+Leitlinien zu einer gemeinsamen Bewertungsmethode für die Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten gemäß Artikel 8 Absatz 5 der Richtlinie 2013/36/EU (EBA/GL/2021/12)
---+1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
---------+2. Die Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
------+Meldepflichten
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden der …
---------+4. Die Meldungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 der EBA-Verordnung auf der Website der EBA …
---+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+Gegenstand
---------+5. Diese Leitlinien legen eine gemeinsame Bewertungsmethodik (Common Assessment Methodology – …
------+Anwendungsbereich
---------+6. Diese Leitlinien gelten für alle Fälle, in denen in Übereinstimmung mit der Richtlinie …
------+Adressaten
---------+7. Diese Leitlinien richten sich an zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 Ziffer i …
------+Begriffsbestimmungen
---------+8. Sofern nicht anders angegeben, werden die Begriffe aus den folgenden Rechtsvorschriften in …
---------+9. Für die Zwecke dieser Leitlinien gelten darüber hinaus die folgenden Begriffsbestimmungen: Für …
---+3. Umsetzung
------+Geltungsbeginn
---------+10. Diese Leitlinien gelten ab 08.04.2022. Leitlinien für die Erteilung der Zulassung von …
---+4. Allgemeine Grundsätze
------+4.1 Gemeinsame Bewertungsmethodik
---------+11. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass sie für die Zwecke der Erteilung einer …
---------+12. Mit der gemeinsamen Bewertungsmethodik werden die Kriterien und Methoden festgelegt, mit denen …
---------+13. Für die Zwecke dieser Leitlinien umfassen Bezugnahmen auf Risiken auch Risiken im Zusammenhang …
---------+14. Um sicherzustellen, dass sich die Bewertung der Erteilung der Zulassung auf zuverlässige …
---------+15. Die gemeinsame Bewertungsmethodik ist technologieneutral und innovationsfreundlich. Das heißt …
---------+16. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen in der gesamten EU zu gewährleisten, sollte die Bewertung …
---------+17. Die zuständigen Behörden sollten die Bewertung für die Erteilung der Zulassung gemäß dem in …
---------+18. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden die folgenden Kriterien berücksichtigen: a) …
---------+19. Im Fall von Absatz 18 Buchstabe m) und in Übereinstimmung mit Artikel 10 Absatz 1 der RTS in …
---------+20. Im Fall von Absatz 18 Buchstabe n) sollte, sofern die eingereichte Erweiterung die Art und das …
---------+21. Die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die zuständigen Behörden kann …
------+4.2 Kohärenz und Kontinuität zwischen Zulassung und aufsichtlicher Bewertung nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung
---------+22. Gemäß der gemeinsamen Bewertungsmethodik (CAM) sollten die zuständigen Behörden den Antrag auf …
---------+23. Zu diesem Zweck sollten diese Leitlinien zur Vermeidung von Doppelarbeit und fehlender …
---------+24. Die Bewertung durch die zuständigen Behörden sollte sich darauf konzentrieren, eine solide und …
---------+25. Damit dieses Ziel erreicht wird, sollten die zuständigen Behörden die Zulassung nur erteilen …
---------+26. Die zuständigen Behörden können dem antragstellenden Kreditinstitut nach eigenem Ermessen zum …
---------+27. In Übereinstimmung mit Absatz 26 dürfen die zuständigen Behörden nur aufschiebende Bedingungen …
---------+28. In Übereinstimmung mit den in den Absätzen 26 und 27 festgelegten Anforderungen und …
---------+29. In Übereinstimmung mit Absatz 26 können die zuständigen Behörden dem antragstellenden …
---------+30. Unbeschadet der Erfüllung aller Zulassungsanforderungen durch das antragstellende …
---------+31. Um Klarheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollten die zuständigen Behörden solche …
---------+32. Vorbehaltlich der Erfüllung aller Anforderungen an die Erteilung der Zulassung können die …
---------+33. Wenn das antragstellende Kreditinstitut zu einer Bankengruppe gehört und die Einhaltung von …
---------+34. Die zuständigen Behörden sollten, insbesondere im Hinblick auf das Bestehen enger Verbindungen …
------+4.3 Situationen, in denen eine Zulassung erforderlich ist
---------+35. Die zuständigen Behörden sollten im Falle eines Zusammenschlusses von zwei oder mehreren …
