Verstöße über die Mechanismen den zuständigen Behörden zu melden …
------+Titel V – Interner Kontrollrahmen und interne Kontrollmechanismen
------+14 Interner Kontrollrahmen
---------+129. Die Wertpapierfirmen sollten eine Kultur entwickeln und pflegen, die eine positive Haltung …
---------+130. Der interne Kontrollrahmen der betreffenden Wertpapierfirma sollte auf individueller Basis an …
---------+131. Wertpapierfirmen sollten angemessene Prozesse und Verfahren einrichten, mit denen …
---------+132. Der interne Kontrollrahmen sollte sich auf die gesamte Organisation, einschließlich der …
---------+133. Der interne Kontrollrahmen einer Wertpapierfirma sollte Folgendes sicherstellen: a. wirksame …
------+15 Umsetzung eines internen Kontrollrahmens
---------+134. Das Leitungsorgan sollte für die Festlegung und Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit …
---------+135. Eine Wertpapierfirma sollte über einen klaren, transparenten und dokumentierten …
---------+136. Die Wertpapierfirmen sollten diese Richtlinien, Mechanismen und Verfahren sowie wesentliche …
---------+137. Die internen Kontrollfunktionen sollten überprüfen, ob die im internen Kontrollrahmen …
---------+138. Die internen Kontrollfunktionen sollten dem Leitungsorgan regelmäßig schriftliche Berichte …
------+16 Risikomanagementrahmen
---------+139. Als Teil des gesamten internen Kontrollrahmens sollten die Wertpapierfirmen über einen …
---------+140. Der Risikomanagementrahmen einer Wertpapierfirma sollte Richtlinien, Verfahren, Risikolimite …
---------+141. Der Risikomanagementrahmen einer Wertpapierfirma sollte konkrete Orientierungshilfen für die …
---------+142. Der Risikomanagementrahmen sollte einer unabhängigen internen Überprüfung unterzogen werden …
---------+143. Bei der Ermittlung und Messung oder Beurteilung von Risiken sollte eine Wertpapierfirma …
---------+144. Die Wertpapierfirmen sollten bedenken, dass die Ergebnisse von quantitativen …
---------+145. Die Letztverantwortung für die Risikobeurteilung liegt einzig und allein bei der …
---------+146. Die Wertpapierfirmen sollten sich der Grenzen von Modellen und Metriken voll und ganz bewusst …
---------+147. Neben den eigenen Bewertungen der Wertpapierfirmen können die Wertpapierfirmen auch externe …
---------+148. Es sollten fortlaufende und transparente Prozesse für die Berichterstattung eingerichtet …
---------+149. Eine effektive Kommunikation und Sensibilisierung hinsichtlich der Risiken und der …
------+17 Interne Kontrollfunktionen
---------+150. Die internen Kontrollfunktionen sollten eine wirksame und ständige interne …
---------+151. Wenn die Wertpapierfirma keine interne Risikomanagementfunktion oder keine interne Revision …
---------+152. Unbeschadet der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 in nationales Recht sollten die …
------+17.1 Leiter der internen Kontrollfunktionen
---------+153. Die Leiter der internen Kontrollfunktionen sollten auf einer angemessenen Hierarchiestufe …
---------+154. Falls notwendig, sollten die Leiter der internen Kontrollfunktionen in der Lage sein, sich …
---------+155. Die Wertpapierfirmen sollten über dokumentierte Prozesse verfügen, um die Position des Leiters …
------+17.2 Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen
---------+156. Zur Wahrung der Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktionen sollten folgende Bedingungen …
------+17.3 Ressourcen der internen Kontrollfunktionen
---------+157. Die internen Kontrollfunktionen sollten über ausreichende Ressourcen verfügen. Unter …
---------+158. Die internen Kontrollfunktionen sollten angemessene IT-Systeme und Unterstützung zur Verfügung …
------+18 Risikomanagementfunktion
---------+159. Die Risikomanagementfunktion sollte die gesamte Wertpapierfirma abdecken. Die …
---------+160. Die Risikomanagementfunktion sollte gegebenenfalls über direkten Zugang zum Leitungsorgan in …
---------+161. Die Risikomanagementfunktion sollte Zugang zu allen Geschäftsbereichen und sonstigen internen …
---------+162. Die Mitarbeiter innerhalb der Risikomanagementfunktion sollten über ausreichende Kenntnisse …
---------+163. Die Risikomanagementfunktion sollte ein zentraler organisatorischer Bestandteil der …
---------+164. In einer Gruppe sollte die Risikomanagementfunktion im EU-Mutterunternehmen in der Lage sein …
---------+165. Die Risikomanagementfunktion sollte unabhängige einschlägige Informationen, Analysen und …
------+18.1 Rolle der Risikomanagementfunktion im Hinblick auf Risikostrategie und Entscheidungen
---------+166. Die Risikomanagementfunktion sollte frühzeitig und aktiv in die Erarbeitung einer …
---------+167. Durch die Einbindung der Risikomanagementfunktion in Entscheidungsprozesse sollte …
------+18.2 Rolle der Risikomanagementfunktion bei wesentlichen Änderungen
---------+168. Bevor Entscheidungen über wesentliche Änderungen von Prozessen oder Systemen oder die …
---------+169. Die Risikomanagementfunktion sollte beurteilen, wie die ermittelten Risiken die Fähigkeit der …