---------+36. Die Durchführung von Transaktionen zur Restrukturierung einer Gruppe oder die Übertragung von …
---------+37. Stellen die zuständigen Behörden fest, dass ein solches Unternehmen aufgrund der vorübergehend …
---------+38. Unbeschadet des vorstehenden Absatzes sollten die zuständigen Behörden die Übertragung der …
---------+39. Die zuständigen Behörden sollten klarstellen, dass eine einem bestimmten Unternehmen erteilte …
---------+40. Da die Zulassung von den zuständigen Behörden nach dem anwendbaren nationalen Recht erteilt …
---------+41. Entsprechend dem anwendbaren nationalen Gesellschaftsrecht kann ein bestehendes Kreditinstitut …
---+5. Zulassung als Kreditinstitut nach Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und dessen Anwendungsbereich
------+5.1 Tätigkeiten, für die eine Zulassung beantragt werden muss
---------+42. Gemäß der Richtlinie 2013/36/EU erfordert der Schutz der Spareinlagen und der Finanzstabilität …
---------+43. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob der Antragsteller alle Elemente der Definition …
---------+44. Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit für ein Kreditinstitut, Tätigkeiten gemäß Anhang I der …
---------+45. Stellen die zuständigen Behörden fest, dass das Geschäftsmodell des antragstellenden …
---------+46. In Ermangelung eines gemeinsamen EU-Begriffs für die Elemente, aus denen sich die Definition …
---------+47. Bei der Bewertung, ob der Ausdruck „dessen Tätigkeit“ erfüllt ist, sollten die zuständigen …
---------+48. Gemäß dem allgemeinen Grundsatz des Schutzes der Spareinlagen sollten die zuständigen Behörden …
---------+49. Bei der Bewertung, ob der Begriff „Einlagen“ erfüllt ist, sollten die zuständigen Behörden ihre …
---------+50. Die zuständigen Behörden sollten auch beachten, dass Einlagen verschiedene Formen annehmen …
---------+51. Die zuständigen Behörden sollten unter anderem auch sicherstellen, dass die Ausnahmen vom …
---------+52. Bei der Bewertung, ob der bestimmte Ausdruck „andere rückzahlbare Gelder“ erfüllt ist, sollten …
---------+53. Bei der Bewertung, ob die Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder „Publikumsgelder" sind …
---------+54. Bei der Bewertung, ob der Ausdruck „Kredite zu gewähren“ erfüllt ist, sollten sich die …
---------+55. Im Rahmen der Bewertung zur Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten sollten die …
---------+56. Wenn auf Grundlage der mit dem Antrag eingereichten Informationen nicht vollständig klar ist …
------+5.2 Geltungsbereich der Zulassung
---------+57. In Ermangelung eines im EU-Recht festgelegten einheitlichen Geltungsbereichs der Zulassung …
---------+58. Ist hingegen keine solche „universelle Zulassung“ vorhanden, wird die Zulassung …
---------+59. In beiden von Absatz 57 und Absatz 58 abgedeckten Fällen sollte der Prüfungsumfang der …
---+6. Gemeinsame Bewertungsmethodik (CAM) für die Zulassung als Kreditinstitut gemäß Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
------+60. Gemäß Artikel 8a der Richtlinie 2013/36/EU müssen Unternehmen, die eine der in Artikel 4 Absatz …
------+61. Zu diesem Zweck müssen die betroffenen Unternehmen einen Antrag im Einklang mit den …
------+62. Die zuständigen Behörden sollten diese Informationen im Hinblick auf Wahrheitsgehalt, Klarheit …
------+63. Zur Prüfung und Bewertung des Antrags sollten die zuständigen Behörden alle Abschnitte dieser …
------+64. Um das Bewertungsverfahren gemäß Artikel 8a Absatz 5 der Richtlinie 2013/36/EU zu straffen …
------+65. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass das antragstellende Kreditinstitut ab dem …
------+66. Für die Zwecke der Bewertung des Geschäftsplans sollten die zuständigen Behörden die im …
---+7. Geschäftsplananalyse
------+7.1 Allgemeine Kriterien
---------+67. Die Bewertung des Geschäftsplans durch die zuständigen Behörden sollte sich auf die …
---------+68. In Übereinstimmung mit Absatz 13 sollten die zuständigen Behörden das Risiko für die …
---------+69. In Übereinstimmung mit den in den Absätzen 15 und 16 dargelegten Grundsätzen sollten die …
---------+70. Die zuständigen Behörden sollten die Intensität ihrer Bewertung unter Berücksichtigung der in …
---------+71. Als allgemeines Kriterium sollten die zuständigen Behörden die qualitative und quantitative …
---------+72. Unbeschadet des Absatzes 71 können die zuständigen Behörden zur Unterstützung der Bewertung des …
---------+73. Um die aufsichtliche Kontinuität zwischen der Zulassungsphase und der laufenden Aufsicht des …
------+7.2 Bewertungsmethode
---------+74. Die zuständigen Behörden sollten eine qualitative Überprüfung der Geschäftsstrategie des …
---------+75. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden einen klaren Überblick über Folgendes …
---------+76. Insbesondere im Hinblick auf innovative Geschäftsmodelle und/oder Bereitstellungsmechanismen …
---------+77. Ein klares Verständnis der geplanten Geschäftsstrategie wird es den zuständigen Behörden …
---------+78. Die zuständigen Behörden sollten sich einen klaren Überblick über die geplanten Quellen zur …
---------+79. Die zuständigen Behörden sollten eine intensivere Bewertung einschließlich Detailfragen zu …
---------+80. Die Finanzierungskosten sollten im Rahmen der Bewertung der Finanzprognose (siehe 7.2.5) als …
---------+81. Die zuständigen Behörden sollten die eingereichten Informationen überprüfen, insbesondere gemäß …
---------+82. Die zuständigen Behörden sollten die eingereichten Informationen insbesondere gemäß Artikel 4 …
---------+83. Im Einklang mit dem in Absatz 70 beschriebenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollten die …
---------+84. Soweit erforderlich, sollten die zuständigen Behörden sicherstellen, dass die eingereichte …
---------+85. Bei der Bewertung der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken sollten die zuständigen Behörden …
---------+86. Um sich ein Bild von der Plausibilität der strategischen Annahmen eines Instituts zu machen …
---------+87. In Übereinstimmung mit dem in Absatz 70 beschriebenen Ansatz der Verhältnismäßigkeit sollten …
---------+88. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden die Analyse der Trends auf dem Zielmarkt …
---------+89. Gegebenenfalls und bei einer Einzelfallanalyse könnte der Verweis auf bestehende Akteure und …
---------+90. In Übereinstimmung mit dem in Absatz 71 genannten Ansatz der Verhältnismäßigkeit sollten die …
---------+91. In dieser Hinsicht sollten die von den zuständigen Behörden zu analysierenden Bereiche die …
---------+92. Die zuständigen Behörden sollten auch bewerten, ob die Finanzprognosen mit der im Plan …
---------+93. Die zuständigen Behörden sollten eine quantitative Überprüfung des Geschäftsplans des …
---------+94. Der Zweck der quantitativen Überprüfung der Finanzprognosen des Geschäftsplans sollte darin …
---------+95. Die Bewertung der Finanzprognosen sollte die angestrebte Geschäftsstrategie des …
---------+96. Bei der Bewertung der Rentabilität des Geschäftsplans sollten die zuständigen Behörden den …
---------+97. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden die Erläuterung der anfänglichen Rentabilität …
---------+98. Die zuständigen Behörden müssen möglicherweise einen Geschäftsplan mit einem längeren …
---------+99. Gegebenenfalls und sofern möglich sollten die zuständigen Behörden einen einschlägigen …
---------+100. Die zuständigen Behörden sollten in Erwägung ziehen, Rentabilitätstrends und -kennzahlen unter …
---------+101. Die zuständigen Behörden sollten in der Lage sein, ein klares Verständnis von den Quellen der …
---------+102. In Übereinstimmung mit dem in Absatz 70 genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollten …
---------+103. Die zuständigen Behörden sollten sich ein klares Verständnis der verschiedenen Umsatzpläne …
---------+104. Die zuständigen Behörden sollten hohen Wachstumsraten und den damit verbundenen …
---------+105. Die angestrebte Kostenstruktur (z. B. Personal-, Verwaltungs- oder IT-Kosten) sollte in …
---------+106. Im Hinblick auf die Kostenmodelle dürften antragstellende Kreditinstitute, die sich in hohem …
---------+107. Auf der Grundlage des vorgelegten Geschäftsplans und der vorgelegten Finanzprognosen sollten …
---------+108. Auf der Grundlage der überprüften Informationen sollte die zuständige Behörde die Annahmen des …
---------+109. Die Entwicklung des aufsichtlichen Gesamtbilds und die Sensitivitätsanalyse sollten unter …
---+8. Kapital
------+8.1 Allgemeine Kriterien
---------+110. Die Bestimmung der Höhe des Eigenkapitals sollte darauf abzielen, die Einhaltung der …
---------+111. Für die Erteilung der Zulassung sollte die Höhe des Eigenkapitals auf der Grundlage des …