------+18.3 Rolle der Risikomanagementfunktion bei der Ermittlung, Messung, Beurteilung, Steuerung, Minderung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken
---------+170. Die Risikomanagementfunktion sollte sicherstellen, dass ein angemessener …
---------+171. Die Risikomanagementfunktion sollte sicherstellen, dass die Ermittlung und Beurteilung nicht …
---------+172. Die Risikomanagementfunktion sollte dafür Sorge tragen, dass Geschäfte mit verbundenen …
---------+173. Die Risikomanagementfunktion sollte gewährleisten, dass alle ermittelten Risiken wirksam von …
---------+174. Die Risikomanagementfunktion sollte regelmäßig das tatsächliche Risikoprofil der …
---------+175. Die Risikomanagementfunktion sollte Trends analysieren und neue oder entstehende Risiken sowie …
---------+176. Die Risikomanagementfunktion sollte Möglichkeiten zur Risikominderung bewerten. Die …
------+18.4 Rolle der Risikomanagementfunktion bei Limiten
---------+177. Die Risikomanagementfunktion sollte Verstöße gegen den Risikoappetit bzw. die Risikolimite …
---------+178. Die Risikomanagementfunktion sollte eine Schlüsselrolle dabei spielen, sicherzustellen, dass …
------+18.5 Leiter der Risikomanagementfunktion
---------+179. Sofern eingerichtet, sollte der Leiter der Risikomanagementfunktion dafür zuständig sein …
---------+180. Der Leiter der Risikomanagementfunktion sollte über ausreichende Fachkenntnisse …
---------+181. Der Leiter der Risikomanagementfunktion sollte in der Lage sein, von der Geschäftsführung und …
---------+182. Die Wertpapierfirmen sollten solide Prozesse für die Genehmigung von Entscheidungen …
------+19 Compliance-Funktion
---------+183. Die Wertpapierfirmen sollten eine ständige und wirksame Compliance-Funktion für die Steuerung …
---------+184. Die Funktion des Compliance-Beauftragten kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der …
---------+185. Die Mitarbeiter der Compliance-Funktion sollten über ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und …
---------+186. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion sollte die Umsetzung gut dokumentierter …
---------+187. Die Compliance-Funktion sollte das Leitungsorgan zu den Maßnahmen beraten, die ergriffen …
---------+188. Die Compliance-Funktion sollte sicherstellen, dass die Überwachung der Compliance im Rahmen …
---------+189. Wertpapierfirmen sollten angemessene Maßnahmen gegen interne oder externe Handlungen …
---------+190. Die Wertpapierfirmen sollten dafür Sorge tragen, dass ihre Tochterunternehmen und …
------+20 Interne Revision
---------+191. Sofern eingerichtet, sollte die interne Revision unabhängig sein und über ausreichend …
---------+192. Die interne Revision sollte unabhängig von den von ihr geprüften Tätigkeiten sein. Daher …
---------+193. Die interne Revision sollte nach einem risikobasierten Ansatz unabhängige Prüfungen vornehmen …
---------+194. Die interne Revision sollte nicht an der Konzeption, Auswahl, Festlegung oder Umsetzung …
---------+195. Die interne Revision sollte bewerten, ob der interne Kontrollrahmen der Wertpapierfirma nach …
---------+196. Die interne Revision sollte insbesondere die Integrität der Prozesse prüfen, damit die …
---------+197. Die interne Revision sollte über einen uneingeschränkten unternehmensweiten Zugang zu allen …
---------+198. Die interne Revision sollte nationale und internationale Normen des Berufsstandes einhalten. …
---------+199. Die Tätigkeit der internen Revision sollte entsprechend einem Prüfungsplan und einem …
---------+200. Mindestens einmal jährlich sollte ein interner Prüfungsplan auf der Grundlage der jährlichen …
---------+201. Alle Revisionsempfehlungen sollten Gegenstand eines formalen Mängelbeseitigungsverfahrens …
------+Titel VI – Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs
---------+202. Wertpapierfirmen sollten einen soliden Plan für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs …
---------+203. Die Wertpapierfirmen können eine spezielle unabhängige Funktion für die Aufrechterhaltung des …
---------+204. Die Geschäftstätigkeit einer Wertpapierfirma hängt von verschiedenen entscheidenden Ressourcen …
---------+205. Bei der Einrichtung solider Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sollte …
---------+206. Auf der Grundlage der vorstehend genannten Analyse sollte eine Wertpapierfirma Folgendes …
---------+207. Notfallpläne, Pläne zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sowie Pläne zur …
------+Titel VII – Transparenz
---------+208. Strategien, Richtlinien und Verfahren sollten allen betroffenen Mitarbeitern einer …
---------+209. Dementsprechend sollte das Leitungsorgan die betroffenen Mitarbeiter über die Richtlinien und …
---------+210. Falls die zuständigen Behörden von den Mutterunternehmen nach Artikel 44 der Richtlinie (EU) …
---------+211. Die Veröffentlichung sollte mindestens Folgendes umfassen: a. eine Übersicht über die interne …
---+Anhang I – Bei der Entwicklung von Richtlinien zur internen Governance zu berücksichtigende Aspekte
English - European Union - Financial Industry -