---------+112. Für die Zwecke der gemeinsamen Bewertungsmethodik (CAM) ist das Anfangskapital gegebenenfalls …
---------+113. Die Eigenmittelanforderungen sind risikobasierte und verschuldungsbasierte …
---------+114. Ungeachtet der EU-weiten Unterschiede in Bezug auf den absoluten Wert des Anfangskapitals …
---------+115. Die Bestimmung der Höhe des Eigenkapitals bei Zulassung und des bei Zulassung einzuzahlenden …
------+8.2 Bestimmung der Höhe des Eigenkapitals
---------+116. Zur Bestimmung der Höhe des Eigenkapitals sollten die zuständigen Behörden: (a) die Risiken …
---------+117. Wenn die zuständige Behörde die Aufsichtsbehörde auf konsolidierter Ebene ist, sollte sie die …
---------+118. Beantragt ein Antragsteller, der einer Bankengruppe angehört, Ausnahmen von den …
---------+119. Wenn die zuständige Behörde in Ausübung ihres Ermessens der Auffassung ist, eine strenge und …
---------+120. Ist die zuständige Behörde der Auffassung, dass die Ausnahme von den Eigenkapitalanforderungen …
------+8.3 Qualität, Zahlung und Verfügbarkeit von Kapital
---------+121. Die zuständige Behörde sollte die Angemessenheit des gemäß Abschnitt 8.2 bestimmten Kapitals …
---------+122. Die zuständigen Behörden sollten überprüfen, ob das Kapital des Kreditinstituts von den …
---------+123. Der vor Erteilung der Zulassung vollständig einzuzahlende Teil des Kapitals ist der höhere der …
---------+124. Die zuständigen Behörden sollten durch geeignete Nachweise überprüfen und kontrollieren, ob …
---------+125. Unbeschadet des Vorstehenden sollten in den Rechtsordnungen, in denen der in Buchstabe a) oder …
---------+126. Die zuständigen Behörden sollten sich vergewissern, dass das antragstellende Kreditinstitut …
---+9. Interne Governance
------+9.1 Allgemeine Kriterien
---------+127. Die zuständigen Behörden sollten eine sorgfältige und umfassende Überprüfung der Vorkehrungen …
---------+128. Die hierin festgelegte gemeinsame Bewertungsmethodik (CAM) soll als Leitfaden für die …
---------+129. Für die Zwecke dieses Abschnitts und in Übereinstimmung mit Absatz 13 deckt der …
---------+130. Die zuständigen Behörden sollten ein umfassendes Verständnis über die Organisation des …
---------+131. Die zuständigen Behörden sollten sich vergewissern, dass die Antragsunterlagen Vorkehrungen …
---------+132. Bei der Intensität der Bewertung der Anforderungen an die interne Governance durch die …
---------+133. Die Bewertung sollte sich auf die Unterlagen und Informationen stützen, die das …
------+9.2 Leitungsorgan
---------+134. Die Leitlinien sollen sämtliche vorhandenen Unternehmensführungsstrukturen einschließen, ohne …
---------+135. Die zuständigen Behörden sollten den Antrag prüfen, insbesondere die Satzung oder andere …
---------+136. In Übereinstimmung mit Artikel 46 Absatz 4 der Richtlinie 2015/849 (AMLD) sollten die …
---------+137. Gemäß Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU sollten die zuständigen …
---------+138. Gegebenenfalls sollten die zuständigen Behörden auch die Inhaber von Schlüsselfunktionen gemäß …
---------+139. Eine solche Eignungsbewertung sollte in Übereinstimmung mit den EBA- und ESMA- Leitlinien zur …
------+9.3 Organisationsstruktur
---------+140. Die zuständigen Behörden sollten überprüfen, ob die Organisationsstruktur des Kreditinstituts …
---------+141. Die zuständigen Behörden sollten sorgfältig prüfen, ob die eingereichte Organisationsstruktur …
---------+142. Zum Zwecke der Erteilung der Zulassung oder gegebenenfalls der Aufnahme der Tätigkeiten …
---------+143. Die zuständigen Behörden sollten besonders darauf achten, dass intransparente oder unnötig …
---------+144. Wenn der Geschäftsplan die Einrichtung von Strukturen in anderen Rechtsordnungen vorsieht …
---------+145. Die zuständigen Behörden sollten überprüfen, ob die Aufgabenbeschreibung des Leitungsorgans in …
---------+146. In Übereinstimmung mit Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer ii fünfter Gedankenstrich der RTS …
---------+147. Die zuständigen Behörden sollten überprüfen, ob der Entwurf der Interessenkonfliktrichtlinie …
---------+148. In Bezug auf Interessenkonflikte auf Institutsebene sollten sich die zuständigen Behörden …
---------+149. In Bezug auf Interessenkonflikte auf Mitarbeiterebene sollten die zuständigen Behörden davon …
---------+150. Die Überprüfung der Umrisse der Whistleblowing-Richtlinie durch die zuständigen Behörden …
---------+151. Die zuständigen Behörden sollten sich vergewissern, dass die Umrisse der Richtlinie das …
---------+152. Die Überprüfung des Entwurfs der Marktmissbrauchsrichtlinien durch die zuständigen Behörden …
---------+153. Die zuständigen Behörden sollten überprüfen, dass im Einklang mit den EBA- Leitlinien für …
---------+154. Die Überprüfung des Entwurfs der Verbraucherschutzrichtlinien durch die zuständigen Behörden …
---------+155. Die Überprüfung der Umrisse der Richtlinien zur Behandlung von Beschwerden durch die …
------+9.4 Interner Kontrollrahmen
---------+156. Die zuständigen Behörden sollten beurteilen, ob das antragstellende Kreditinstitut über einen …
---------+157. Die zuständigen Behörden sollten die Antragsunterlagen überprüfen und sich vergewissern, dass …
---------+158. Die zuständigen Behörden sollten sich ein klares Bild davon machen, dass der interne …
---------+159. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden überprüfen, ob Vorkehrungen getroffen wurden …
---------+160. Die Risikomanagementfunktion und die Compliance-Funktion, die zweite Verteidigungslinie …
---------+161. Um sicherzustellen, dass die internen Kontrollfunktionen die Unabhängigkeitsanforderungen …
---------+162. Die zuständigen Behörden sollten überprüfen, ob die Leiter der internen Kontrollfunktionen die …
---------+163. Um sicherzustellen, dass die internen Kontrollfunktionen wirksam ausgeübt werden können …
---------+164. Die zuständigen Behörden sollten davon überzeugt sein, dass das Kreditinstitut als Teil des …
---------+165. Die zuständigen Behörden sollten davon überzeugt sein, dass die Risikomanagementfunktion die …
---------+166. Hinsichtlich der Rolle der Risikomanagementfunktion in der Risikostrategie und …
---------+167. In Bezug auf die Rolle der Risikomanagementfunktion bei der Bewertung wesentlicher Änderungen …
---------+168. In Bezug auf die Rolle der Risikomanagementfunktion bei der Identifizierung, Messung …
---------+169. Die Rolle der Risikomanagementfunktion sollte auch die unabhängige Bewertung von Verstößen …
---------+170. In Bezug auf den Entwurf der Vergütungsrichtlinien sollten die zuständigen Behörden zusätzlich …
---------+171. Sie sollten insbesondere prüfen, ob: a) der Entwurf der Vergütungspolitik der angestrebten …
---------+172. Die zuständigen Behörden sollten überprüfen, ob vorgesehen ist, dass die Compliance-Funktion …
---------+173. Die Compliance-Funktion sollte sicherstellen, dass die Überwachung der Compliance im Rahmen …
---------+174. Die zuständigen Behörden sollten auch prüfen, ob die Compliance-Funktion in enger …
---------+175. Die zuständigen Behörden sollten überprüfen, dass die Einrichtung einer …
---------+176. Die zuständigen Behörden sollten überprüfen, ob die vom antragstellenden Kreditinstitut gemäß …
---------+177. Die zuständigen Behörden sollten überprüfen, ob der Entwurf alle in Artikel 8 Absatz 4 der …
---------+178. Die zuständigen Behörden sollten unter Berücksichtigung der in den Absätzen 17 bis 21 …
---------+179. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob die organisatorische …
---------+180. Die zuständigen Behörden sollten auch bewerten, ob die Funktion der Internen Revision …
---------+181. Sie sollten auch überprüfen, ob die Gliederung der Methodik und des internen Revisionsplans …
---------+182. Der Entwurf der Richtlinie und des Plans für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs …
---------+183. Die zuständigen Behörden sollten beurteilen, ob die IKT-Richtlinie dem Kreditinstitut …
---------+184. In Bezug auf IKT- und Sicherheitsrisiken sollten die zuständigen Behörden davon überzeugt …
---+10. Qualifizierte Beteiligungen und Gesellschafter
------+185. Im Sinne von Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU sollten die zuständigen Behörden …
------+186. Im Sinne von Artikel 14 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU sollten die zuständigen Behörden …
---+Annex – Figures on determination of capital at authorisation and amount to be paid up
------+Figure 1. The own funds requirement is higher than the initial capital
------+Figure 2. Initial capital under national law is higher than the own funds requirement
------+Figure 3. Change in the higher amount in the course of the three-year plan
English - European Union - Financial Industry -