Leitlinien zur internen Governance gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034 (EBA/GL/2021/14)

Leitlinien zur internen Governance gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034 (EBA/GL/2021/14)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/internal-governance/guidelines-internal-governance-investment-firms – PDF

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
1. Einhaltung und Meldepflichten

1. Einhaltung und Meldepflichten

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

3. Umsetzung

3. Umsetzung

4. Leitlinien

4. Leitlinien

Anhang I – Bei der Entwicklung von Richtlinien zur internen Governance zu berücksichtigende Aspekte

Gemäß Titel III sollten Wertpapierfirmen die folgenden Aspekte bei der Dokumentation von Richtlinien und Regelungen zur internen Governance berücksichtigen:

1. Beteiligungsstruktur

2. Gruppenstruktur, falls zutreffend (rechtliche und funktionale Struktur)

3. Zusammensetzung und Arbeitsweise des Leitungsorgans

  • a) Auswahlkriterien, einschließlich des Aspekts, wie Diversität berücksichtigt wird
  • b) Zahl, Dauer des Mandats, Rotation, Alter
  • c) unabhängige Mitglieder des Leitungsorgans
  • d) geschäftsführende Mitglieder des Leitungsorgans
  • e) nicht geschäftsführende Mitglieder des Leitungsorgans
  • f) interne Aufgabenteilung, falls zutreffend

4. Struktur der internen Governance und Organisationsplan (gegebenenfalls mit Auswirkungen auf die Gruppe)

  • a) Fachausschüsse
  • i. Zusammensetzung
  • ii. Arbeitsweise
  • b) Exekutivausschuss, falls zutreffend
  • i. Zusammensetzung
  • ii. Arbeitsweise

5. Inhaber von Schlüsselfunktionen

  • a) Leiter der Risikomanagementfunktion
  • b) Leiter der Compliance-Funktion
  • c) Leiter der internen Revision
  • d) Finanzvorstand
  • e) sonstige Inhaber von Schlüsselfunktionen

6. Interner Kontrollrahmen

  • a) Beschreibung der einzelnen Funktionen, einschließlich ihrer Organisation, Ressourcen, ihres Gewichts und ihrer Befugnisse 7. Beschreibung der Risikostrategie und des Risikomanagementrahmens

8. Organisationsstruktur (gegebenenfalls mit Auswirkungen auf die Gruppe)

  • a) Organisationsstruktur, Geschäftsbereiche und Zuweisung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
  • b) Auslagerung
  • c) Spektrum an Produkten und Dienstleistungen
  • d) geografischer Bereich der Geschäftstätigkeit
  • e) Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs
  • f) Zweigniederlassungen
  • g) Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen usw.
  • h) Nutzung von Offshore-Zentren

9. Verhaltenskodex und Verhalten (gegebenenfalls mit Auswirkungen auf die Gruppe)

  • a) strategische Ziele und Werte des Unternehmens
  • b) interne Kodizes und Regelungen, einschließlich Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung
  • c) Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten
  • d) Hinweisgeberverfahren (Whistleblowing)

10. Stand der Strategie zur internen Governance, mit Datum

  • a) Entwicklung
  • b) letzte Änderung
  • c) letzte Bewertung
  • d) Genehmigung durch das Leitungsorgan

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/