Leitlinien zu einer gemeinsamen Bewertungsmethode für die Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten gemäß Artikel 8 Absatz 5 der Richtlinie 2013/36/EU (EBA/GL/2021/12)

Leitlinien zu einer gemeinsamen Bewertungsmethode für die Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten gemäß Artikel 8 Absatz 5 der Richtlinie 2013/36/EU (EBA/GL/2021/12)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/market-access/guidelines-authorisation-credit-institutions – PDF

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

3. Umsetzung

3. Umsetzung

4. Allgemeine Grundsätze

4. Allgemeine Grundsätze

5. Zulassung als Kreditinstitut nach Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und dessen Anwendungsbereich

5. Zulassung als Kreditinstitut nach Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und dessen Anwendungsbereich

6. Gemeinsame Bewertungsmethodik (CAM) für die Zulassung als Kreditinstitut gemäß Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

6. Gemeinsame Bewertungsmethodik (CAM) für die Zulassung als Kreditinstitut gemäß Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

7. Geschäftsplananalyse

7. Geschäftsplananalyse

8. Kapital

8. Kapital

9. Interne Governance

9. Interne Governance

10. Qualifizierte Beteiligungen und Gesellschafter

10. Qualifizierte Beteiligungen und Gesellschafter

Annex – Figures on determination of capital at authorisation and amount to be paid up

Annex – Figures on determination of capital at authorisation and amount to be paid up

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/